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Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer können damit für ihre Rente vorsorgen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Betriebsrente für ihre Mitarbeiter zu bezuschussen oder zu finanzieren.
Mit der Direktversicherung können Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in Beiträge zur bAV umwandeln - mit Zuschuss vom Arbeitgeber. Alternativ kann auch der Arbeitgeber eine rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für seine Mitarbeiter abschließen.
Mit einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung übernehmen Sie soziale Verantwortung. Darüber hinaus stärken Sie die Identifikation der Angestellten mit Ihrem Unternehmen und können sie so langfristig an Ihr Unternehmen binden.
Viel Vorsorge für wenig Nettoaufwand: Arbeitnehmer können durch die Entgeltumwandlung bis 292 € steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge in ihre Altersvorsorge einzahlen (Stand 2023). Dazu erhalten Sie noch eine zusätzliche Beteiligung ihres Arbeitgebers.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben. Bei Arbeitnehmern, die nicht mehr als 2.575 € monatlich verdienen, belohnt Sie der Staat mit einer zusätzlichen 30 %-igen Steuerersparnis.
Volle Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Eine private Fortführung oder Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist möglich.
Unsere Direktversicherung ist eine sichere Bank: Die Versorgung ist Hartz 4-sicher und bei Insolvenz des Arbeitgebers auch insolvenzgeschützt. Darüber hinaus ist die Rente lebenslang garantiert. Arbeitnehmer sind damit gut abgesichert.
Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Mitarbeitern als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Württembergische bietet drei starke Tarife an – da findet jeder Mitarbeiter den passenden für seine Betriebsrente.
Bei unserem klassischen Tarif KlassikClever werden Ihre Beiträge im Sicherungsvermögen der Württembergischen Lebensversicherung angelegt. Wertschwankungen des Kapitalmarkts werden dadurch umgangen und eine sichere und planbare Betriebsrente zum Ablauf garantiert.
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Mit unserem Tarif IndexClever profitieren Sie von den Chancen des Kapitalmarkts bei gleichzeitiger Sicherheit eines klassischen Tarifs. Als einer der wenigen Anbieter im Markt begrenzen wir Ihre möglichen Gewinne nicht.
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Mit der Genius-Vorsorge ergeben sich hohe Renditechancen durch die Anlage am Kapitalmarkt. Der Tarif erzielt seit Jahren mit die höchsten Wertzuwächse am Markt. Gleichzeitig garantieren wir zum Ablauf je nach Wahl zwischen 80 % und 90 % der eingezahlten Beiträge.
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Sie haben die Wahl: Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie entscheiden, ob Sie eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente möchten.
Sie können Hinterbliebene mit individuellen Todesfall-Leistungen absichern.
Sichern Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit ab. Je nach Ausgestaltung sind dabei nur vereinfachte bis gar keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Somit ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine Absicherung, die sie privat eventuell nie erreichen könnten.
Sie können die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG und die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG in einem Vertrag kombinieren.
Das ist ein Versicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer ist bei diesem Durchführungsweg also der Arbeitgeber, versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu – sie sind als versorgte Personen bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich. Die Direktversicherung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in § 1 b Abs. 2 geregelt.
Durch die Entgeltumwandlung sparen sich Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Dafür werden Steuern und Sozialabgaben bei Auszahlung der Rente – egal ob monatlich oder als Einmalzahlung – fällig. Mit folgenden Abgaben müssen Ihre Angestellten rechnen:
Nur Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ausgezahlt werden. Wählt Ihr Mitarbeiter eine Kapitalauszahlung und sind folgende Voraussetzungen erfüllt, ist die Auszahlung steuerfrei:
Verträge die ab 2005 abgeschlossen wurden, werden nachgelagert versteuert d. h. bei der Auszahlung.
Die in der Direktversicherung mit Entgeltumwandlung erreichten Betriebsrentenansprüche bleiben Ihren Mitarbeitern auch bei einer Kündigung erhalten. Diese können die Versicherung oder die darin angesammelten Mittel zu ihrem nächsten Unternehmen mitnehmen („Portabilität“ der betrieblichen Versorgung). Sie können sie aber auch selbst übernehmen und auf Wunsch mit privaten Beiträgen fortführen.
Ihre Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Im Gegensatz zu Gehaltszahlungen sind Beiträge in eine bAV steuer- und sozialversicherungsfrei, wodurch Sie Lohnnebenkosten sparen. Seit 2019 sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zu unterstützen und diese Ersparnis mitzugeben (Entgeltumwandlung mit Zuschuss). Sie können aber auch mehr tun, sich vom Wettbewerb abheben und Ihren Arbeitnehmern einen höheren Zuschuss oder Arbeitgeberbeitrag anbieten (Arbeitgeberfinanzierung). Unsere Empfehlung: Zahlen Sie Ihren Angestellten Ihre 20 % Sozialversicherungsersparnis in den Vertrag dazu. Bereits jetzt (für alle Neuverträge) bzw. seit 2022 (generell für alle Verträge) müssen Sie ohnehin bis zu 15 % dazu bezahlen.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?