Firmen­rechtsschutz

Einfach mal regeln lassen

Mit unserer Firmenrechtsschutzversicherung haben Unternehmen einen starken Partner bei Streitigkeiten vor Gericht - und schon lange davor: Ob für Selbstständige in der Kombination mit privatem Rechtsschutz oder für den ganzen Betrieb.

Firmenrechtsschutz: Mann arbeitet vorm Computer

Ihre Vorteile

Warum ist eine Firmen­rechts­schutz­versicherung sinnvoll?

Wenn Unternehmer um ihr Recht kämpfen, hilft oft nur ein Anwalt und der Gang vors Gericht. Sich gegen die Kosten eines Rechtsstreits abzusichern, lohnt sich immer. Unser Gewerberechtsschutz leistet dabei schon bevor es zum Äußersten kommt.

  • Schnell & unbürokratisch an Ihrer Seite

    Unser kostenloses Rechtsschutz-Service-Telefon unter 0800 81 82 100 weiß in jedem Fall weiter. Wenn nötig, wird aus der ersten Einschätzung ganz schnell der heiße Draht zum spezialisierten Anwalt für eine erste Beratung.

  • Damit Sie an Ihr gutes Recht denken - nicht an Kosten

    Wir übernehmen die Kosten für Rechtsstreits. Ob es die Aufwendungen hinzugezogener Zeugen, Anwaltskosten nach dem Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz oder Kosten für gerichtlich hinzugezogene Sachverständige sind.

  • Wir legen den Fokus auf die Lösung

    Oft lohnt, sich zusammenzusetzen bevor man sich gerichtlich auseinandersetzt. Wir leisten einen wichtigen Beitrag für eine schnelle, außergerichtliche Konfliktlösung durch einen Mediator.

  • Maßgeschneidert und voller Schutz

    Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige: Ihr persönlicher Berater schneidert Ihr Rechtsschutz-Paket nach Ihrem Bedarf. Vom Mitarbeiter, über die Firmenfahrzeuge bis in den privaten Bereich sicher sein.

Unsere Leistungen

Welche Leistungen deckt die Firmen­rechts­schutz ab?

Vom ersten Gespräch mit dem Anwalt bis zur letzten Gerichtsinstanz: Unser Firmenrechtsschutz übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und steht Unternehmen schon davor zur Seite.

  • Rechtsschutz-Service-Telefon: 365 Tage im Jahr, 24/7

    Über unser Rechtsschutz-Service-Telefon können Sie rund um die Uhr – 365 Tage im Jahr – Hilfe einholen. Unsere Juristen klären, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und helfen bei der Anwaltssuche. In dringenden Fällen werden Sie direkt mit einem Service-Anwalt verbunden.

  • Guter Rat ist mitversichert

    Manchmal möchte man als Unternehmer einfach eine Einschätzung der rechtlichen Situation – inklusive Tipps für die weitere Vorgehensweise. Hier hilft unsere telefonische Rechtsberatung weiter. Ohne Rechtsschutzfall und auch in nicht versicherten Bereichen.

  • Weil nicht jeder Streit vor Gericht enden muss

    Eine Streitigkeit, die gerichtlich verhandelt wird, kann sich über Jahre ziehen. In dieser Zeit bleibt die Situation ungeklärt. Durch einen Mediator kommen Betriebe oft schon nach kurzer Zeit zu einer dauerhaft zufriedenstellenden den Lösung und profitieren von einer schnellen Schlichtung.

  • Einfach mal regeln lassen: Premium Service­leistungen

    Mit den Serviceleistungen im Premiumschutz erhalten Sie Hilfe, bevor überhaupt ein Rechtsstreit vorliegt. So können Sie sich z.B. bei der Kündigung eines Mitarbeiters von einem Anwalt beraten lassen. Damit die Kündigung schnell Vergangenheit ist – und nicht bis vor ein Arbeitsgericht eskaliert.

Komfort oder Premium?

Finden Sie die passende Tariflinie für Ihren gewerblichen Rechtsschutz.

Chef erklärt in einer Lagerhalle einer Angestellten etwas

Weiter gedacht: Unsere Ergänzungs­bausteine

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz: Mit diesen Ergänzungsbausteinen erweitern wir die Leistungen Ihrer Firmenrechtsschutzversicherung um zusätzliche wichtige Inhalte.

  • Erweitert Ihren Firmenrechtsschutz um die Absicherung bei gerichtlichen Streitfällen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit den Betriebs-/ Büroräumen und deren Einrichtung, die als Dienstleistung für Ihr Unternehmen eingekauft werden und nicht dessen Kernleistung betreffen. Das gilt z. B. für Catering, Werbung, selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen. Wir stehen Ihnen mit einer Versicherungssumme von 500.000 € bei.

