Youngtimer-Versicherung

Sicherheit für junge Klassiker

Noch keine 30 Jahre alt, aber schon ein Schmuckstück? Unsere „Best for Cars“- Spezialversicherung bietet Versicherungsschutz für Ihren Youngtimer-Pkw ab einem Alter von 20 Jahren.

Youngtimer-Versicherung: Youngtimer in Felslandschaft
Qualitätssiegel Focus Money - Fairste Schadenregulierung
Youngtimer pflegen

Ihre Vorteile

Das macht eine Youngtimer Kfz-Versicherung so sinnvoll

Umfassender Schutz vor den finanziellen Folgen eines Schadens, exklusive Vorteile und 20 % Wertsteigerungsvorsorge: Das ist unsere Kfz-Versicherung "Best for Cars". Unsere Youngtimer-Versicherung bietet optimalen Schutz für alle Autos ab 20 Jahren.

  • Abgesichert bei vielen Arten von Schäden

    Wir schützen Ihren Youngtimer vor den finanziellen Folgen zahlreicher Schäden und Risiken: Wildunfälle, Hagelschäden, Transportschäden und vieles mehr. In der Kfz-Haftpflicht schützen wir Sie mit einer starken Deckungssumme von bis zu 100 Mio. €.

  • Faire Konditionen dank taggenauer Abrechnung

    Egal ob Sie von Mai bis Oktober oder von Juli bis September fahren möchten - wir rechnen taggenau ab. Bei uns zahlen Sie nur im Zulassungszeitraum Beiträge für Ihre Youngtimer-Versicherung. Das gilt für Standard- und Saisonkennzeichen.

  • Wertsteigerungen sind abgesichert

    Ihr Klassiker steigt im Wert? Bei uns werden Sie nicht benachteiligt, sondern profitieren von 20 % Wertsteigerungsvorsorge. Das heißt: Steigt der Wert Ihres Youngtimers bis zu einem Schadensfall, steigt unser Schutz um bis zu 20 % über den vereinbarten Wert an.

  • Unsere Youngtimer-Versicherung gibt es früher als anderswo

    Wir kommen unseren Youngtimer-Kunden entgegen: Bei uns sind Fahrer bereits ab 18 Jahren versicherbar und Wertgutachten für Fahrzeuge sind erst ab einem Marktwert von 50.000 € erforderlich.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kundenauszeichnung: Schadenabwicklung

    eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung.

    4,6/5

  • Qualitätssiegel Focus Money - Fairste Schadenregulierung

    Wir wissen, worauf es ankommt.

    Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen. FOCUS MONEY bewertet unsere Schadenregulierung so wie unsere Kunden: "Sehr gut".

Der Vorab-Check

Gibt es Voraussetzungen für eine Youngtimer-Versicherung?

Wenn Sie alle acht Fragen unseres Fahrzeug-Checks hier mit „Ja“ beantworten können, ist eine Versicherung möglich.

  1. Mindestens 20 Jahre alt?
    Fahrzeuge müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um als Youngtimer versichert zu werden. Wenn Ihr Auto das Oldtimer-Alter von 30 Jahren bereits erreicht hat, können Sie ihn über unsere Oldtimer-Versicherung absichern.
  2. Alltags-Pkw vorhanden?
    Ihr Youngtimer darf nicht Ihr Alltags-Fahrzeug sein, wenn Sie die Vorteile der Youngtimer-Versicherung nutzen möchten.
  3. Kein Laternenparker?
    Das Fahrzeug ist kein „Laternenparker“, d.h. mögliche Unterstellplätze sind entweder ein verschlossenes Gebäude (z.B. Garage) oder ein umzäunter und überdachter Platz (Carport).
  4. Geringe jährliche Fahrleistung?
    Sie dürfen das Auto maximal 10.000 Kilometer im Jahr fahren.
  5. Keine geschäftliche/gewerbliche Nutzung?
    Das Fahrzeug wird nicht geschäftlich oder gewerblich genutzt.
  6. Keine Veränderungen und unter 7,5 t Gewicht?
    Am Fahrzeug dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen worden sein und es darf maximal 7,5 Tonnen wiegen.
  7. Kein ausschließliches „Winterfahrzeug“?
    Sie haben Ihr Fahrzeug nicht nur für die Wintermonate (zum Beispiel Dezember bis März) zugelassen.
  8. Das passende Kfz-Kennzeichen?
    Sie können bei uns folgende Kennzeichen versichern:
    - Standardkennzeichen
    - Saisonkennzeichen

Sie können alle Voraussetzungen erfüllen? Dann Ihren individuellen Tarif.

