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Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Die BU zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Viele befürchten jedoch aufgrund von Vorerkrankungen nicht versichert zu werden und suchen daher eine BU ohne Gesundheitsfragen. Ob das möglich und überhaupt notwendig ist, erfahren Sie hier.

Lesedauer: 10 Minuten

  • Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?: Mitarbeiterin im Supermarkt

Was ist eine BU-Versicherung?

Finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können, gelten Sie als berufsunfähig. Wenn Sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben, erhalten Sie eine monatliche BU-Rente. Damit können Sie weiterhin Ihre Lebenshaltungskosten finanzieren.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Abschluss trotz VorerkrankungenDiese Gesundheitsfragen werden gestelltTipps zur Beantwortung der Fragen BU der Württembergischen ohne GesundheitsfragenHäufige Fragen

Wieso gibt es Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel nicht ohne Gesundheitsfragen. Warum ist das so? Um den individuellen Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen zu können, analysieren Versicherer das individuelle Risiko der versicherten Person. Die Gesundheit der Person spielt dabei - neben z. B. dem Beruf - eine große Rolle. Dies hat auch positive Effekte: Durch die Gesundheitsprüfung sind günstigere Tarife möglich – ohne müssten Versicherungen für alle ein gleich hohes Risiko kalkulieren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen wäre daher in der Regel für alle Versicherten teurer.

So lange müssen Sie Vorerkrankungen angeben

Bei Abschluss Ihres BU-Vertrags müssen Sie Angaben über Ihre Vorerkrankungen machen. Doch nicht jede Krankheit aus Ihrer Vergangenheit ist relevant. Erkrankungen oder Behandlungen, die länger als zehn Jahre her sind, müssen in der Regel nicht angegeben werden. In welchem Zeitraum welche Krankheit oder OP angegeben werden muss, ist abhängig von den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters. Bei der Württembergischen gilt beispielsweise:

  • In den letzten zehn Jahren: Klinikaufenthalte, Operationen, Drogenkonsum
  • In den letzten fünf Jahren: Behandlung von Bluthochdruck, Atemnot, Tinnitus, Hexenschuss, Muskelverspannungen
  • In den letzten zwei Jahren: Einnahme von Medikamenten

Dies ist nur eine beispielhafte Aufzählung und bildet nicht den vollständigen Fragebogen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Vorerkrankungen bei der BU-Versicherung: Ist ein Abschluss trotzdem möglich?

In vielen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen möglich. Das ist immer abhängig von der Art der Erkrankung. Manchmal ist ein Risikozuschlag notwendig, um die BU abschließen zu können und nur in seltenen Fällen ist gar kein Abschluss möglich. Laut Morgen und Morgen (Stand: 2023) werden jedoch 78,77 % der Beantragenden mit Vorerkrankungen ohne Erschwernis – also ohne Ausschluss oder Zuschlag – angenommen.

Annahme des BU-Vertrags

Eine Blinddarmentfernung, eine Mandeloperation oder ein Muskelfaserriss: Einige Behandlungen oder Erkrankungen aus der Vergangenheit spielen keine Rolle beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern sie folgenlos ausgeheilt und nicht mehr behandlungsbedürft sind. Dazu gehören beispielsweise auch:

  • Fehlsichtigkeit unter 8 Dioptrien
  • Muskelzerrung
  • Blinddarm-OP
  • Hämorrhoiden
  • Platzwunden

Wenn Sie beim Abschluss des BU-Vertrags danach gefragt werden, müssen Sie diese Erkrankungen zwar angeben, diese haben jedoch keinen Einfluss.

Zuschlag oder Ausschluss

Bei einigen Krankheiten können Sie eine BU-Versicherung erhalten, indem Sie entweder einen Risikozuschlag zahlen oder diese Krankheiten vom Vertrag ausschließen. Das heißt: Wenn Sie aufgrund der ausgeschlossenen Krankheit berufsunfähig werden, leistet die Versicherung nicht. Bei anderen Ursachen, erhalten Sie jedoch trotzdem Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Bei folgenden Krankheiten bieten wir Ihnen eine solche Lösung an:

  • Chronische Bronchitis
  • Bandscheibenvorfall
  • Erhöhter Cholesterinspiegel
  • Leicht- und mittelgradige Depression

Zurückstellung oder Ablehnung

Manchmal wird ein BU-Vertrag vorerst zurückgestellt und Sie können zu einem späteren Zeitpunkt versuchen den Vertrag abzuschließen. Falls Ihnen beispielsweise gerade eben erst Bluthochdruck diagnostiziert wurde, ist es möglich den Vertrag zurückzustellen, bis kein Bluthochdruck mehr vorliegt.

