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Über bloße Schäden während der Bauphase hinaus. Die Bauleistungsversicherung steht Ihnen und beteiligten Firmen zur Seite. Ein sicheres Planungfundament, Sicherheit über alle Bauphasen hinweg und umfangreicher Schutz für Neubauten.
Das eigene Haus gilt als sichere Investition. Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauvorhaben vor zahlreichen finanziellen Risiken. Das macht sie zu einer wichtigen Absicherung für Bauherren - ob privates oder geschäftliches Bauvorhaben.
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10.000 €.
Haftungsverlängerung für Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertiggestellten Teilen von Bauwerken.
Umfangreiche Leistungserweiterungen: Mitversicherung von Hotel- und Einlagerungskosten, Mietausfall, Hilfsbauten, Bauhilfsstoffen und Bautafeln bis 10.000 €.
Optionale Mitversicherung der Nachhaftung für 6 Monate.
Die Württembergische wurde zum 6. Mal in Folge als fairster Firmenversicherer ausgezeichnet.
Als Partner des Mittelstands stehen wir mit über 100 Jahren Erfahrung an Ihrer Seite. Wir versichern die Betriebe, die uns alle stark machen.
Die Baubranche boomt. Immobilien gewinnen mehr und mehr an Attraktivität. Unsere Bauleistungsversicherung bietet ganzheitliche Absicherung für alle Bauvorhaben, ob privat- oder geschäftlich. Für Schutz von Anfang an.
Die Bauleistungsversicherung - manchmal Bauwesenversicherung genannt - ersetzt Ihnen die Wiederherstellungskosten für beschädigte oder zerstörte Bauteile sowie Arbeitslohn.
Abgesichert sind fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Handlungen Dritter, Vandalismus, unvorhersehbare Witterungsereignisse, Glasbruch, Glasschäden, Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen, Erdbeben, Wasserschäden, Abrutschen der Baugrubenböschung.
Hotel- und/oder Einlagerungskosten, ab dem 31. Tag, max. 100 € pro Tag; Mietausfall, ab dem 31. Tag; Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe und Bautafeln.
Schadensuchkosten; zusätzliche Aufräumungskosten; Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistungen sind.
Verzicht auf Rückgriff gegen versicherte Unternehmer und Subunternehmer; Versicherungsschutz für Schäden, die bei Nacherfüllungs- und Restarbeiten während der Nachhaftungszeit von sechs Monaten verursacht werden.
Mitversichert sind bis 10.000 €:
Mitversichert sind bis 50.000 €:
Sinnvolle Ergänzungen:
Unbekannte dringen in eine Baustelle ein und zertrümmern gezielt mehrere Fensterscheiben und Balkonverglasungen des Neubaus. Die beschädigten Scheiben und Glaselemente müssen alle ersetzt werden.
Glücklicherweise war die Mitversicherung der Photovoltaikanlage während der Bauzeit mit beantragt: Ein Sturmtief deckt das erst kürzlich fertiggestellte Dach eines Neubaus teilweise ab. Die darauf befindlichen Photovoltaikmodule werden durch umherfliegende Dachziegel beschädigt. Es entstehen Kosten für die Neueindeckung des Daches sowie für die Neubeschaffung der Photovoltaikmodule, da diese nicht mehr zu verwenden sind.
Durch einen geöffneten Wasserhahn fließt über Nacht dauerhaft Wasser in das Erdgeschoss des Neubaus eines Einfamilienhauses. Der Schadenverursacher kann nicht festgestellt werden. Es entstehen hohe Kosten, den Neubau zu trocknen und den Schaden zu beseitigen. Darüber hinaus müssen Estrich und Fußbodenheizung ausgetauscht werden.
Beim Transportieren von Material auf der Baustelle rangiert der Fahrer mit dem Ladegerät aus Versehen gegen eine Hauswand. Dabei drückt er das bereits erstellte Mauerwerk ein. Dieses muss daraufhin erneuert werden.
Vorsicht ist stets besser als Nachsicht: Bei Um- und Anbauten sollten bestehende Gebäudeteile vor Schäden abgesichert sein. Je nach Umbaumaßnahme können diese erheblich beeinflusst werden. Wir haben zwei clevere Möglichkeiten, bestehende Altbauten mitzuversichern: Klausel 55 und Klausel 80.
Klausel 55 | Klausel 80 | |
---|---|---|
Diese Schäden sind versichert: | Ganz oder Teileinsturz des Altbaus |
|
Das leistet Ihre Württembergische: | Wiederaufbau ohne "Neu für Alt"- Abzüge, bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko. Abzüglich der vereinbaren Selbstbeteiligung | Bis zur vereinbarten Summe auf Erstes Risiko gilt:
Abzüglich der vereinbaren Selbstbeteiligung |
Die Bauleistungsversicherung - manchmal Bauwesenversicherung genannt - ersetzt Ihnen die Wiederherstellungskosten für beschädigte oder zerstörte Bauteile sowie Arbeitslohn.
Nicht jeder Schaden ist abgedeckt, ein paar Fälle sind ausgeschlossen:
Die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro, optional 250 Euro je Schadenereignis. Bei Schäden durch innere Unruhen beträgt die Selbstbeteiligung 5.000 Euro je Schadenereignis.
Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages hängt im Wesentlichen von der Bausumme, der Bauart, der Bauzeit und dem gewünschten Deckungsumfang ab. Gemeinsam mit Ihrem Berater lässt sich der ideale Schutz zu einem fairen Beitrag ermitteln.
In der Bauleistungsversicherung sind viele wichtige Risiken abgedeckt, die beim Bau Ihres Eigenheims oder betrieblichen Gebäudes entstehen können. Versichert werden können Neubauten, An- oder Umbauen von
Zusätzlich versichert werden können
Versichert sind dabei unvorhergesehen eintretende Schäden insbesondere durch:
Versicherungsnehmer sind Sie als Bauherr oder Unternehmer. Versichert sind die Interessen des Bauherren und aller Unternehmer, die an diesem bestimmten Bauvorhaben beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer.
Ihr Schutz gilt im Bereich der Baustelle und für Schadensfälle auf Transportwegen zu und von der Baustelle.
Die Bauwesenversicherung läuft, bis das Bauvorhaben abgeschlossen ist. Höchstens jedoch 2 Jahre. Für optimalen Schutz sollten Sie Ihrem Berater mitteilen, wenn das Bauvorhaben länger als 24 Monate dauert oder abgeschlossen ist.
Auch hier gilt: Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater. Steigen die Kosten für Ihr Bauvorhaben, muss die Versicherungssumme angepasst werden. Das bewahrt Sie im Schadensfall vor Mehrkosten.
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert. Tritt der Ernstfall ein, schützen wir Sie mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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