Hundehaftpflicht­versicherung

Sicherheit für alle Felle

Mit unserer Hundehaftpflichtversicherung sind Vierbeiner und Besitzer immer sicher unterwegs. Der Versicherungsschutz geht bei wichtigen Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Für optimalen Schutz in allen Fällen - für alle Felle.

Hundehaftpflichtversicherung: Ein Hund streckt seine Zunge aus und verdeckt den Kopf mit einer Pfote
Hund sitzt neben einer Frau und schlecht diese im Gesicht ab

Ihre Vorteile

Die Hunde­haftpflicht­versicherung: absolut sinnvoll und vielerorts Pflicht

Als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Sollte der süße Blick Ihres Lieblings einmal nicht ausreichen, einen Schaden wiedergutzumachen, steht Ihnen unsere Versicherung für die Hundehaftpflicht zur Seite.

  • Verlässlich an Ihrer Seite

    Wir wehren unbegründete Ansprüche gegen Sie ab – auch vor Gericht. Bei berechtigten Forderungen leisten wir Wiedergutmachung in Geld.

  • Finanzieller Schutz für Ihren Bello und Sie

    Wir versichern Sie mit bis zu 50 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei max. 15 Mio. € je geschädigter Person.

  • Dieser Schutz gilt weltweit

    Gehen Sie mit Ihrem Vierbeiner auf Reisen, schützt Sie unsere Versicherung auch dort: Unser Tarif gilt weltweit bis zu 5 Jahre. In Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.

  • Weil der Hund zur Familie gehört

    Ihre Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben, sind ebenfalls mitversichert. Das gilt sogar für den Nachbar, der aus Freundlichkeit ab und zu mit dem Hund Gassi geht.

Unsere Leistungen

Diese Leistungen und Schäden deckt die Hundehaft­pflicht­versicherung ab

Ob sie in Ihrem Bundesland verpflichtend ist oder nicht: Mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung gehen Sie – und Ihr Hund – auf Nummer sicher. Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter stärkt Ihnen mit tollen Leistungen den Rücken, wenn es wirklich darauf ankommt.

  • Bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden

    Nicht jeder Schaden entsteht durch einen Biss. Wir schützen Sie, wenn Personen durch Ihren Hund verletzt werden, ein Sachschaden entstanden ist und sogar in Fällen, die weder auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind.

  • Da, wenn Sie Hilfe brauchen

    Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls stationär im Krankenhaus oder einer Rehaklinik behandelt werden und sich daher nicht um Ihr Tier kümmern können, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für die Unterbringung des Hundes in einer Tierpension bis zu 10.000 €.

  • Tierarztkosten mit eingeschlossen

    Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter schützt nicht nur vor den Forderungen anderer, sondern auch wenn Ihr eigener Hund Hilfe braucht. Wird Ihr Liebling durch einen fremden Hund verletzt und der Halter kann nicht ermittelt werden, stehen wir mit bis zu 10.000 € für Tierarztkosten an Ihrer Seite.

  • Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten

    Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze für Ihren Hund von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten bis zu 10.000 €.

  • Bester Freund auf Fortbildung

    Auch Schäden, die während der Teilnahme an Agility-Wettbewerben oder in der Hundeschule geschehen, sind in Ihrer Haftpflicht mit eingeschlossen.

Schutz, so viel Hundehalter wollen

Die wichtigsten Leistungen der Versicherung für die Hundehaftpflicht auf einen Blick.

Auch der liebste Hund kann einen Schaden anrichten

Dafür muss er nicht einmal zubeißen. Wie unsere Beispiele zeigen, genügt oft schon ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit. Tipp: Mit der Tierhalterhaftpflicht sind auch andere Vierbeiner voll abgesichert.

  • Sie sind nur für einen Moment aus dem Haus und Ihr Bello kratzt vor lauter Sehnsucht nach Ihnen an der Tür und den Wänden. Hundefans wissen: Für das Tier fühlen sich die Minuten, in denen Sie nur schnell etwas aus dem Auto holen, wie eine Ewigkeit an. Ihr Vermieter ist nicht begeistert von den Kratzspuren an Tür und Wand und fordert Schadenersatz.

  • Sie lassen Ihren vierbeinigen Liebling im Park von der Leine. Eine zufällig vorbei gehende Frau wird Opfer der Freude des Tiers, als dieses ohne böse Absicht an ihr hoch springt. Sie erschrickt und stürzt. Die Folge: Ein gebrochener Arm. Die Dame fordert Schadenersatz für den Krankenhausaufenthalt und ihren Verdienstausfall.

  • Ein fremder Hund tollt zunächst friedlich mit Ihrem herum, doch beißt plötzlich zu. Der Halter ist nirgends ausfindig zu machen und kann nicht belangt werden. Wir stehen Ihnen in diesem Fall mit bis zu 10.000 € für die Tierarztkosten Ihres eigenen Hundes zur Seite.

  • Während Freunde bei Herrchen und Frauchen zu Besuch sind, entdeckt der Hund ein großartiges Spielzeug: Die neue Handtasche einer Freundin. Er beißt und kaut auf dem Accessoire herum und beschädigt es dabei. Da die Handtasche noch keine 24 Monate alt ist, entschädigen wir sogar den Neuwert bis 10.000 €.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Gibt es eine Wartezeit?