Unsere Leistungen

Die Youngtimer-Versicherung: Was ist abgedeckt?

Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko: Unsere Youngtimer-Versicherung steht Ihnen und Ihrem jungen Klassiker mit starken Leistungen zur Seite.

  • 100 Mio. € Deckungssumme / 15 Mio. € je Personenschaden

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet finanzielle Sicherheit für Ihr Fahrzeug, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen - in ganz Europa und in vielen Ländern rund um das Mittelmeer. Wir schützen Sie mit hohen Deckungssummen von 100 Mio. € und 15 Mio. € je Personenschaden.

    In der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Kein Einwand bei grober Fahrlässigkeit

    Ab der Teilkaskoversicherung verzichten wir bei Schäden auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das heißt: Wir übernehmen den Schaden, auch wenn er durch Ihr grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies gilt jedoch nicht bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Transportschäden sind abgesichert

    Sie möchten Ihren Youngtimer zu einer Veranstaltung oder Messe transportieren lassen? Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Transportschäden, falls das Transportfahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Schutz nach Vandalismus

    Ob ein abgerissener Mercedes-Stern oder eine zerkratzte Motorhaube - Vandalismus ist immer ärgerlich. Besonders bei historischen Autos schmerzt es jedoch umso mehr. Wenn andere Ihren Youngtimer mut- oder böswillig beschädigen, stehen wir Ihnen zur Seite und kommen für die Folgekosten der entstandenen Schäden auf.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Tierbiss

    Ihre Youngtimer-Teilkasko schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art, einschließlich Wildtieren, Vögeln oder Weidetieren. Der Schutz bei Tierbissen ist unbegrenzt, zuzüglich Folgeschäden bis 5.000 €.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Brand, Sturm und zahlreiche andere Risiken

    Brand, Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Elementarschäden und Bruchschäden an der Verglasung - bei solchen Schäden helfen wir Ihnen. Unsere Youngtimer-Versicherung schützt Ihr Schmuckstück vor den finanziellen Folgen zahlreicher Risiken.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Unfall durch Eigenverschulden

    Die Youngtimer-Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden ab, die durch selbst verursachte Unfälle entstehen. Darüber hinaus umfasst sie alle Leistungen der Teilkaskoversicherung.

    In der Vollkaskoversicherung

  • Mitversicherung von Eigenschäden

    In der Vollkaskoversicherung sind auch Eigenschäden an Ihrem historischen Fahrzeug mitversichert. Es besteht ein Mindest-Selbstbehalt von 500 €.

    In der Vollkaskoversicherung

Premium in jeder Hinsicht

Was ist in der Youngtimer-Versicherung im Detail abgedeckt?

Ein Mann poliert die Motorhaube seines Autos.

Welche Versicherung ist die richtige für meinen Youngtimer?

Ob für Ihren Youngtimer eine Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung die richtige Wahl ist, lässt sich pauschal nur schwer sagen. Sie können sich jedoch an den folgenden allgemeinen Richtlinien orientieren:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Youngtimer mit geringem Wert, die es darüber hinaus auch häufig auf dem Markt gibt, sind oft mit einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert. Teure Reparaturen lohnen sich da meist nicht mehr.
  • Teilkaskoversicherung: Eine Teilkasko empfiehlt sich, wenn Ihr Youngtimer überwiegend in der Garage steht und einen Wert von circa 15.000 € hat.
  • Vollkaskoversicherung: Seltene Sammlerstücke oder Youngtimer mit einem Wert von über 25.000 € sollten mit einer Vollkasko abgesichert werden. Auch bei regelmäßigen Fahrten auf öffentlichen Straßen, empfehlen wir eine Vollkasko.
Junge Frau schaut glücklich aus ihrem auto

Passend für Ihre Bedürfnisse

Zusätzliche Bausteine Ihrer Youngtimer-Versicherung

Damit sind Fahrzeug und Besitzer bestens geschützt: Von der Allgefahrendeckung bis zur "Vollkasko" für den Fahrer.

  • Die All-Risk-Deckung mit Spitzenleistungen in der Vollkaskoversicherung: Fast alle Gefahren sind versichert. Dazu gehören zum Beispiel auch Betriebs- oder Bruchschäden. Nur wenige Ausnahmen, beispielsweise vorsätzliches Herbeiführen eines Schadens oder Schäden auf Grund des gewöhnlichen Alterungsprozesses durch Rost, Korrosion oder Schäden durch Verschleiß, sind ausgeschlossen.

