D&O-Versicherung

Wer führt, der haftet

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte gehen voran und tragen dabei ein großes Risiko. Ein Fehler hat häufig die unbeschränkte, persönliche Haftung der Entscheider zur Folge. Unsere D&O-Versicherung nimmt Organen und Ehrenamtlichen viel Druck.

D&O-Versicherung: Mann in weißem Hemd mit Tablet im Lager
Zwei Kollegen diskutieren am Arbeitsplatz

Ihre Vorteile

Wann ist eine D&O sinnvoll?

Der Entschluss für eine Geschäftsführerhaftpflicht wie unseren D&O Schutz ist sowohl für das Unternehmen, als auch den versicherten Manager, Vorstand oder Aufsichtsrat wichtig und sinnvoll.

  • Befreit, entspannt und macht flexibel

    Wir sorgen im Fall der Fälle für den Schutz des privaten Vermögens von Managern, Vorständen und Co.

  • Ganz nach Ihrem Bedarf

    Wir bieten Schutz für fast alle Branchen und ehrenamtlichen Tätigkeiten. Eine separate Police für den Selbstbehalt bei Vorständen von Aktiengesellschaften gibt auch hier wichtige Sicherheit.

  • Immer zur Stelle, auch wenn Zeit vergangen ist

    Dank 12 Jahren unverfallbarer Schadennachmeldefrist stets auf der sicheren Seite sein.

Unsere Leistungen

Welche Leistungen deckt die D&O-Versicherung ab?

Schutz, so viel Geschäftsführer, Manager und Vorstände brauchen: Die D&O-Versicherung übernimmt Kosten, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und steht nach einem Schadensfall beispielsweise sogar für den Reputationsschutz zur Seite.

  • Wir zahlen - oder wehren für Sie ab

    Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie tatsächlich begründet, leistet unsere D&O-Versicherung für Sie. Unbegründete Ansprüche wehren wir unkompliziert für Sie ab - auch vor Gericht.

  • Wichtige Kostenübernahmen: Für Ihr gutes Recht

    Wir übernehmen alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.

  • Eigenschadendeckung für das Unternehmen

    Bei einer nicht durchsetzbaren Forderung steht Unternehmen unsere Eigenschadendeckung zur Seite.

  • Wichtiger Reputationsschutz

    Mit der D&O-Versicherung können Aufwendungen für PR-Beratung, Mediatoren oder Imageagenturen nach einem Schadenfall bezahlt werden. Das sichert die Zukunft des Unternehmens und schützt sogar die Bilanz.

  • "Fautes-non-separable": Für alle Fälle

    Haftet nicht die versicherte Person für die Folgen einer Fehlentscheidung, sondern das Unternehmen, leisten wir auch in diesem Fall.

Kinderchor bei der Probe

D&O im Ehrenamt

Die D&O-Versicherung für Vereine

Über 600.000 Vereine prägen unser Zusammenleben in Deutschland. Zahllose ehrenamtliche Helfer kümmern sich aufopferungsvoll um Vereine und Verbände aller Art. Für den Gesetzgeber sind auch diese Menschen "Directors & Officers". Die Württembergische schützt Vereinsvorstände, Kassenwarte und Revisoren, die sich im Verein engagieren. Und zwar mit unserer D&O-Versicherung und unseren Versicherungen für Vereine

  • Alle Vorstände und sonstigen Organe des Vereins sind umfassend geschützt
  • Abwehr und Begleichung von (Vermögens-) Schadensersatzansprüchen die auf das Privatvermögen der Vereinsvorstände und -organe gerichtet sind
  • Kein Selbstbehalt

Gut zu wissen & häufige Fragen

Ihre Fragen in Sachen D&O-Versicherung

Sicherheit für alle, die voran gehen und voraus schauen. Wir beantworten die wichtigsten und häufigsten Fragen in Sachen D&O.

  • Alle Unternehmensleiter eint die Verantwortung, die sie über ein - oft ihr eigenes - Unternehmen oder als Vorstand über einen Verein ausüben. Unser Versicherungsschutz gilt jenen, die tagtäglich Entscheidungen fällen und ihrer Verantwortung nachgehen: Directors and Officers. Zu den bei uns versicherten Personen gehören:

    Ehemalige, gegenwärtige und zukünftige

    • Vorstände,
    • Geschäftsführer,
    • Aufsichtsräte,
    • Verwaltungsräte,
    • Leitende Angestellte,
    • Betriebsbeauftrage, wie z.B. den Compliance-Beauftragten,
    • Generalbevollmächtigte,
    • und diverse weitere benannte Personengruppen.

    Über die D&O-Versicherung sind auch die Ehepartner, Betreuer, Pfleger, Erben oder eingetragene Lebenspartner abgesichert.

  • Ob Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Verein absichern, oder sich als Vorstand oder leitender Angestellter in einem Unternehmen immer sicher wissen wollen: Unsere Directors-and-Officers-Versicherung wird nach Maß geschneidert und Ihren Bedürfnissen angepasst. Ihr persönlicher Berater ermittelt Ihre individuelle Versicherungssumme sowie Ihre Prämie.

