Gesetzliche und private Unfallversicherung im Vergleich

Gesetzlich abgesichert sind Berufstätige am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Die Berufsgenossenschaft leistet nur einen Basisschutz. Die Rente ist gering. Hausfrauen und Renter gehen leer aus. Selbständige und Freiberufler in der Regel auch. Freizeitunfälle bleiben außen vor. Auch die gesetzliche Schülerunfallversicherung bietet keinen Schutz bei Unfällen die in der Freizeit passieren.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzlich abgesichert sind Berufstätige am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Die Berufsgenossenschaft leistet nur einen Basisschutz. Die Rente ist gering. Hausfrauen und Renter gehen leer aus. Selbständige und Freiberufler in der Regel auch. Freizeitunfälle bleiben außen vor. Verschaffen Sie sich einen Überblick und vergleichen Sie die Leistungen.

Gesetzliche Unfallversicherung
Private Unfallversicherung
Versicherbare Personen Arbeitnehmer, Kinder im Kindergarten, Schüler und Studenten
Alle Personen - auch Hausfrauen, Rentner, Selbständige und Freiberufler
Geltungsbereich Während der Arbeitszeit, in Kindergarten und Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg
Rund um die Uhr, weltweit und auch in der Freizeit
Leistungen
Teilinvalidität
Die Berufsgenossenschaft zahlt eine Rente, vorausgesetzt, die Erwerbsfähigkeit ist um mindestens 20 Prozent beinträchtigt.
Bereits bei Invalidität von einem Prozent erhalten Sie anteilig die vereinbarte Versicherungssumme. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust bestimmter Körperteile und Sinnesorgane nach der Gliedertaxe bewertet. Bei schweren Verletzungen zahlen wir Ihnen noch mehr - je nachdem, ob Sie Mehrleistung oder Progression vereinbaren.
Vollinvalidität
Die Rente beträgt maximal 2/3 des Jahresarbeits-
verdienstes.
Wir zahlen Ihnen bis zu 500 Prozent der versicherten Grundsumme - je nachdem, ob Sie Mehrleistung oder Progression vereinbaren.
Bei Todesfall Bis 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes wird als Witwenrente gezahlt. Hinzu kommen eine Waisenrente und Sterbegeld.
Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme.
Weitere - Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Berufsbeihilfe
- Leistungen auch bei
Berufskrankheiten
- Bergungskosten
- Kosmetische Operationen
- Kurbeihilfe

Wenn zusätzlich vereinbart:

- Unfall-Rente
- Krankenhaus-Tagegeld/ Genesungsgeld
- Übergangsleistung

Die gesetzliche Schülerunfallversicherung reicht nicht aus

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in der Schule und im Kindergarten oder auf dem direkten Hin- oder Rückweg passieren. Hinzu kommt, dass die Renten zu gering sind.