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ab 10,20 €
ab 10,20 € : Jahresbeitrag bis 70 Jahre - Stand 01/2022
Ob Kurztrip, Winter- oder Sommerurlaub, egal wohin Ihre Reise geht, mit unserer günstigen Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie schon ab 10,20 € jährlich optimal abgesichert. Jetzt einfach online berechnen und abschließen.
Wir sind immer für Sie da: Mit unserem kostenlosen 24-Stunden-Notruf-Service nach Deutschland können Sie sich im Fall der Fälle jederzeit schnell und einfach bei uns melden.
Mit allen wichtigen Informationen und Telefonnummern für den Krankheitsfall im Ausland.
Einfache und schnelle Abrechnung der entstandenen Kosten mit dem kostenlosen FinanzGuide der Württembergischen – Rechnung einfach abfotografieren und digital einreichen.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor Krankheitskosten auf Reisen im Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. In vielen Ländern sind die Behandlungskosten höher als in Deutschland und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt maximal die Kosten für medizinische Behandlungen, die auch in Deutschland entstanden wären. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.
Gesundheitliche Probleme können immer auftreten. Sei es nur ein verdrehtes Bein mit anschließenden Schmerzen oder ein leichter Sturz, bei dem ein kleines Stückchen vom Zahn abbricht, zumindest ein kurzer Arztbesuch ist dann leider auch im Urlaub notwendig. Werden Sie im Ausland ärztlich behandelt, müssen Sie die Kosten oft aus eigener Tasche bezahlen. Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) bezahlt in der Regel nur einen Teil der medizinischen Behandlung und nur innerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Sie leistet nur für die im Urlaubsland übliche Versorgung bei dort zugelassenen Ärzten. Den dort oft üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Für Rücktransporte, auch wenn Kranke absehbar nicht selbst zurückreisen können oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden müssen, kommt die GKV in der Regel nicht auf.
Sobald Sie Urlaub im Ausland machen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung äußerst sinnvoll. Egal ob Kurztrip oder 3-wöchiger Sommerurlaub, eine Reisekrankenversicherung kann Sie vor hohen Kosten bewahren und lohnt sich auf jeden Fall. Wenn Sie eine ärztliche Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen, zahlt Ihre Krankenkasse nämlich in der Regel nur einen kleinen Teil der oft hohen Kosten.
Nur wenn Sie und Ihre Familienangehörigen weder dienstlich noch privat ins Ausland verreisen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung überflüssig.
Wenn Ihnen im Ausland etwas passiert, beschränken wir uns nicht auf die Kostenübernahme. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr telefonisch mit Rat und Tat zur Seite:
Gehen Sie mit unserer kostenlosen Reise-Notruf-App mit einem sicheren Gefühl in den Urlaub:
Unsere Auslandsreisekrankenversicherung leistet bei allen Auslandsreisen bis zu sechs Wochen (42 Tage) für:
Denken Sie einmalig an die Absicherung – der Versicherungsschutz gilt für ein Jahr für Auslandsreisen bis zu sechs Wochen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf kündigen.
Jahresbeitrag für Einzel-Personen bei bis zu sechs Wochen (Tarif RK) | |
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Alter | Jahresbeitrag |
bis 70 Jahre: | 10,20€ |
ab 71 Jahre: | 24,30€ |
Jahresbeitrag für die Auslandsreisekrankenversicherung für Familien (Tarif RKF) | |
Alter | Jahresbeitrag |
bis 70 Jahre: | 18,70€ |
Mit der Familie in den Urlaub zu fahren ist ein tolles Erlebnis, da soll natürlich nichts schief gehen, falls doch, sind wir an Ihrer Seite. Ob Papa, Mama oder Kind, bei uns sind Sie in guten Händen.
Bei der Familienversicherung (Tarif RKF) sind Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und Ihre Kinder mitversichert. Vorausgesetzt, sie wohnen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft. Der Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung besteht selbstverständlich auch dann, wenn die Familienmitglieder getrennt voneinander verreisen. Der Versicherungsschutz endet für mitversicherte Kinder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde.
Haben Sie das schon einmal erlebt? Sie waren im Urlaub und ihr Kind wird krank?
Reisen Sie sorglos und genießen Sie Ihren Urlaub, weil Sie wissen Sie und Ihre Familie erhalten die beste medizinische Versorgung auch im Ausland – mit einer Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergischen.
Es sind Semesterferien und Sie machen einen Backpacking-Urlaub in Australien mit Ihren Freunden oder wollen am Strand entspannen?