  • Für Inhaber unseres Schutzbriefes ist schnelle Hilfe, z. B. bei einem Unfall oder einer Panne sichergestellt:

    • Reparaturen vor Ort
    • Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In-und Ausland
    • Ein Mietwagen ist ebenso Bestandteil unserer Leistungen
    • Die Übernahme von Bergungs-und Übernachtungskosten
    • Krankenrücktransport
    • Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland

    Den Schutzbrief Classic erhalten Sie mit einem Young- oder Oldtimer-Pkw für nur 29 € im Jahr. Das gilt nur für Pkw mit schwarzem Kennzeichen.

  • Verletzt sich der berechtigte Fahrer des versicherten Pkw bei einem Unfall, leistet unsere Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden - und das bis zu 15 Mio. € je Schadensfall!

    Wir leisten für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbst (mit-)verschuldet hat. Aber auch, wenn der Schädiger nicht auffindbar oder mittellos ist.

    Versicherte Leistungen sind unter anderem:

    • Ausgleich des Verdienstausfalls
    • Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung
    • Schmerzensgeld
    • Übernahme von Folgekosten (z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
    • Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene (z. B. Witwen-/Waisenrente)

Bei diesen Schäden können Sie auf uns zählen

Typische Schadensfälle, die unsere Versicherung abdeckt

Was kann passieren und wie hilft die Youngtimer-Versicherung? In unseren Leistungsbeispielen können Sie sehen, in welchen Situationen wir für Sie einspringen. 

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

    Auffahrunfall

    Sie stehen an einer roten Ampel. Im Augenwinkel sehen Sie, dass es grün wird und fahren los. Leider war es das Licht der Fußgängerampel und Sie fahren gegen das Auto vor Ihnen. In der Werkstatt wird am anderen Auto ein Schaden von 3.500 € festgestellt. Ihre Kfz-Haftpflicht übernimmt diese Kosten. 

  • Teilkaskoversicherung

    Wildunfall

    Sie machen sich im Morgengrauen auf den Weg zu einer Oldtimer-Veranstaltung. Dabei fahren Sie durch ein Waldstück. Plötzlich springt ein Reh vor Ihnen auf die Fahrbahn und Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen. Ihre Teilkaskoversicherung zahlt die Reparaturkosten an Ihrem eigenen Auto. 

  • Oldtimer-Schaden

    Vollkaskoversicherung 

    Im Graben gelandet

    Sie fahren nach einem tollen Tag auf der Youngtimer-Messe wieder nach Hause. Auf der Landstraße verlieren Sie in einer Kurve die Kontrolle über Ihr Fahrzeug und landen im Graben. Sie müssen abgeschleppt werden. Die Schäden an Ihrem eigenen Youngtimer übernimmt die Vollkaskoversicherung. 

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Youngtimer-Versicherung?

Welche Kosten kommen auf mich zu? Was macht ein Fahrzeug eigentlich zum Youngtimer? An welchen Gutachter kann ich mich wenden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Youngtimer.

  • Der Wert Ihres Youngtimers kann sich von Zeit zu Zeit verändern. Er bestimmt die Leistung im Schadenfall. Eine regelmäßige Wertüberprüfung ist daher empfehlenswert. Steigt der Wert an, ist eine 20%-ige Wertsteigerungsvorsorge im Falle eines Totalschadens automatisch mitversichert. Sinkt der Wert, erhalten Sie innerhalb von 2 Jahren trotzdem die vereinbarte Versicherungssumme – garantiert!

  • Youngtimer Pkw können nur schwarze Kennzeichen haben. Das heißt, entweder das Standard Kfz-Kennzeichen oder ein Saisonkennzeichen. Für Oldtimer sieht es anders aus: H-Kennzeichen, rotes 07er-Kennzeichen oder eine Kombination aus H- und Saisonkennzeichen können ab dem Mindestalter von 30 Jahren vergeben werden.

  • Normalerweise nicht. Rote 07-Kennzeichen oder H-Kennzeichen wirken sich oft günstig auf die Kfz-Steuer aus, allerdings muss Ihr Auto für diese Kennzeichen ein Oldtimer und somit mindestens 30 Jahre alt sein.

  • Mit dem Youngtimer kann ein Schadenfreiheitsrabatt für ein anderes Fahrzeug „erfahren“ oder ein bestehender Rabatt von einer anderen Gesellschaft bei der Württembergischen weitergeführt werden. Der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt kann auf ein Alltagsfahrzeug übertragen werden, ohne dass der Beitrag für die Oldtimerversicherung teurer wird. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen.

