Direkt­versicherung

Zahlt sich aus: Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer können damit für ihre Rente vorsorgen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Betriebsrente für ihre Mitarbeiter zu bezuschussen oder zu finanzieren.

Direktversicherung: Geschäftliche Besprechung
Testsiegel
Geschäftsmeeting im Büro

Ihre Vorteile

Darum ist eine Direkt­versicherung sinnvoll

Mit der Direktversicherung können Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in Beiträge zur bAV umwandeln - mit Zuschuss vom Arbeitgeber. Alternativ kann auch der Arbeitgeber eine rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für seine Mitarbeiter abschließen.

  • Vorteil für Arbeitgeber: Mitarbeiterbindung

    Mit einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung übernehmen Sie soziale Verantwortung. Darüber hinaus stärken Sie die Identifikation der Angestellten mit Ihrem Unternehmen und können sie so langfristig an Ihr Unternehmen binden.

  • Vorteil für Arbeitnehmer: Effizienz

    Viel Vorsorge für wenig Nettoaufwand: Arbeitnehmer können durch die Entgeltumwandlung bis 292 € steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge in ihre Altersvorsorge einzahlen (Stand 2023). Dazu erhalten Sie noch eine zusätzliche Beteiligung ihres Arbeitgebers.

  • Vorteil für Arbeitgeber: Staatliche Förderung

    Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben. Bei Arbeitnehmern, die nicht mehr als 2.575 € monatlich verdienen, belohnt Sie der Staat mit einer zusätzlichen 30 %-igen Steuerersparnis.

  • Vorteil für Arbeitnehmer: Flexibilität

    Volle Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Eine private Fortführung oder Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist möglich.

  • Vorteil für Arbeitnehmer: Sicherheit

    Unsere Direktversicherung ist eine sichere Bank: Die Versorgung ist Hartz 4-sicher und bei Insolvenz des Arbeitgebers auch insolvenzgeschützt. Darüber hinaus ist die Rente lebenslang garantiert. Arbeitnehmer sind damit gut abgesichert.

Unsere Leistungen

Die Leistungen unserer Direkt­versicherung

Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Mitarbeitern als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Württembergische bietet drei starke Tarife an – da findet jeder Mitarbeiter den passenden für seine Betriebsrente.

  • Klassisch: Hohe Sicherheit

    Bei unserem klassischen Tarif KlassikClever werden Ihre Beiträge im Sicherungsvermögen der Württembergischen Lebensversicherung angelegt. Wertschwankungen des Kapitalmarkts werden dadurch umgangen und eine sichere und planbare Betriebsrente zum Ablauf garantiert.

    KlassikClever

  • Klassisch: Mit Indexbeteiligung

    Mit unserem Tarif IndexClever profitieren Sie von den Chancen des Kapitalmarkts bei gleichzeitiger Sicherheit eines klassischen Tarifs. Als einer der wenigen Anbieter im Markt begrenzen wir Ihre möglichen Gewinne nicht.

    lndexClever

  • Fondsgebunden: Hohe Renditechancen

    Mit der Genius-Vorsorge ergeben sich hohe Renditechancen durch die Anlage am Kapitalmarkt. Der Tarif erzielt seit Jahren mit die höchsten Wertzuwächse am Markt. Gleichzeitig garantieren wir zum Ablauf je nach Wahl zwischen 80 % und 90 % der eingezahlten Beiträge.

    Genius

  • Flexible Auszahlung

    Sie haben die Wahl: Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie entscheiden, ob Sie eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente möchten.

  • Individueller Hinterbliebenenschutz

    Sie können Hinterbliebene mit individuellen Todesfall-Leistungen absichern.

  • Berufsunfähigkeitsschutz

    Sichern Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit ab. Je nach Ausgestaltung sind dabei nur vereinfachte bis gar keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Somit ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine Absicherung, die sie privat eventuell nie erreichen könnten.

  • Kombinierte Fördermodelle

    Sie können die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG und die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG in einem Vertrag kombinieren.

Häufige Fragen

Auf einen Blick: Altersvorsorge für Mitarbeiter

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine starke Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Unterstützen Sie Ihre Angestellten beim Aufbau einer guten Rente und einer sorgenfreien Zukunft.

  • Das ist ein Versicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer ist bei diesem Durchführungsweg also der Arbeitgeber, versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu – sie sind als versorgte Personen bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich. Die Direktversicherung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in § 1 b Abs. 2 geregelt.

  • Durch die Entgeltumwandlung sparen sich Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Dafür werden Steuern und Sozialabgaben bei Auszahlung der Rente – egal ob monatlich oder als Einmalzahlung – fällig. Mit folgenden Abgaben müssen Ihre Angestellten rechnen:

    • Sie müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von durchschnittlich 15,9 % zahlen.
    • Dazu kommen 3,05 % Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei Rentnern mit Kindern und 3,3 % bei Rentnern ohne Kinder.
    • Auch Einkommensteuer muss auf die betriebliche Rente gezahlt werden. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt von der persönlichen Steuerklasse ab – ist jedoch in der Regel niedriger als bei Erwerbstätigen.
  • Nur Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ausgezahlt werden. Wählt Ihr Mitarbeiter eine Kapitalauszahlung und sind folgende Voraussetzungen erfüllt, ist die Auszahlung steuerfrei:

    • Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre.
    • Sie haben mindestens fünf Jahre lang eingezahlt.
    • Die Beiträge wurden bereits in der Ansparphase pauschal besteuert.

    Verträge die ab 2005 abgeschlossen wurden, werden nachgelagert versteuert d. h. bei der Auszahlung.

  • Die in der Direktversicherung mit Entgeltumwandlung erreichten Betriebsrentenansprüche bleiben Ihren Mitarbeitern auch bei einer Kündigung erhalten. Diese können die Versicherung oder die darin angesammelten Mittel zu ihrem nächsten Unternehmen mitnehmen („Portabilität“ der betrieblichen Versorgung). Sie können sie aber auch selbst übernehmen und auf Wunsch mit privaten Beiträgen fortführen.

  • Ihre Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Im Gegensatz zu Gehaltszahlungen sind Beiträge in eine bAV steuer- und sozialversicherungsfrei, wodurch Sie Lohnnebenkosten sparen. Seit 2019 sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zu unterstützen und diese Ersparnis mitzugeben (Entgeltumwandlung mit Zuschuss). Sie können aber auch mehr tun, sich vom Wettbewerb abheben und Ihren Arbeitnehmern einen höheren Zuschuss oder Arbeitgeberbeitrag anbieten (Arbeitgeberfinanzierung). Unsere Empfehlung: Zahlen Sie Ihren Angestellten Ihre 20 % Sozialversicherungsersparnis in den Vertrag dazu. Bereits jetzt (für alle Neuverträge) bzw. seit 2022 (generell für alle Verträge) müssen Sie ohnehin bis zu 15 % dazu bezahlen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Teammeeting

    Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt viele Änderungen aber auch Pflichten mit sich. Als Partner des Mittelstands erläutern wir Ihnen, was Sie tun müssen und wie Sie profitieren können.

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Für wen ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

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