In seltenen Fällen können wir gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Dies ist beispielsweise bei folgenden Krankheiten der Fall:

  • Rheuma
  • Multiple Sklerose
  • AIDS
  • Diabetes mellitus

Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

Es ist verständlich, dass Sie vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wissen möchten, welche Fragen auf Sie zukommen. Hier finden Sie ein paar Beispielfragen, die Sie bei Abschluss beantworten müssen. Die Fragen sind zur besseren Verständlichkeit teilweise gekürzt und bilden nicht den gesamten Fragenkatalog ab:

  • Körpermaße: Größe und Gewicht
  • Sind Sie Nichtraucher? (inkl. E-Zigarette, Sisha)
  • Bestehen körperliche oder geistige Schäden/Behinderungen oder eine angeborene Erkrankung (z. B. Taubheit, Blindheit)?
  • Waren Sie in den letzten 10 Jahren in einer Klinik (z. B. Krankenhaus, Praxisklinik, REHA-Klinik) oder haben Operationen stattgefunden? Sind Klinikaufenthalte oder Operationen in den nächsten 12 Monaten ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?
  • Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 10 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel oder wurden Sie deswegen beraten oder behandelt?
  • Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren bei Ärzten (auch z. B. Heilpraktiker, Physio- oder Psychotherapeuten) in Behandlung oder zur Untersuchung wegen Krankheiten wie z. B.
    - des Herzens (Bluthochdruck),
    - der Lunge (Asthma),
    - an Magen (Magengeschwür),
    - der Psyche (Depression) oder
    - der Wirbelsäule (Bandscheibenvorfall)?
  • Nehmen oder nahmen Sie innerhalb der letzten 2 Jahre Medikamente?
Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Tipps zur Beantwortung der Gesundheitsfragen

Das Ausfüllen der Gesundheitsfragen bei einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Ihrer individuellen BU-Absicherung - und er kann die Höhe Ihres BU-Beitrags beeinflussen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen bei diesem Prozess helfen können:

  1. Ehrlichkeit ist das A und O: Geben Sie wahrheitsgemäße und genaue Informationen an. Versicherer führen oft umfangreiche Überprüfungen durch, und falsche Angaben können dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.
  2. Bereiten Sie sich vor: Bevor Sie die Gesundheitsfragen ausfüllen, sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und Informationen, wie Arztberichte, Laborergebnisse und Medikamentenlisten. Dies hilft Ihnen, die Fragen korrekt zu beantworten.
  3. Verstehen Sie die Fragen: Lesen Sie jede Frage sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie vollständig verstehen, bevor Sie antworten. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Arzt oder Versicherungsberater um Rat.
  4. Beratung durch einen Experten: Unsere Beraterinnen und Berater können Ihnen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen helfen und sicherstellen, dass Sie nichts übersehen. Sie können auch bei der Auswahl des besten Tarifs für Ihre Bedürfnisse unterstützen.
  5. Details sind wichtig: Geben Sie so viele Details wie möglich an. Je umfassender Ihre Antworten sind, desto besser kann die Versicherungsgesellschaft Ihr Risiko bewerten.
  6. Vermeiden Sie Über- und Untertreibungen: Über- und untertreiben Sie nicht bei der Beschreibung Ihrer Gesundheitsprobleme oder -beschwerden. Bleiben Sie bei den Fakten, um Glaubwürdigkeit zu wahren.
  7. Überprüfen Sie Ihre Antworten: Bevor Sie den Antrag absenden, überprüfen Sie Ihre Antworten sorgfältig auf Fehler oder Auslassungen. Korrigieren Sie diese, falls nötig.

Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur BU?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative für viele, die keine BU oder nur eine BU mit sehr hohen Beiträgen erhalten. Die Versicherung schützt vor den schweren finanziellen Folgen des Verlusts grundlegender körperlicher Fähigkeiten wie z. B. den Gebrauch der Hände. Bei Abschluss vor dem 18. Lebensjahr haben junge Leute bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums sowie bei Antritt eines Jobs nach Ausbildung oder Studium die Möglichkeit ganz ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen in die BU-Versicherung zu wechseln.

Die BU der Württembergischen Versicherung: ohne Gesundheitsfragen möglich?

