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Ist eine private Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Ist eine private Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?: Mann gemütlich mit Laptop in einem großen Liegesessel

Private Haftpflicht: keine Pflichtversicherung

Freiwillige Absicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung, sie ist also gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass Sie finanziell für den Schaden aufkommen müssen, den Sie jemand anderem zufügen (§823 BGB). Die private Haftpflicht ist daher eine der sinnvollsten Absicherungen, die jeder haben sollte. Sie ist relativ preisgünstig und kann im Fall der Fälle vor hohen finanziellen Kosten schützen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Ist eine Privathaftpflicht sinnvoll? Versicherte LeistungenDie Haftpflicht der Württembergischen Andere Pflichtversicherungen Häufige Fragen

Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen, die jeder haben sollte. Es kann schnell passieren, dass Sie einen Schaden bei jemand anderem verursachen und dann müssen Sie dafür aufkommen.

  • Es kann zum Beispiel passieren, dass Sie aus Versehen das Smartphone Ihres Kumpels herunterschmeißen. Dieser hat Ihnen gegenüber dann einen Anspruch auf Schadenersatz. Das kann je nach Handymodell zwischen 100 € und 1.000 € kosten. Diese Kosten könnten Sie vielleicht noch aus dem eigenen Geldbeutel zahlen.
  • Es kann aber auch passieren, dass Sie auf der Straße wegen Ihrer Unachtsamkeit mit einem Fahrradfahrer zusammenstoßen. Ein gebrochener Arm und zwei Wochen Krankschreibung ziehen deutlich höhere Schadenersatzforderungen nach sich. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Kosten und leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Diese Schäden sind in der privaten Haftpflicht versichert

Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke. Ganz grundsätzlich sichert Sie die Versicherung bei folgenden Schäden ab:

  • Verletzungen von Menschen
  • Beschädigungen und Zerstörungen von Sachen
  • Vermögensschäden bei anderen Personen

Eine gute private Haftpflichtversicherung schützt Sie in folgenden Fällen:

  • Gefälligkeitsschäden (z. B. als privater Umzugshelfer)
  • Abhandenkommen fremder privater Schlüssel und Keycards (z. B. für den Austausch der Schließanlage im Mehrfamilienhaus)
  • Mietsachschäden in der Wohnung (z. B. beschädigtes Parkett in der Mietwohnung)
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder (z. B. wenn die 5-jährige Tochter beim Fahrradfahren am geparkten Auto des Nachbarn hängen bleibt)

Das kann ohne private Haftpflichtversicherung passieren

Wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, sind Sie verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Ohne Versicherung müssen Sie diesen aus Ihrem Privatvermögen begleichen. Stellen Sie sich einmal vor: Viele Mehrfamilienhäuser haben eine Schließanlage, sodass der eigene Schlüssel für die Haus-, aber auch die Wohnungstür passt. Wenn Sie diesen Schlüssel verlieren, muss eventuell die komplette Anlage im Haus ausgetauscht werden und alle Mieter neue Schlüssel erhalten. Das kann schnell teuer werden. Ohne Versicherung müssen Sie das von Ihrem Ersparten bezahlen.

Die Privathaftpflichtversicherung der Württembergischen

Ob Sie einen fremden Schlüssel verlieren, den Nachbarshund ab und an hüten oder Freunden beim Umzug aushelfen: Unsere drei Produktlinien Kompakt, Komfort und Premium bieten Sicherheit für jeden Bedarf. Im Schadenfall bieten wir bis zu 50 Mio. € pauschal für die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Unser Premiumschutz bietet eine besonders hohe Absicherung:

  • Drohnen-Haftpflicht
  • Neuwertentschädigung bis 10.000 €, wenn die beschädigte Sache nicht älter als 24 Monate ist
  • Markt-Garantie (Bietet ein anderer Versicherer zum Schadenszeitpunkt einen weitergehenden Versicherungsschutz, regulieren wir Ihren Schaden im Versicherungsfall nach dessen Konditionen.)
  • Absicherung des Bauherrenrisikos ohne Bausummenbegrenzung
  • Vermietung von bis zu sechs Eigentumswohnungen
Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Ausnahmen: Diese Haftpflichtversicherungen sind Pflicht

Auch wenn die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, so gibt es doch einige andere vom Staat vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen. Wir zeigen Ihnen im Überblick, um welche es sich handelt:

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer mit seinem Fahrzeug auf den Straßen Deutschlands unterwegs sein möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen. Teilkasko und Vollkasko sind optional. Die Versicherungspflicht gilt für die Kfz-Versicherung, aber auch für alle folgenden Versicherungen:

Berufshaftpflichtversicherung

In einigen Berufen mit sehr hohem Haftungsrisiko ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Berufsgruppen mit verpflichtetem Versicherungsschutz gehören zum Beispiel Ärzte, Apotheker oder Architekten ebenso wie neuerdings Rechtsanwälte, Steuerberater oder Berufsbetreuer.

Jagdhaftpflichtversicherung

Erst versichern, dann entsichern: Die Jagdhaftpflichtversicherung ist für Jäger gesetzlich vorgeschrieben. Sie bietet Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch tierische und elektronische Helfer wie Jagdhunde oder Drohnen sind mitversichert.

Hundehaftpflichtversicherung

In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter oder zumindest für die Halter einiger Rassen gesetzlich vorgeschrieben. In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Versicherung für alle Hunderassen vorgeschrieben.

Private Haftpflichtversicherung für Skifahrer in Italien

Seit 2022 müssen Sie auf den Skipisten Italiens eine private Haftpflichtversicherung vorweisen können, die mögliche Schäden und Verletzungen an Dritten abdeckt. Einen Nachweis können Sie bei Ihrem Versicherer anfragen.

Versicherungspflicht Drohnen

Seit 2005 besteht sowohl für privat als auch für gewerblich genutzte Drohnen eine Versicherungspflicht. Als privater Drohnennutzer ist Ihre Drohne häufig über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Drohnen versichern.

Häufige Fragen

Weitere Informationen zum Haftpflichtschutz

Welche Pflichten und Ansprüche habe ich? Wie bin ich versichert? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

  • Einige Vermieter verlangen von ihren Mietern den Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Der Grund: So kann sich der Vermieter sicher sein, dass Mietsachschäden, die der Mieter an der Wohnung oder dem Haus anrichtet, beglichen werden. Sie sind gesetzlich dazu nicht verpflichtet und auch der Vermieter kann Sie nicht zwingen, eine Haftpflichtversicherung für die Wohnung abzuschließen. Es kann aber natürlich gut sein, dass sich der Vermieter während dem Auswahlprozess ohne Nachweis für andere Interessenten entscheidet.

  • Eine private Haftpflichtversicherung ist relativ preisgünstig zu erhalten. Bei der Württembergischen bekommen Sie den Versicherungsschutz bereits ab 4 € monatlich (Kompakt, Single, 250 € Selbstbeteiligung). Ihr Beitrag verändert sich abhängig vom gewählten Tarif (Single, Paare, Familie) und der gewählten Produktlinie (Kompakt, Komfort, Premium).

  • Sie sollten auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Insbesondere Personenschäden können schnell sehr kostspielig werden. Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung sollte daher mindestens 5 Mio. € abdecken. Besser noch ist ein Versicherungsschutz in Höhe von 20 oder 50 Mio. €.

  • Wenn Sie von Dritten geschädigt werden und diese den Schaden nicht ersetzen können, springt die Ausfalldeckung ein. Das heißt, ihre eigene Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht haben und der Schädiger diese nicht begleichen kann (weil er kein Vermögen und keine Haftpflicht oder andere Versicherung hat, die den Schaden begleicht).

Gut zu wissen

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