Hundebesitzer stellen sich viele Fragen, wenn es um die Absicherung Ihres Vierbeiners geht. Wir beantworten sie.

  • In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Allen Haltern, die das nicht betrifft, ist sie trotzdem absolut empfohlen: Für Schäden durch Ihren Hund haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen – auch ohne dass Sie eine Schuld trifft. Die richtige Versicherung schützt nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern schafft auch noch ein gutes Gefühl.

  • Wichtiger Schutz für Ihren vierbeinigen Liebling ist schon für wenig Geld zu haben. So setzt sich Ihr Versicherungsbeitrag für die Hundehaftpflichtversicherung zusammen:

    • Höhe Ihrer Versicherungssumme
      Bei Ihrer Württembergischen entscheiden Sie sich ganz einfach zwischen 5, 20 oder 50 Mio. € Versicherungssumme. Je nach Ihrer Wahl ändert sich auch Ihr Versicherungsbeitrag.
    • Die Anzahl Ihrer Hunde
      Der zweite Hund kostet nicht einfach das Doppelte an Versicherungsbeiträgen, er wirkt sich dennoch auf Ihre Beiträge aus. Pro versichertem Hund ändert sich Ihr Gesamtbeitrag um eine bestimmte Summe.
  • Gerade Personenschäden können teuer werden – und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für Ihren Hund und die Dinge, die er anstellt. Wir empfehlen daher eine hohe Versicherungssumme, die wirklich vor allen Eventualitäten schützt. Darum gibt es unsere Hundehaftpflicht mit 5, 20 und 50 Mio. € Versicherungssumme.

  • Ein Anruf genügt und wir stehen Ihnen zur Seite. Melden Sie sich bei einem Schaden einfach bei Ihrem persönlichen Berater oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.

  • Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Vierbeiner bei anderen anrichtet. Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist, obwohl bestimmte Leistungen weit greifen, keine Hunde-Krankenversicherung oder gar eine Hunde-OP-Versicherung. Außerdem sind Schäden an Ihrem eigenen Eigentum ausgeschlossen. Wir helfen schnell und unkompliziert bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Anderen durch Ihren Vierbeiner entstehen.

  • Sie können diese Versicherung bis zu drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn wir die Beiträge anpassen und sich die Leistungen in diesem Zuge nicht verändern sowie nach einer Schadenzahlung.

  • Nein, der Versicherungsschutz besteht ab dem im Vertrag vereinbarten Beginn.

  • Als Hundehalter haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen für die Taten Ihres vierbeinigen Begleiters. Das hält § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest.

  • Abhängig von Ihrem Bundesland werden einige Rassen als gefährlich eingestuft und in die Liste der gefährlichen Rassen aufgenommen. Die meisten Bundesländer schreiben eine Haftpflichtversicherung für solche Tiere vor. Informieren Sie sich hier rechtzeitig – am besten noch vor der Anschaffung des Hundes – über die Regelung in Ihrem Bundesland.

  • In der Regel müssen Kampfhundbesitzer volljährig sein, das Tier melden, ihre Eignung als Halter durch ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder andere Dokumente belegen und eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Vielerorts bestehen Maulkorb- und Leinenpflichten, sowie andere Auflagen, etwa bezüglich der Aufstellung von Warnschildern und einem geeigneten Wohnraum für das Tier.

  • Ein Negativzeugnis kann Ihnen mancherorts für bestimmte Listenhunde von den Behörden ausgestellt werden. Es bezeugt, dass ein Listenhund laut behördlich durchgeführtem Wesenstest nicht aggressiv oder gefährlich ist.

  • Für anhaltenden Versicherungsschutz sollten Sie uns neue Lebensumstände und neue Risiken mitteilen. Vor allem, wenn sich die Anzahl Ihrer Hunde ändert.

  • Kurz gesagt: Das ganze Hundeleben ist ein sinnvoller Zeitraum, den Schutz dieser Versicherung zu genießen. Am besten ab dem Moment, in dem der kleine Strolch seine Pfoten zum ersten Mal aus dem Körbchen in Ihre Wohnung setzt.

  • Die Welpen Ihres eigenen Hundes sind bis zu 12 Monate lang durch den Schutz der Mutter mitversichert. Die Hunde und deren Welpen anderer Personen sind nicht in Ihrem Versicherungsumfang enthalten. Beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt.

  • Der Versicherungsschutz unserer Hundehalterhaftpflicht gilt ausschließlich für Ihre eigenen Tiere – beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt. Allerdings sollten Tierheime eine betriebliche Haftpflichtversicherung für solche Fälle besitzen.

  • Ja, die Hundehaftpflichtversicherung kann unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" als Sonderbeitrag von der Steuer abgesetzt werden.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.1

  • Junger Mann mit Laptop

    Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.

  • Mann gemütlich mit Laptop in einem großen Liegesessel

    In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

  • Paar mit Laptop

    Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

 Infografik: In den folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht

Wo ist die Hundehaft­pflicht gesetzlich verpflichtend?

In den meisten Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für einige oder alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben, in anderen ist sie freiwillig. Hier zeigen wir Ihnen, wo welche Regelung gilt.

  • Sie ist absolute Pflicht in: Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  • Für gefährliche Hunde ist sie Pflicht in: Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg
  • Keine Pflicht besteht lediglich in Mecklenburg-Vorpommern
  • Sonderfall Bayern: Hier können Behörden einen Versicherungsnachweis verlangen

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