  • Häufig können Youngtimer nur gegen Vorlage eines aktuellen Wertgutachtens versichert werden. Bei der Württembergischen ist ein Wertgutachten nur für die Kaskoversicherung und bei Pkw erst ab 50.000 € Marktwert erforderlich. Um Ihren Youngtimer in unserer Kaftfahrt-Haftpflicht zu versichern und unterhalb der genannten Grenze kann der aktuelle Wert mit detaillierten Bildern belegt werden.

    Soll der Wiederbeschaffungswert bzw. der Wiederaufbauwert versichert werden, ist immer ein aktuelles Gutachten erforderlich. Zudem werden Kopien der Zulassungsbescheinigung I oder II benötigt.

  • Je nach Anbieter berechnet sich der Versicherungsbeitrag individuell anhand verschiedener Kriterien. Dabei spielen zum Beispiel der Wert des Fahrzeugs, seine Motorleistung, aber auch das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle.

    Damit ein Fahrzeug als Youngtimer überhaupt erst versichert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel darf das Fahrzeug kein „Laternenparker“ sein und eine vom Versicherer maximal vorgegebene jährliche Fahrleistung in Kilometern nicht überschreiten. Die Voraussetzungen sind je nach Anbieter unterschiedlich.

    Im Vergleich mit einer normalen Kfz-Versicherung ist eine Youngtimer-Versicherung in der Regel günstiger und bietet die bessere Deckung. Neben den genannten Voraussetzungen berücksichtigen Versicherer zudem, dass Besitzer von Youngtimern bedachter mit ihren Fahrzeugen umgehen, da diese zumeist nicht als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Ebenso wird ein Großteil der Youngtimer über die Wintermonate abgestellt. Bei der Württembergischen wird auch dies in die Beitragsberechnung mit einbezogen. So zahlt jeder nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug auch tatsächlich zugelassen ist.

  • Als Youngtimer gelten Fahrzeuge, welche die 30-Jahre-Marke noch nicht überschritten haben, mindestens aber zwischen 15 und 20 Jahre alt sind. Youngtimer PWK sind bei uns ab einem Alter von 20 Jahren versicherbar. Als Oldtimer hingegen werden Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw, Motorräder, Wohnmobile) ab einem Alter von 30 Jahren bezeichnet.

    Lkw (bis 7,5t Gesamtgewicht), Motorräder, Wohnmobile, Traktoren und Unimogs müssen mindestens 30 Jahre alt sein, damit die Spezialversicherung für Oldtimer abgeschlossen werden kann.

  • Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und gilt in Deutschland als Nachweis für eine bestehende gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug. Diese wird von der jeweiligen Versicherung ausgestellt und bei der An- und Ummeldung eines Autos bei der Kfz-Zulassung benötigt. Sie besteht insgesamt aus sieben Zeichen (Buchstaben und/oder Zahlen).

    Als Kunde der Württembergischen können Sie die schnell und einfach beantragen.

  • Ein Wertgutachten wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt. Dabei wird der Wert des Fahrzeuges anhand objektiver Kriterien ermittelt und eine Gesamtzustandsnote vergeben. Zudem werden die Fahrzeugunterlagen auf Richtigkeit geprüft. Neben den Standardaspekten wie Karosserie- und Lackzustand werden auch die Historie sowie die Originalität des Klassikers betrachtet. Bei der Württembergischen ist ein Wertgutachten nur für die Kaskoversicherung bei Pkw ab 50.000 € Marktwert erforderlich.

  • Es gibt verschiedene Sachverständigenorganisationen, die sich auf Young- und Oldtimer spezialisiert haben. Wir empfehlen Ihnen die Firma Classic Data mit ihren über 300 freien Sachverständigen.

  • Wenn Ihr historisches Fahrzeug zugelassen ist, muss es auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Dabei ist es dann egal, ob Sie das Auto auf öffentlichen Straßen nutzen oder nur in der Garage stehen haben. Nur wenn Ihr Auto abgemeldet ist, benötigt es keine Versicherung.

  • Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten einer Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend zu machen. Ob Sie die Haftpflicht, Teilkasko oder sogar Vollkasko absetzen können, hängt von Ihrer Berufsgruppe und dem Nutzungszweck ab. Detaillierte Informationen erfahren Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben.

  • Für die Youngtimer-Versicherung ist die Typklasse Ihres Youngtimers nicht relevant. Nur wenn Sie Ihr Auto über eine normale Kfz-Versicherung absichern würden, würde die Typklasse eine Rolle spielen.

  • Es besteht kein Versicherungsschutz wenn:

    • Sie einen Unfall unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursachen.
    • Sie vorsätzlich einen Unfall verursachen.
    • Sie ein defektes Fahrzeug ohne gültigen TÜV gefahren sind.

Gut zu wissen

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