    Ebenso bei Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 10.000 € von ausschließlich selbst genutzten:

    • Werkzeugen,
    • Produktionsmaschinen,
    • technischen Anlagen sowie
    • Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazugehörigen Software

    Versicherungsverträge sind im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 € abgesichert. Wir sorgen auf Wunsch auch für Bonitätsprüfungen möglicher zukünftiger Vertragspartner - bis zu 3 Mal je Kalenderjahr.

  • Dieser wichtige Ergänzungsbaustein steht Ihnen mit Schutz bei Streitigkeiten als Eigentümer oder Mieter selbst genutzer Gewerbeeinheiten oder selbst bewohnter Wohnungen zur Seite.

  • Ein Verdacht genügt und Unternehmensleiter oder Geschäftsführer müssen mit der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen, z. B. als Folge einer Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters. Auch für das Fehlverhalten der Mitarbeiter oder einer beauftragten Person, z. B. des Steuerberaters, können Unternehmer als natürliche Person neben den eigentlichen Verursachern zur Verantwortung gezogen werden.

Häufige Fragen

Firmenrechts­schutz: Das ist wichtig

Jeder Betrieb ist anders. Jeder einzelne verdient eine maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung. Ob Handwerk, Freiberufler, Firmenchef: Wir beantworten Ihre Fragen in Sachen Gewerberechtsschutz.

  • Der Beitrag für Ihre Firmenrechtsschutzversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Welche Rechtsgebiete möchten Sie absichern? In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? Sind Sie selbstständig und entscheiden sich für unser Kombi-Paket mit eingeschlossenem privaten Rechtsschutz? Möchten Sie einen oder mehrere unserer cleveren Ergänzungsbausteine abschließen?

    Ihr persönlicher Berater ermittelt gemeinsam mit Ihnen, wie Ihre Firma oder Sie ganz privat ganzheitlich und individuell abgesichert ist.

  • Bei einigen Leistungsarten gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn. Erst nach deren Ablauf besteht also vollständiger Rechtsschutz. Das verhindert, dass Menschen in dem Wissen, bald in einen Rechtsstreit zu geraten, noch schnell eine Versicherung abschließen und hohe Kosten für den Versicherer verursachen. So schützt die Wartezeit die gesamte Versichertengemeinschaft solidarisch und schützt vor höheren Beiträgen. Sie gilt jedoch nicht in allen Bereichen. Im Verkehrsrechtsschutz gibt es beispielsweise keine Wartezeit.

    Die 3-monatige Wartezeit gilt beispielsweise im:

    • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten und gewerblichen Bereich
    • Arbeits-Rechtsschutz
    • Sozial-Rechtsschutz
    • Steuer-Rechtsschutz
    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich
    • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
  • Versichert ist die Übernahme zahlreicher Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreits. Wir zahlen zum Beispiel:

    • Kosten des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten des Korrespondenzanwalts im Ausland
    • Kosten des Gegners, soweit diese zu tragen sind
    • Gerichtskosten und Kosten der Verwaltungsbehörde einschließlich Kosten für hinzugezogene Zeugen
    • Strafkautionen als zinsloses Darlehen, damit Kunden vor dem Urteil nicht in Haft genommen werden
    • Reisekosten zum ausländischen Gerichtsort, wenn persönliches Erscheinen angeordnet wurde
    • Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland
  • Versichert sind:

    • Das Unternehmen bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Betrieb.
    • Mitarbeiter bei der beruflichen Tätigkeit.
    • Der Versicherte samt Lebenspartner und Kindern (unter bestimmten Voraussetzungen) im privaten Bereich und bei der Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.
    • Alle Motorfahrzeuge, die auf das Unternehmen und die Familie des Versicherten zugelassen sind. Abgesichert sind auch alle berechtigten Fahrer und Insassen dieser Fahrzeuge.
  • Ihr individueller Deckungsumfang hängt ganz davon ab, ob Sie sich für unseren Komfort- oder Premiumschutz entscheiden und welche Rechtsgebiete Sie absichern möchten. Nicht jedes Ereignis ist automatisch ein Fall für den Rechtsschutz. Für Schäden, die Ihre Mitarbeiter oder Sie Anderen zufügen, steht Ihnen beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung zur Seite.

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für die finanziellen Folgen von Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitarbeiter bei anderen anrichten. Seien es Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden oder auch Umweltschäden. Sie enthält dabei einen "passiven Rechtsschutz", das bedeutet: Wir prüfen gegen Sie gerichtete Schadenersatzforderungen und wehren diese ab - wenn nötig auch vor Gericht.

    Ihr Firmenrechtsschutz hingegen hilft Ihnen, Ihre eigenen Forderungen durchzusetzen. Das beginnt bei den Serviceleistungen wie dem kostenlosen Rechtsschutz-Service-Telefon und der Vermittlung eines spezialisierten Anwalts bis hin zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten.

  • Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen bei der Auswahl der perfekt zu Ihrem Betrieb passenden Absicherung.

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