Gesetzliche und private Unfallversicherung im Vergleich
Gesetzlich abgesichert sind Berufstätige am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Die Berufsgenossenschaft leistet nur einen Basisschutz. Die Rente ist gering. Hausfrauen und Renter gehen leer aus. Selbständige und Freiberufler in der Regel auch. Freizeitunfälle bleiben außen vor. Auch die gesetzliche Schülerunfallversicherung bietet keinen Schutz bei Unfällen die in der Freizeit passieren.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzlich abgesichert sind Berufstätige am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Die Berufsgenossenschaft leistet nur einen Basisschutz. Die Rente ist gering. Hausfrauen und Renter gehen leer aus. Selbständige und Freiberufler in der Regel auch. Freizeitunfälle bleiben außen vor. Verschaffen Sie sich einen Überblick und vergleichen Sie die Leistungen.
| Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung | |
| Versicherbare Personen | Arbeitnehmer, Kinder im Kindergarten, Schüler und Studenten | Alle Personen - auch Hausfrauen, Rentner, Selbständige und Freiberufler |
| Geltungsbereich | Während der Arbeitszeit, in Kindergarten und Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg | Rund um die Uhr, weltweit und auch in der Freizeit |
| Leistungen | ||
| Teilinvalidität | Die Berufsgenossenschaft zahlt eine Rente, vorausgesetzt, die Erwerbsfähigkeit ist um mindestens 20 Prozent beinträchtigt. | Bereits bei Invalidität von einem Prozent erhalten Sie anteilig die vereinbarte Versicherungssumme. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust bestimmter Körperteile und Sinnesorgane nach der Gliedertaxe bewertet. Bei schweren Verletzungen zahlen wir Ihnen noch mehr - je nachdem, ob Sie Mehrleistung oder Progression vereinbaren. |
| Vollinvalidität | Die Rente beträgt maximal 2/3 des Jahresarbeits- verdienstes. | Wir zahlen Ihnen bis zu 500 Prozent der versicherten Grundsumme - je nachdem, ob Sie Mehrleistung oder Progression vereinbaren. |
| Bei Todesfall | Bis 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes wird als Witwenrente gezahlt. Hinzu kommen eine Waisenrente und Sterbegeld. | Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme. |
| Weitere | - Verletztengeld - Übergangsgeld - Berufsbeihilfe - Leistungen auch bei Berufskrankheiten | - Bergungskosten - Kosmetische Operationen - Kurbeihilfe Wenn zusätzlich vereinbart: - Unfall-Rente - Krankenhaus-Tagegeld/ Genesungsgeld - Übergangsleistung |