Besser leben -
eine Produktfamilie der
Württembergische Versicherung AG
Württembergische Lebensversicherung AG und
Württembergische Krankenversicherung AG
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BESSER LEBEN
EINKOMMENSSCHUTZBRIEF
Wer nach längerer Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt beim Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente oft Probleme, weil die Leistungen nicht aufeinander abgestimmt sind. Bei uns ist das nicht so!
Nahtloser Übergang unserer Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit.
- Im Leistungsfall stellen Sie nur einen Antrag auf Krankentagegeld.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Monate, prüfen wir automatisch, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
- Ist dies der Fall, zahlen wir eine Berufsunfähigkeitsrente nahtlos im Anschluss an das Krankentagegeld - ohne zeitliche Unterbrechung.
- Das bestätigen wir Ihnen mit dem Versicherungsschein zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das bietet unser EinkommensSchutzbrief besser leben
- Krankentagegeld für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung, in bestimmten Fällen auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit.
- Das Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankengeld.
- Nahtloser Schutz bei Krankheit und anschließender Berufsunfähigkeit.
- Monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis zum 60. Lebensjahr.
- Wir verweisen nicht auf andere Berufe und zahlen bereits ab 50% Berufsunfähigkeit die volle Rente.
- Anlage der Überschüsse in einem Fonds; Auszahlung des Fondsguthabens bei Eintritt von Berufsunfähigkeit, spätestens bei Vertragsablauf oder im Todesfall (Chance auf den "Geld-zurück-Effekt“).
- Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität.
- Bereits ab 1% Invalidität erhalten Sie die anteilige versicherte Leistung, ab 50% Invalidität eine lebenslange Unfall-Rente.
- Nach schweren Unfällen können Sie eine professionelle Beratung durch einen Reha-Manager in Anspruch nehmen, um Ihre Rehabilitation zu optimieren.
- In Pflegestufe III: 100% des vereinbarten Tagegeldes, bei Härtefällen 150%. Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit: 30% (Pflegestufe I), 60% (Pflegstufe II) des vereinbarten Tagegeldes.
- Option: Bis Alter 50 Jahre Wechsel zu festen Terminen ohne Gesundheitsprüfung in Komfortschutz mit Leistungen ab Pflegestufe I.
- Keine Leistungskürzung bei Pflege durch Verwandte oder Freunde, keine Leistungsunterschiede bei häuslicher und stationärer Pflege.








































