Existenz

Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung: Nur im Notfall sinnvoll

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (auch BU oder BU-Versicherung) ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Eine Kündigung will daher wohlüberlegt sein. Lesen Sie hier, wann Sie so einen Schritt überhaupt in Betracht ziehen sollten.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung - Nur im Notfall sinnvoll: Mitarbeiter mit Schutzhelm im Betrieb schaut auf Tablet

Kündigung der BU? Bitte nur im Notfall

Eine absolut elementare Absicherung

Wer berufsunfähig wird, kann auf maximal 6 Wochen Lohnfortzahlung hoffen, gefolgt vom Krankengeld der gesetzlichen Kasse und danach der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Diese liegt aktuell bei durchschnittlich 877 € brutto im Monat. Kommt das an Ihr Nettoeinkommen heran?

Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung klafft also für die meisten Betroffenen eine mitunter empfindliche Lücke zwischen dem wegfallenden Einkommen und den Leistungen des Arbeitgebers und des Staates. Deshalb ist die BU so wichtig - und ihre Kündigung eine ernste Sache.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Mögliche Gründe für die Kündigung der BUNachteile: Darum sollten Sie nicht kündigenWie kündigt man eine BU?Welche Alternativen gibt es?Häufige Fragen

Mögliche Gründe: Wann wird eine Kündigung in Betracht gezogen?

Seine BU-Versicherung zu kündigen will wohlüberlegt sein. Cleverer ist nämlich, zuerst einmal zu prüfen, ob der bestehende Vertrag umgestellt oder aktualisiert werden kann. Wer einen BU-Vertrag bei der Württembergischen hat, der kann hier eine Agentur in der Nähe finden und sich beraten lassen. Es gilt also: Lieber nachbessern und im Beratungsgespräch eine Lösung finden, statt kündigen.

Hier sammeln wir häufige Gründe für die Überlegung, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.

Grund #1: Zahlungsschwierigkeiten

Wer in finanzielle Nöte gerät, der sollte wirklich nur zu allerletzt an das Kündigen der Berufs­unfähigkeits­versicherung denken. Den sprichwörtlichen Gürtel enger zu schnallen, in dem man die wichtigste Absicherung für die eigene Arbeitskraft kündigt, ist nicht empfehlenswert. Stattdessen sollten Sie über eine "Rettung" Ihrer BU nachdenken. Im Kapitel "Alternativen zur Kündigung" erfahren Sie mehr darüber.

Grund #2: Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation

Sobald sich im Leben etwas ändert, sollte der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden können. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Heirat, die Geburt eines Kindes oder das Antreten einer neuen Stelle mit höherem Gehalt sein. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung der Württembergischen bietet Ihnen diese Flexibilität im Rahmen der Nachversicherungsoption.

Grund #3: Ihr Altvertrag enthält die "abstrakte Verweisung"

Durch den Einschluss einer Klausel zur "abstrakten Verweisung" behalten sich Versicherer vor, Versicherte auf Berufe zu verweisen, die sie trotz Berufsunfähigkeit noch ausüben könnten. Das erlaubt ihnen in diesen Fällen, die Leistung zu verweigern.

Es gibt nach wie vor Verträge, die diese abstrakte Verweisung beinhalten. Wer einen solchen - alten - Vertrag besitzt, der ist bei einer persönlichen Beratung in einer Württembergischen Agentur vor Ort gut aufgehoben.

Zusammengefasst: Kündigen lohnt sich selten

Mit einer Tatsache möchten wir nicht hinter dem Berg halten: Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist keine günstige Versicherung - anbieterübergreifend. Trotzdem ist eine Kündigung, wie in den vorherigen Kapiteln beschrieben, nur selten empfehlenswert. Es empfiehlt sich jederzeit, Ihren aktuellen BU-Vertrag genau unter die Lupe zu nehmen, wenn die in den Absätzen zuvor beschriebenen Gründe auf Sie zutreffen. Eine Kündigung will allerdings selbst dann wohlüberlegt sein - die richtige Beratung ist in dann Gold wert.

Diese Nachteile hat eine Kündigung der BU

In der Jugend sind wir in der Regel fit und gesund. Das führt zu einem niedrigen Beitrag zu Versicherungsbeginn. Wer vorausschauende Eltern hatte oder selbst schon früh für eine BU gesorgt hat, der zahlt also günstigere Beiträge als jemand, der die Versicherung erst im Erwachsenenalter abschließt. Geld sparen ist demnach nur in sehr seltenen Fällen ein triftiger Grund, zu kündigen.

Hier sammeln wir noch mehr gute Argumente dagegen.

  • Bei einem neuen Versicherer müssen Sie aufgrund des nun höheren Eintrittsalters gegebenenfalls höhere Beiträge für dieselbe Leistung bezahlen
  • Unter Umständen müssen Sie bei einem neuen Anbieter eine Leistungsverschlechterung in Kauf nehmen
  • Bei einem Neuabschluss müssen Sie sogar mit einer Ablehnung rechnen - zum Beispiel aufgrund schwerer Krankheiten oder sehr risikoreicher Hobbys
  • Ist Ihre Versicherung Teil eines Kombi-Pakets aus BU und weiteren Produkten, kann sich eine Teil-Kündigung je nach Anbieter schwierig gestalten

Wie kündige ich die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Eine Kündigung muss in Textform bei uns eingehen - am besten als Brief oder E-Mail. Wann genau Sie Ihre BU kündigen können, entnehmen Sie am besten den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrages.

