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Arbeiten trotz Krank­schreibung: Was ist erlaubt?

Ob Erkältung, Hexenschuss oder Migräne: Wer krank ist, sollte zuhause bleiben. Doch was ist, wenn es Ihnen trotz Krankschreibung schnell wieder besser geht? Wir erklären Ihnen, ob Sie ohne Risiko wieder zur Arbeit gehen können.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Arbeiten trotz Krankschreibung - Was ist erlaubt?: Mann putzt sich die Nase

Arbeit trotz Krankmeldung

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten? Die gesetzliche Regelung.

Der Kopf dröhnt, die Stirn glüht und die Nase läuft: Wer kennt nicht das Gefühl, dass der Körper streikt und Arbeiten einfach nicht möglich ist? Gut, wenn einen der Arzt erst einmal krankschreibt. Doch was, wenn man bereits nach drei Tagen wieder fit genug ist, um zu arbeiten, obwohl die Krankmeldung für die ganze Woche war? Ist es überhaupt erlaubt wieder arbeiten zu gehen?

Die Antwort ist auf den ersten Blick recht einfach: Eine Krankschreibung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder umgangssprachlich „gelber Schein“ genannt, prognostiziert den zu erwartenden Krankheitsverlauf und stellt kein Arbeitsverbot dar. Wenn Sie also schneller gesund werden, als zunächst vom Arzt vorhergesagt, können Sie wieder zu Ihrem Arbeitsplatz zurückkehren.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

ArbeitnehmerpflichtenArbeitgeberpflichtenKrankschreibung und NebenjobRegelungen CoronaHäufige Fragen

Informationspflicht des Arbeitnehmers

Wenn Mitarbeiter krank sind und nicht arbeiten können, haben sie die Pflicht ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) ist eine Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, ärztlich feststellen zu lassen. Der Arbeits- oder Tarifvertrag kann auch eine kürzere Frist vorschreiben, an die sie sich halten müssen. Arbeitnehmer in Deutschland erhalten nach § 3 EntgFG bis zu sechs Wochen weiterhin ihren Lohn. Bei längeren Krankheiten übernimmt bei gesetzlich Versicherten danach die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Dieses kann durch eine Krankentagegeldversicherung aufgestockt werden. Eine Krankentagegeldversicherung für Privatversicherte kann bei Selbstständigen oder Privatpatienten einspringen.

Arbeitnehmer müssen ihrem Chef gegenüber üblicherweise nicht die Art der Krankheit mitteilen. Ausnahmen können im Arbeitsvertrag geregelt sein z. B. bei einer Anstellung im Gesundheitswesen.

Ist eine „Gesundschreibung“ notwendig?

Wer sich krankschreibt, muss sich auch gesundschreiben? Das gibt es in Deutschland nicht. Wenn Sie sich wieder fit fühlen, können Sie theoretisch einfach wieder zur Arbeit gehen. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich das „Go“ vom Arzt zu holen. Dieser kann Ihren Gesundheitszustand und die Ansteckungsgefahr, die von Ihnen ausgeht, meist besser einschätzen. Sie sollten in jedem Fall auch Ihren Vorgesetzten darüber informieren, wenn Sie vor Ablauf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder ins Büro kommen möchten.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Nicht nur der Arbeitnehmer, auch die Arbeitgeberseite hat Pflichten, welche sie im Krankheitsfall zu beachten hat. Wenn Sie wieder fit sind und trotz Krankmeldung wieder arbeiten wollen, sollten Sie Ihren Chef informieren. Dieser hat eine Fürsorgepflicht und muss ihre gesundheitliche Genesung sicherstellen. Darüber hinaus muss er auch darauf achten, dass Sie andere Kolleginnen und Kollegen nicht anstecken. Bezweifelt der Arbeitgeber Ihre vollständige Genesung, kann er einen Nachweis vom Arzt verlangen oder Sie zum Betriebsarzt schicken.

Besteht Versicherungs­schutz für Arbeit­nehmer, wenn man trotz Krank­schreibung arbeiten geht?

Haben Sie auch schon einmal das Gerücht gehört, dass man nicht unfallversichert ist, wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht? Wir machen den Faktencheck:

Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Angestellte bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg zum und vom Arbeitsplatz ab. Wenn Sie trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen und Ihnen ein Unfall passiert, greift trotzdem die gesetzliche Unfallversicherung.