Egal, ob Kurztrip oder 3-wöchiger Urlaub, denken Sie unbedingt an eine Auslandsreisekrankenversicherung, damit Sie sorglos unterwegs sein können. Sie wollen ein Auslandssemester machen und benötigen eine Krankenversicherung? Hier leistet unsere Auslandsreisekrankenversicherung nicht, da die Aufenthaltsdauer im Ausland 6 Wochen übersteigt. Sprechen Sie Ihren Berater an. Er erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann man auf dem schnellsten Weg online abschließen. Sie können sich zwischen Einzelperson,- oder Familientarif entscheiden.
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann auch noch am Tag vor der Abreise abgeschlossen werden. Mit ihr können Sie beruhigt auf Reisen gehen. Sie genießen weltweit medizinische Versorgung und sind bestens abgesichert. Im Falle eines Rücktransportes müssen Sie sich keine Sorgen um die Kosten machen.
Sie haben insgesamt bis zu 6 Wochen Versicherungsschutz im Ausland. Die Anzahl der Auslandsaufenthalte im Jahr sind unbegrenzt. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Jahr.
Die ausgestellten Belege sollten die im Inland üblichen folgenden Angaben enthalten:
Bitte beachten Sie außerdem:
Und sollten Sie einmal medizinisch-organisatorische Hilfe während eines Auslandsaufenthalte benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren 24-Stunden-Notruf-Service, den Sie unter "Hotlines + Kontakt" oder "Schaden melden" finden.
Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt nicht für
Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt nicht für:
In den meisten Ländern Europas können Sie mit Ihrer Gesundheitskarte zwar Leistungen in Anspruch nehmen – auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte – der Leistungsumfang richtet sich allerdings nach den üblichen Leistungen des Reiselandes. Den dort üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung lohnt sich also in jedem Fall und ist äußerst sinnvoll für alle Reisen auch innerhalb Europas.
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bezahlt einen Teil von medizinischen Behandlungen und nur innerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Sie leistet nur für die im Urlaubsland übliche Versorgung bei dort zugelassenen Ärzten. Den dort üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Für Rücktransporte, auch wenn Kranke absehbar nicht selbst zurückreisen können oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden müssen, kommt die GKV nie auf.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ein Muss, um überhaupt ein Visum für die USA oder Kuba zu erhalten. Das ist auch durchaus sinnvoll. Die medizinische Versorgung in beiden Ländern ist teuer und oft mit einem hohen Eigenanteil verbunden. Sie planen eine Reise ins außereuropäische Ausland, beispielsweise in die USA oder Kuba? Dann schließen Sie gleich Ihren optimalen Versicherungsschutz ab und genießen sorglos Ihren Urlaub.
Die Krankheit oder der Unfall darf erst im Ausland eintreten. Beginnen Sie ihre Reise bereits mit einer Krankheit, gibt es dafür keine Erstattung. Ebenfalls keine Erstattung, wenn der Eintritt der Krankheit während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststeht, ausgenommen Reisen, die wegen des Todes des Ehegatten, des Lebenspartners (§ 1 LPartG) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen werden.
Besteht eine Schwangerschaft, dann sind Untersuchungen und Behandlungen deswegen sowie bei Schwangerschaftsabbruch und Entbindung von der Erstattung ausgenommen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- oder Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche.
Über unsere Notruf-Nummer erreichen Sie uns rund um die Uhr. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über eine Krankenhausbehandlung und wenden Sie sich telefonisch an uns, falls ein Rücktransport notwendig wird. Zur Kostenabrechnung schicken Sie alle Rechnungen im Original an uns. Bitte geben Sie Name und Wohnsitz des Versicherten, die Krankheitsbezeichnung sowie Reiseziel und Reisedauer mit an.
Im Ausland befindliche Personen, die unsere Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben, sind bis zu 42 Tage am Stück abgesichert. Durch die aktuellen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie könnten sich ungeplante, längere Verweildauern im Ausland ergeben:
Grundsätzlich schützt eine private Auslandskrankenversicherung vor Krankheitskosten auf Reisen im Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. In vielen Ländern sind die Behandlungskosten höher als in Deutschland und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt maximal die Kosten für medizinische Behandlungen, die auch in Deutschland entstanden wären, außerhalb Europas oftmals auch gar nichts. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar. Das gilt grundsätzlich auch für Corona-Gebiete, wobei wir empfehlen die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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