Kündigungsfristen und Modalitäten: Wo erfahre ich, wie ich kündigen kann?

Über die für Ihren Vertrag geltenden Kündigungsfristen erfahren Sie alles in Ihrem Versicherungsvertrag. Dazu gehören auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sehen Sie ebenfalls im Versicherungsschein und im Produktinformationsblatt nach.

  • Die ordentliche Kündigung: Die meisten Versicherungen können Sie zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Häufig gilt hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Maßgeblich für den Beginn des Versicherungsjahres ist der Vertragsabschluss. Dessen Datum finden Sie im Versicherungsschein. Das Gesetz regelt übrigens in § 11 Versicherungsvertrags­gesetz (VVG), dass die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten betragen und für beide Parteien - Versicherer und Versicherte - gleich lang sein muss.
  • Die außerordentliche Kündigung: Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kann außerordentlich, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden, wenn der Versicherer einseitig die Vertragsbedingungen ändert. So eine Änderung kann beispielsweise eine Erhöhung der monatlichen Beiträge sein.

Wichtig: Nur kündigen, wenn die Zusage des anderen Anbieters vorliegt

In Sachen Arbeitskraftabsicherung ist nichts schlimmer, als ohne Schutz dazustehen. Bitte kündigen Sie einen bestehenden BU-Vertrag nur, wenn Ihnen die Zusage des neuen Anbieters vorliegt.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Statt BU-Kündigung: Alternativen, Lösungen & Rettung für Verträge

Wenn Sie Ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bietet die Württembergische den BU-Retter an: Wir verringern Ihren Beitrag im Falle von bestimmten Ereignissen oder Lebensphasen vorübergehend. Das kann eine zeitweilige Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, der Besuch einer Weiterbildung in Vollzeit, Mutterschutz und Elternzeit, etc. sein. Weitere Möglichkeiten sind:

  • Stundung der Beiträge
  • Befristete Beitragsfreistellung
  • Reduzierung der Beiträge
  • Wechsel des Überschuss-Systems

Ihre persönliche Beraterin oder Berater steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite - hier in diesem Kapitel geben wir lediglich einen Überblick über die Einsparungsmöglichkeiten und beschreiben die Stundung und die Beitragsfreistellung ein wenig näher.

Was wird unter "Stundung" der Beiträge verstanden?

Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen. Das bedeutet, dass Sie für eine vereinbarte Zeit keine Beiträge bezahlen müssen und monatlich mehr finanziellen Spielraum genießen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beiträge für das erste Jahr gezahlt wurden.

Während der Stundung bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Sobald Sie jedoch wieder in finanziell "ruhigere Gewässer" kommen und der Stundungszeitraum vorüber ist, müssen Sie die Beiträge jedoch wieder zahlen und die gestundeten Beiträge nachzahlen.

Was ist eine Beitragsfreistellung?

Bei Ihrer Württembergischen können Sie eine befristete Beitragsfreistellung beantragen. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit keine Beiträge leisten und diese auch nicht - anders als bei der Stundung - nach Ablauf der vereinbarten Zeit zurückzahlen müssen.

Erhalte ich bei einer Kündigung die bereits von mir eingezahlten Beiträge zurück?

Die BU hat keinen Rückkaufswert oder "Geld zurück Garantie", denn sie ist kein Spar-Vertrag. Ganz ähnlich wie beispielsweise die Unfallversicherung sichert sie ein bestimmtes Risiko ab. Auf bereits geleistete Beiträge besteht also kein Rückzahlungsanspruch.

Häufige Fragen

Prekäre Sache, mit dem BU-Schutz zu spielen

Denn sie zahlt eine wichtige BU-Rente im Ernstfall. Es gibt, wie diese Seite beweist, wenige Szenarien, in denen eine Kündigung sinnvoll ist. Haben Sie weitere Fragen?

  • Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, erlischt Ihr Vertrag und Sie verlieren den BU-Schutz. Eventuell geltende Fristen entnehmen Sie den AVB Ihres Vertrages. Bevor Sie jedoch an eine Kündigung denken sollten, lohnt ein Anruf bei Ihrem Versicherer.

  • Das größte Risiko ist jenes, nach einer voreiligen Kündigung ohne BU-Schutz dazustehen. Wer kündigen will, der sollte also schon den Vertrag des nächsten Versicherers besitzen und unterzeichnet haben.

  • Das ist grundsätzlich möglich - hier sind jedoch sehr viele individuelle Faktoren zu beachten - von der Zeit seit der Kündigung bis hin zu Ihrem Gesundheitsverhalten. Sprechen Sie hierzu am besten mit einer persönlichen Beraterin oder persönlichen Berater der Württembergischen.

  • Nein, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die Sie vor den Folgen eines Risikos - der Berufsunfähigkeit - absichert. Sie hat, im Gegensatz zu Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen keinen Rückkaufswert oder gar Verkaufswert.

Gut zu wissen

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Schützt den Wert Ihrer Arbeitskraft und sichert Ihr Einkommen

Ob Krankheit oder Unfall: Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten mit der BU eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.

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