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Urlaub trotz Krankschreibung: Was ist erlaubt?

Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren? Und was muss ich beachten, wenn ich in den Ferien auf einmal krank werde? Wir beantworten Ihre Fragen rund ums Thema Urlaub und Krankschreibung.

Lesedauer: 5 Minuten

Urlaub trotz Krankmeldung

Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Was sagt das Gesetz und wie sollte ich mich verhalten, wenn ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren möchte? Unser Ratgeber gibt Ihnen die wichtigsten Informationen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Gesetzliche RegelungenReise ins AuslandRechte & Pflichten des ArbeitnehmersRegelungen CoronaHäufige Fragen

Urlaub trotz Krankschreibung? Die gesetzliche Regelung

Urlaub steht Genesung nicht im Weg

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen trotz Arbeitsunfähigkeit in den Urlaub fahren, wenn dieser Ihrer Genesung nicht im Wege steht, sondern der Erholung dient. Bei einer Kur oder einer Wellness-Reise könnte die Erholung schließlich sogar besser gelingen als Zuhause. Am besten klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob Ihr geplanter Urlaub Ihrer Genesung dienen kann oder hinderlich ist, denn wie so häufig ist es vom Einzelfall abhängig. Wenn Arbeitnehmer kürzer als sechs Wochen krankgeschrieben sind und trotz Krankheit wegfahren möchten, müssen sie weder ihrem Chef noch ihrer Krankenkasse darüber Bescheid geben.

Urlaub steht Genesung im Weg

Hindert der Urlaub Sie jedoch an Ihrer bestmöglichen Genesung, dann sollten Sie nicht wegfahren. Wenn Sie mit Fieber und Grippe im Bett liegen, sollte der Skiurlaub beispielsweise eher ausfallen. Treten Arbeitnehmer ihre Reise trotzdem an, kann das schwerwiegende Folgen haben, falls der Arbeitgeber das erfährt. Eine Abmahnung oder in gravierenden oder sich wiederholenden Fällen eine Kündigung kann die Folge sein.

Eine Krankheit vortäuschen, um ungestört weg zu fahren, sollten Sie auf gar keinen Fall. Dies ist unter Umständen sogar strafbar und kann eine Kündigung rechtfertigen. Bei Rechtsstreitigkeiten kann Ihnen eine Arbeits- und Berufsrechtsschutz weiter helfen.

Ist Urlaub bei psychischen Erkrankungen wie Depression erlaubt?

Bei einer psychischen Erkrankung wie zum Beispiel einer Depression gelten die gleichen Regeln wie bei einer Erkrankung der Atemwege oder der Muskeln. Das heißt: Steht der Erholungszweck im Vordergrund und dient Ihrer Genesung, können Sie auch mit einer psychischen Erkrankung und einer vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit in den Urlaub fahren.

Darf ich krankgeschrieben ins Ausland reisen?

Reisen bei Krankheit unterliegen im Ausland grundsätzlich den gleichen Regeln wie im Inland. Bei Krankschreibungen, die länger als sechs Wochen andauern und bei denen die Krankenkasse Krankengeld zahlt, dürfen Arbeitnehmer jedoch nur ins EU-Ausland verreisen. Holen Sie sich am besten im Voraus die Einwilligung Ihrer Krankenkasse. Diese muss Ihrem Antrag bei Urlaub innerhalb der EU zustimmen und darf die Zahlung des Krankengelds nicht einfach einstellen. Bei Reisen außerhalb der EU hat die Krankenkasse das Recht dazu, die Zahlung des Krankengelds einzustellen. Privatversicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, können sich übrigens mit einer Krankentagegeldversicherung für Privatversicherte finanziell absichern.

Rechte & Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankmeldung

Sie haben sich auf Ihren wohlverdienten Skiurlaub gefreut, doch dann liegen Sie in Ihrer Ferienwohnung mit Grippe flach? Was passiert nun mit den Urlaubstagen und benötigen Sie eine Krankmeldung? Generell gilt: Wer krank ist, ist nicht mehr arbeitspflichtig. Das gilt auch, wenn Sie erst am Urlaubsort krank werden. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 9 regelt daher, dass Krankheitstage während dem Urlaub nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden dürfen. Konkret heißt das: Die Urlaubstage, die Sie krank sind, werden Ihnen wieder auf Ihr Urlaubskonto gebucht und Sie können die Urlaubstage wann anders nachholen.

Nachweispflicht

Wichtig: Gehen Sie unbedingt zum Arzt und lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliches Attest) ausstellen – sowohl im Inland als auch im Ausland. Laut §5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) müssen Sie außerdem umgehend Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben und ihm Ihren Aufenthaltsort und die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitteilen.

COVID-19: Positiver Coronatest im Urlaub – was tun?

Wenn Sie auf Reisen einen positiven Coronatest haben, gelten häufig besondere Regeln. Das ist jedoch von Ihrem Aufenthaltsort abhängig. In Deutschland haben alle Bundesländer zwischen Ende 2022 und Februar 2023 die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion aufgehoben. Im Ausland gelten die vor Ort gültigen Regeln, Sie sollten sich vor Abreise über die jeweiligen Isolationsvorschriften informieren und sich an die gültigen Regeln an Ihrem Urlaubsort halten. Ansonsten gelten bei einer Corona-Infektion die gleichen Regeln wie bei jeder anderen Erkrankung. Das heißt: Kümmern Sie sich schnellstmöglich um ein ärztliches Attest (unter Berücksichtigung der örtlichen Regeln) und geben Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid.

Versicherungsschutz bei Krankheit im Urlaub

Bei Krankheit gut abgesichert. Folgende Versicherungen bieten Ihnen Unterstützung:

  • Unsere Auslandsreisekrankenversicherung unterstützt Sie bei Krankheit im Ausland. Sie übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung bei allen Auslandsreisen bis zu 42 Tage weltweit.
  • Unsere Arbeits- und Berufsrechtsschutz unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bei einem Krankheitsfall auftreten können und schützt Sie vor hohen Prozesskosten.

Rechtssichere Antworten

Wenn Sie sich im Fall der Fälle nicht sicher sind, welche rechtlichen Regelungen gelten, vermitteln wir im Rahmen unserer Rechtsschutzversicherung kostenfrei einen Anwalt für eine telefonische Rechtsberatung – egal ob der Bereich versichert ist oder nicht.

Unsere kostenlose Hotline:
0800 81 82 100
24 Stunden

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Was Arbeitnehmer sonst noch wissen sollten

Sie haben weitere Fragen, was Sie als Mitarbeiter bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit beachten sollten? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

  • Wenn Sie krankgeschrieben sind und ein paar Tage wegfahren möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht darüber informieren, dass und wohin Sie wegfahren. Anders verhält es sich, wenn Sie im Urlaub sind und dann erst krank werden. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben und sich Ihre Arbeitsunfähigkeit vom Arzt attestieren lassen.

  • Unabhängig von der Art der Erkrankung – ob Gipsarm oder Atemwegserkrankung – gelten die oben genannten Regeln. Das heißt, Sie können wegfahren, solange dies Ihrer Genesung nicht im Weg steht.

  • Wenn Arbeitnehmer für längere Zeit, vielleicht sogar mehrere Monate, krankgeschrieben sind, verfällt der Urlaubsanspruch nicht direkt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 regelt, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubstage noch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres in Anspruch nehmen können.

  • Es gibt keine rechtliche Regelung, die es Ihnen vorschreibt, einen Tag zwischen Ihrer Erkrankung und Ihrem Urlaub zu arbeiten.

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