• Medizinisches Cannabis in 2024 - Das bedeutet die Legalisierung für Patienten
Gesundheit

Medizin­isches Can­na­bis in 2024: Das bedeu­tet die Lega­lisierung für Patien­ten

15.11.2023 - Wogegen wird THC eigentlich verschrieben, was ändert sich mit der Teil-Legalisierung und welche Versicherung übernimmt medizinisches Cannabis?

Lesedauer: 7 Minuten

Legalize it! Legalize what!?

Ich gebe ganz ohne Kontext folgende zwei Worte in die Suchmaschine ein: Legalisierung wann?

Das oberste Suchergebnis ist ein Zeitungsartikel, der mir bereits in der Vorschau verrät: Im Jahr 2024 möchte die Bundesregierung Cannabis teilweise legalisieren. Vielleicht bin ich eigen, aber ich finde es ziemlich lustig, dass so gut wie jeder – die große Suchmaschine eingeschlossen – sofort weiß worum es geht, wenn ich nach der Legalisierung frage. Ich hätte schließlich alles Mögliche meinen können, oder?

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Frage, ob die geplante Teillegalisierung von Cannabis sich auch auf die Vergabe von medizinischem Cannabis auswirkt. Zuallererst werfen wir jedoch einen Blick auf Cannabis in der Medizin und die neuen Cannabisgesetze.

Medizinisches Marihuana in den neuen Cannabisgesetzen

Abseits der Diskussion um den ganz privaten Konsum von Tetrahydrocannabinol (THC), steht seine Verwendung als medizinischer Wirkstoff. Diese gedankliche Trennung nimmt auch der Gesetzgeber vor. Er unterteilt nämlich unter anderem in:

  • das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG)
  • und das bereits existierende Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).

Dass THC medizinisch verwendet werden kann, ist nicht mehr umstritten, sondern anerkannter Fakt. Das hat das THC seinem Verwandten, dem weniger wirksamen CBD, voraus. Aber wo werden Medikamente auf THC-Basis eigentlich schon eingesetzt?

Hier sind einige der häufigsten Anwendungen von medizinischem Cannabis:

  • Schmerzmanagement: Cannabis kann bei der Linderung chronischer Schmerzen, neuropathischer Schmerzen und anderen schweren Erkrankungen, die Schmerzen verursachen, helfen.
  • Parkinson: Studien haben bewiesen, dass Cannabis die Tremore, also das Parkinson-Zittern, bei vielen Betroffenen lindern kann.
  • Epilepsie: Insbesondere bei Formen der Epilepsie, die auf herkömmliche Behandlungen nicht ansprechen, hat sich medizinisches Cannabis als effektiv erwiesen.
  • Multiple Sklerose: Cannabis kann dazu beitragen, Spastizität, Muskelkrämpfe und Schmerzen bei MS-Patienten zu lindern.
  • Übelkeit und Erbrechen: In der Krebsbehandlung wird Cannabis oft zur Linderung von Übelkeit und Erbrechen eingesetzt, die durch die Chemotherapie verursacht werden.
  • Glaukom: Cannabis kann den Augeninnendruck senken und so den Fortschritt von Glaukomen verlangsamen.
  • Zur Appetitanregung: Insbesondere bei Patienten mit Appetitlosigkeit oder ungewolltem Gewichtsverlust, wie sie bei HIV oder AIDS auftreten können, kann Cannabis zur Anregung des Appetits verwendet werden.
  • Angstzustände und Depressionen: Einige Menschen berichten von einer Linderung ihrer Symptome bei Angstzuständen und Depressionen durch die Verwendung von medizinischem Cannabis.
  • Entzündliche Erkrankungen: Cannabis kann bei Entzündungskrankheiten wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa helfen.

In Deutschland gibt es allerdings keine festen medizinischen Indikationen, die individuelle Beurteilung liegt im Ermessen der behandelnden Ärztin oder des Arztes. Dabei dürfen Medizinerinnen und Mediziner aller Fachrichtungen Cannabisblüten und Extrakte verschreiben.

Was ändert sich für Patientinnen und Patienten, wenn der Betäubungsmittelstatus 2024 entfällt?

Das neue Cannabisgesetz enthält Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), in welcher die Herausgabe von Cannabis als Medizin geregelt ist.

Medizinalcannabis kann auch 2024 weiterhin als Arzneimittel verschrieben werden, die Verschreibungspflicht bleibt bestehen. Eine Verschreibung auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept ist allerdings nicht länger erforderlich, vielmehr reicht für die Einlösung in der Apotheke künftig ein reguläres Rezept.

Die Verschreibung von medizinischem Cannabis

Bereits seit März 2017 kann Patientinnen und Patienten mit schwerwiegender Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen eine Therapie mit Cannabis verordnet werden. „Schwerwiegend“ wird hierbei entweder als lebensbedrohlich definiert – oder wenn die Gesundheitsprobleme die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen.

Die Vergabe von medizinischem Hanf ist in Form von:

  • getrockneten Blüten,
  • Cannabinoid-Rezepturen (Dronabinol-Kapseln)
  • und als Fertigarzneimittel wie Nabilon (Canemes) bzw. Cannabisextrakt (Sativex) möglich.

Hanf auf Rezept: So leistet die private Krankenkasse

Ihre private Krankenversicherung, beispielsweise dieder Württembergischen, muss dem Einsatz von Cannabis vor Therapiebeginn zustimmen – oft wird hier der Medizinische Dienst (MD) hinzugezogen. Ihre Ärztin oder Arzt entscheidet, wann medizinisches Cannabis für Sie sinnvoll ist. Ihre private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für eine Therapie mit medizinischem Cannabis, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Es handelt sich um eine schwerwiegende Erkrankung.
  • Andere Therapien stehen nicht zur Verfügung oder können aufgrund ihrer Nebenwirkungen oder dem Krankheitszustand nicht angewendet werden.
  • Es besteht eine Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome.

Unser #württgemacht Fazit:

Die Teil-Legalisierung von Cannabis wirkt sich also auch auf Patientinnen und Patienten aus. Der Gesetzgeber hat hier bereits in der Vergangenheit einen Rahmen geschaffen und weicht diesen nun in Teilen auf, um die Vergabe zu erleichtern. Deshalb lässt sich sagen: Für Erkrankte wird der Erhalt von medizinischem Marihuana also ein kleines bisschen unkomplizierter.

Der Autor: Johannes Traub

Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.

Vergessen Sie Ganja, Weed und Co. Seit dieser Recherche ist „the Devil’s lettuce“ meine liebste Bezeichnung für Cannabis. Der Kopfsalat des Teufels wird Deutschland 2024 und darüber hinaus beschäftigen.

Johannes Traub, Redakteur Blog Württembergische

Johannes Traub

Redakteur württgemacht Blog

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