  • Die versäumte Frist

    Der Geschäftsführer einer Malerfirma hat den Auftrag, mit in eine neue Immobilie umzuziehen. Die neue Immobilie ist bereits auf 5 Jahre angemietet, der Mietvertrag der alten Immobilie muss aber noch fristgemäß gekündigt werden. Dies versäumt der Geschäftsführer versehentlich, sodass der Mietvertrag der alten Immobilie sich ebenfalls um 5 Jahre verlängert. Den finanziellen Mehraufwand für diese „Doppelt-Miete“ verlangt der Inhaber der Malerfirma vom Geschäftsführer zurück.

    Die vorsorgliche Klage

    Der Geschäftsführer eines Großhandels hatte die Aufgabe, die Währungsschwankungen von fortlaufenden Lieferungen nach China mit SWAP-Geschäften abzusichern. Nun stellt sich heraus, dass er die benötigten Informationen für die SWAP-Geschäfte versehentlich nur unvollständig herausgegeben hat und es so zu einer nachteiligen Absicherung der Währungsrisiken gekommen ist. Es werden gegen Ihn Ansprüche in Höhe von 1.500.000 € erhoben, wobei die SWAP-Geschäfte und Lieferungen erst in 5 Jahren enden und dann die Schadensumme feststeht. Seine alte Firma verklagt ihn jedoch schon jetzt auf 1,5 Mio. €, um in 5 Jahren gerichtlich nur noch die Schadenhöhe festzustellen zu müssen.

  • Wer voran geht, trägt meist auch das Risiko. Mit uns sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen und persönlicher Haftung geschützt.

    Eine D&O-Deckung sichert unternehmerische Fehler von Entscheidern ab. Ihr Schutz gilt nach Innen sowie nach Außen.

    Die Innenhaftung umfasst Ansprüche, die vom Unternehmen oder einer Aktiengesellschaft selbst an die Organe der Gesellschaft gestellt werden.

    • Die Außenhaftung betrifft Ansprüche von Geschäftspartnern, anderen Unternehmen, Kunden, Lieferanten oder Behörden.
    • Die möglichen Risiken und Schäden, gegen die Sie versichert sind, sind zahlreich:
    • Schadenersatzansprüche
    • Kosten von Gerichtsverfahren
    • Aufwendungen für PR-Berater und forensische Dienstleister
    • Fahrlässige Pflichtverletzungen
    • Die Abwehr von Geldbußen und Vertragsstrafen
    • Schäden in Non-admitted-Ländern 1
  • Eine D&O-Versicherung bewahrt die versicherten Personen nicht vor den Folgen von:

    • Wissentlicher Pflichtverletzung 2
    • Schäden in den USA
    • Geldbußen/Vertragsstrafen 3
  • Unser Schutz hilft genau dann, wenn falsche - oder nur vermeintlich falsche - Entscheidungen von Managern oder Entscheidern zu Forderungen von Innen oder Außen führen. Wir stehen an der Seite von Vereinen oder Unternehmen und sorgen für ihren Schutz, sobald Sie uns von einem Schadensfall ins Bild setzen. Daraufhin prüfen wir zunächst einmal, ob die Ansprüche an Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Unabhängig vom Ergebnis stehen wir im weiteren Verlauf der Angelegenheit an Ihrer Seite.

  • Die Directors-and-Officers-Versicherung ist die gängigste Bezeichnung für ein Versicherungsprodukt, das seit den 1980er Jahren immer wichtiger und beliebter bei Entscheidungsträgern im deutschsprachigen Raum wird. Andere, bzw. ältere Namen dafür sind:

    • Managerhaftpflichtversicherung
    • Berufshaftpflichtversicherung für Manager
    • Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung
    • Vorstands-Haftpflichtversicherung
    • Organhaftpflichtversicherung
    • Unternehmensleiter-Haftpflicht-Versicherung
  • Viele Versicherer bieten betriebliche oder Berufshaftpflicht-Versicherungen an - das Feld der D&O - oder Tarifen, die ihr ähneln - ist entsprechend weit. Hier finden Sie eine Erläuterung der wichtigsten Unterschiede zwischen gängigen Haftpflichtversicherungen.

    • Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst Vermögensschäden, die im Rahmen einer Berufsausübung geschehen. Dies betrifft zum Beispiel Freiberufler wie Rechtsanwälte, Architekten und Dolmetscher.
    • Eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung stellt die Diensthaftpflichtversicherung dar. Diese ist für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst gedacht. Sie deckt Vermögensschäden ab.
    • Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung werden in der Regel Sach- und Personenschäden abgedeckt, die einem Dritten zugefügt werden.
    • Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für die Absicherung von Dienstleistern und Selbstständigen gedacht. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlern in kreativen, beratenden, begutachtenden oder verwaltenden Berufen.
Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

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