Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung - es ruft die Pflicht.

Wer sein Auto oder Motorrad für den Straßenverkehr zulässt, benötigt auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt den Schaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.

Bei einem Schaden prüfen wir, ob und in welcher Höhe Ansprüche gegen Sie bestehen. Wir wehren unbegründete Ansprüche für Sie ab oder kommen für einen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf.

Auf die richtige Summe kommt es an

Versichert sind Schäden, die Sie durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit bei einem Anderen verursachen. Die Versicherungssummen betragen je Schadenereignis:

  • 100 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden,
  • maximal 12 Mio. Euro je geschädigte Person

Wir leisten bei:

  • Personenschäden
    Wir übernehmen Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Lohnfortzahlung, Schmerzensgeld und Rechtsanwaltskosten.
  • Sachschäden
    Wir zahlen die Reparaturkosten. Bei Totalschaden übernehmen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Darüber hinaus erstatten wir die Gutachter- und Rechtsanwaltskosten, eine eventuelle Wertminderung und den Nutzungsausfall.
  • Vermögensschäden
    Das sind Vermögenseinbußen, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Reine Vermögensschäden sind im Kfz-Bereich eher selten.

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