Unsere Berater

Todesfall-Leistung
Lebenslanger Versicherungsschutz mit Beitragsgarantie im Todesfall: Mindestauszahlung in Höhe Ihres Einmalbeitrags. Im Falle Ihres Todes zahlen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung. Durch Beteiligung an den Überschüssen kann sich diese noch weiter erhöhen.
Bezugsrechtsgestaltung
Gezielte Übertragung durch flexible Bezugsrechtgestaltung. Änderung des Bezugsrecht jederzeit möglich.
Flexible Gestaltung
Wenn sich Ihr Bedarf ändert können Sie jederzeit auch wieder über Ihren Rückkaufswert verfügen. So behalten Sie die Verfügungsgewalt und Kontrolle über Ihr Vermögen und können auf geänderte Lebensumstände reagieren.
> Die Basisinformationsblätter finden Sie in unserem Download-Center.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Steuerklasse | Verwandtschaftsbeziehung | Freibetrag in EUR |
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I | ||
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 | |
Kinder (eheliche, nichteheliche, adoptierte), Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 | |
Enkelkinder | 200.000 | |
Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen | 100.000 | |
II | ||
Eltern und Großeltern (soweit sie nicht zu Steuerklasse I gehören), Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft | 20.000 | |
III | ||
Alle übrigen Erwerber, z.B. Lebenspartner, Freunde | 20.000 |
Ein Produkt der Württembergischen Lebensversicherung AG