Die Württembergische bietet ihren Kunden in bestimmten Szenarien die Möglichkeit, eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Das wären:

  • im Rahmen der Nachversicherungsoption einer bestehenden BU-Versicherung
  • falls Sie die BU-Wechseloption einer bestehenden Grundfähigkeitsversicherung ergreifen möchten

Die genauen Voraussetzungen erläutert Ihnen unser Außendienst gerne.

BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Der vereinfachte Zugang zur BU wird manchmal für Aktionszeiträume gewährt oder für bestimmte Zielgruppen. Bei vereinfachten Gesundheitsfragen muss der Antragssteller meist einen reduzierten Fragenkatalog beantworten - manche Fragen fallen eventuell weg, bei anderen Fragen wird der Zeitraum kürzer. Bei der Württembergischen ist eine BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen unter bestimmten Voraussetzungen möglich - Ihre persönliche Beraterin oder Berater prüft gerne, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unter den Voraussetzungen können beispielsweise folgende sein:

  • Sie sind Bonuskunde, haben also bereits mindestens drei Verträge aus verschiedenen Sparten bei uns.
  • Auch Ehe- bzw. Lebenspartner (Eintrittsalter 15 bis 45 Jahre) oder Kinder (15 bis 25 Jahre) können von diesem Angebot profitieren.
  • Sie haben bereits einen Vertrag bei der Württembergischen Lebensversicherung z. B. private Rentenversicherung Genius.

Sonderfall: Die betriebliche BU-Versicherung

Unternehmen können für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Vereinbart das Unternehmen mit uns einen Rahmenvertrag und werden mindestens zehn Angestellte des Betriebs versichert, entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Ohne Rahmenvertrag muss eine kleine Anzahl vereinfachter Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Häufige Fragen

Fragen zum Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit

Haben Sie noch Fragen zur Versicherung? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden. Wenn dann noch nicht alles klar ist, helfen Ihnen gerne unsere Beraterinnen und Berater weiter.

  • Wir empfehlen Ihnen generell, sich vor Beantwortung der Fragen bei Ihrer Krankenkasse über Leistungen aus der Vergangenheit zu informieren. Bei Unstimmigkeiten können Sie sich dann direkt bei Ihrem behandelnden Arzt oder Therapeuten über Eintragungen in Ihrer Patientenakte zu informieren. Manchmal gibt es Fälle, in denen Patienten nichts von einer Diagnose wissen, die in der Krankenakte vermerkt ist.

  • In der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist in §10 festgehalten: „Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren." Sie können demnach eine Kopie anfordern, falls dafür Kosten anfallen, müssen Sie diese bezahlen.

  • Falls Sie die gestellten Fragen unrichtig oder unvollständig beantworten, kann dies dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden oder sogar verlieren können. Bei einer sogenannten „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ kann die Versicherung

    • vom Vertrag zurücktreten
    • den Vertrag anfechten,
    • den BU-Vertrag kündigen,
    • den Vertrag rückwirkend anpassen oder
    • die Leistung verweigern.
  • Für den Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses relevant. Erkrankungen, die im Nachhinein auftreten, müssen Sie nicht melden.

  • Wenn Sie ohne Symptome eine genetische Untersuchung durchgeführt haben, allein mit dem Ziel eine erst zukünftig auftretende Erkrankung oder gesundheitliche Störung abzuklären müssen Sie uns das nicht mitteilen. Dies kann beispielsweise ein Gentest sein, um die Gene auf eine mögliche Mutation und ein damit verbundenes Brustkrebsrisiko zu untersuchen. Das Ergebnis eines solchen Tests müssen Sie uns nur mitteilen, wenn Sie mehr als 30.000 € jährliche BU-Rente vereinbaren möchten.

  • Die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung kann man als den gesamten Prozess verstehen, in dem der Versicherer Informationen über den Gesundheitszustand der versicherten Person einholt. Mit Gesundheitsprüfung ist also keinerlei "Prüfung" gemeint, in der Sie Ihre körperliche Fitness unter Beweis stellen müssen.

  • Vorerkrankungen können das Risiko einer zukünftigen Berufsunfähigkeit erhöhen, da sie auf eine bereits bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung hinweisen können. Versicherer müssen dieses höhere Risiko einkalkulieren. Daher kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung teurer werden, wenn Sie gewisse Vorerkrankungen haben.

  • Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Menschen sehr sinnvoll. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Wenn Sie sich noch unsicher sind, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Gut zu wissen

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