Krankschreibung und Nebenjob: Worauf ist zu achten?

Sie haben zusätzlich zu Ihrem Hauptjob einen Nebenjob? Wenn Sie krankgeschrieben sind, jedoch Ihrer Nebentätigkeit nachgehen möchten, sollten Sie vorsichtig sein. Dafür gibt es zwei Gründe:

  1. Ihr Arbeitgeber kann anzweifeln, dass Sie tatsächlich krank sind.
  2. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen vorwerfen, dass Sie sich nicht genesungsfördernd verhalten.

Entspricht einer der beiden Punkte der Wahrheit, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber ggfs. eine Kündigung aussprechen. Das ist natürlich abhängig davon was Ihre Haupt- und Nebentätigkeit ist. Sind Sie hauptberuflich Schreiner und sind beispielsweise aufgrund eines gebrochenen Beins krankgeschrieben, dann können Sie Ihren Nebenjob als freiberuflicher Texter wahrscheinlich eher nachgehen als andere handwerkliche Tätigkeiten.

COVID-19: Arbeiten trotz Corona? Welche Regelungen gibt es für Arbeitnehmer?

Bei einer Corona-Infektion gilt immer die aktuelle Corona-Isolationsvorschrift Ihres Bundeslandes. Zwischen Ende 2022 und Februar 2023 wurde die Isolationspflicht in allen Bundesländern aufgehoben. Viele Arbeitgeber haben darüber hinaus ihre eigenen Regelungen aufgestellt, um ihre Belegschaft zu schützen. Auch können sich diese Regelungen abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher im Fall der Fälle bei Ihrer zuständigen Behörde.

Generell gilt: Wenn eine Isolationspflicht besteht und Mitarbeiter trotz positivem Corona-Test zur Arbeit gehen und somit gegen die Isolationspflicht verstoßen, müssen sie mit einer Geldstrafe rechnen.

Rechtssichere Antworten

Um bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gerüstet zu sein, hilft ein Arbeits- und Berufsrechtsschutz. Wenn Sie sich im Fall der Fälle nicht sicher sind, welche rechtlichen Regelungen gelten, vermitteln wir im Rahmen unserer Rechtsschutzversicherung kostenfrei einen Anwalt für eine telefonische Rechtsberatung – egal ob der Bereich versichert ist oder nicht.

Unsere kostenlose Hotline:
0800 81 82 100
24 Stunden

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Was Arbeitnehmer sonst noch wissen sollten

Sie haben weitere Fragen, was Sie als Mitarbeiter bei der Krankschreibung beachten sollten? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

  • Nein. Eine Meldung bei Ihrem Arbeitgeber reicht grundsätzlich aus. In Fällen, in welchen Sie Krankengeld beziehen, sollten Sie eine Mitteilung an Ihre Krankenkasse tätigen, auch wenn Ihr Arbeitgeber sich üblicherweise um die Weiterleitung an die Krankenkasse kümmert, damit diese kein Krankengeld mehr zahlen muss.

  • Eine „Teilzeit-Krankschreibung“ gibt es in Deutschland nicht. Mitarbeiter sind entweder krank und arbeiten nicht oder sie sind gesund und können ihre Aufgaben erledigen.

  • Wenn Sie krank sind, sich aber nicht unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber abmelden, riskieren Sie eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine Kündigung. Die Krankmeldung muss in keiner vorgegebenen Form stattfinden, es sei denn ihr Arbeitgeber hat Vorgaben gemacht. Ob per Mail oder per Telefon ist sonst egal, wobei die schriftliche Mitteilung empfohlen wird.

    Unverzüglich bedeutet übrigens „ohne schuldhaftes Zögern“. Das heißt, so früh wie möglich. Wenn Sie jedoch so krank sind, dass Sie nicht in der Lage dazu sind, müssen Sie das nachholen, sobald Sie in der Lage sind.

  • Ein Beschäftigungsverbot ist nicht mit einer Krankschreibung gleichzusetzen. Sie dürfen bei einem Beschäftigungsverbot nicht arbeiten, auch wenn Sie sich fit genug fühlen.

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