Maschinen­versicherung

Der Komplettschutz für Ihre Maschinen

Schäden an Maschinen führen schnell zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen im Betriebsablauf. Ob Gabelstapler oder Fertigungsmaschine: Die Maschinenversicherung schützt Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen von Maschinenschäden.

Maschinenversicherung: Mann an Maschine
Frau arbeitet an einer Industrie-Bohrmaschine

Ihre Vorteile

Darum ist eine Maschinen­versicherung so sinnvoll

Fahrbare Geräte und stationäre Anlagen sind den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt, die zu Zerstörung oder Beschädigung führen können. Dabei entstehen nicht unerhebliche finanzielle Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung.

  • Starke Leistungen

    Unsere Produkte bieten marktüberdurchschnittliche Leistungen. Unsere Versicherung für Maschinen überzeugt zum Beispiel mit dem Wiederbeschaffungspreis im Neuzustand als Versicherungssumme.

  • Individueller Schutz

    Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Wir bieten Ihnen leistungsstarken Schutz mit Wahloptionen. So können Sie beispielsweise eine Ertragsausfallversicherung zum Versicherungsschutz Ihrer stationären Maschinen ergänzen.

  • Unkomplizierter Service

    Wir sind für Sie da: Im Schadenfall unterstützen wir Sie schnell und unbürokratisch.

Unsere Leistungen

Diese Leistungen bietet die Maschinen­versicherung

Mit unserer Maschinenversicherung können Sie entweder Ihre fahrbaren oder Ihre stationären Maschinen absichern. Zusätzliche Optionen wie den Ausschluss von inneren Betriebsschäden bei fahrbaren Maschinen runden den Versicherungsschutz ab.

  • Wiederbeschaffungspreis als Versicherungssumme

    Anstelle des Listenpreises gilt als Versicherungswert der Neuwert (Wiederbeschaffungspreis im Neuzustand zuzüglich Fracht- und Montagekosten). Damit tragen wir den Preisentwicklungen an den Märkten Rechnung.

    Für fahrbare und stationäre Maschinen

  • Technologiefortschritt mitversichert

    Ist die Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sache in derselben Art und Güte nicht möglich oder nicht sinnvoll, übernehmen wir auch die Mehrkosten durch Technologiefortschritt für eine Anlage, eine Maschine oder ein Gerät der aktuellen Nachfolgegeneration.

    Für fahrbare und stationäre Maschinen

  • Vorsorge- und Investitionsklausel

    Die Vorsorge- und Investitionsklausel schafft Sicherheit, falls versehentlich neu hinzukommende, gleichartige Sachen nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet werden.

    Für fahrbare und stationäre Maschinen

  • Kosten für Leihgeräte, Luftfracht und Co.

    Bis jeweils 25.000 € sind auf Erstes Risiko zusätzlich die Kosten für die Bereitstellung eines Leih-/Mietgerätes, Luftfracht-, Bewegungs- und Schutzkosten mitversichert. Auch Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie Eich- und Bergungskosten sind abgesichert.

    Für fahrbare und stationäre Maschinen

  • Verzicht auf prozentuale Selbstbeteiligung

    Bei einem Schaden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion wird keine Selbstbeteiligung abgezogen. Bei Schäden durch Abhandenkommen (Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub) verzichten wir bei Geräten ab einer Versicherungssumme von 50.000 € auf eine prozentuale Selbstbeteiligung.

    Für fahrbare Maschinen

  • Vorausrabatt und variable Selbstbeteiligung

    Mit einem schadenverlaufsabhängigen Vorausrabatt (SVR) und variablen Selbstbeteiligungen können Sie Ihren Versicherungsbeitrag stark beeinflussen.

    Für fahrbare und stationäre Maschinen

  • Neuwertersatz bei Teil- und Totalschaden

    Bei Teilschaden bezahlen wir die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Marktwert. Wir garantieren eine Entschädigungsleistung von mindestens 50 % des Neuwerts für bis zu 7 Jahre alte Geräte.

    Für fahrbare Maschinen

  • Mitversicherung von Werkzeugen und Werkstücken

    Werkzeuge und Werkstücke sind bis zu 25.000 € auf Erstes Risiko mitversichert, wenn diese im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden an der versicherten Sache beschädigt oder zerstört werden.

    Für stationäre Maschinen

Zwei Arbeiter an einer Industrie-Maschine

Schadenbeispiele

Darum ist die Maschinen­versicherung so wichtig

Mit der Maschinenversicherung können Sie sich gegen eine Vielzahl von Gefahren absichern, denen Ihre fahrbaren oder stationären Maschinen ausgesetzt sind.

  • Der Ausleger eines Turmdrehkrans wird zu stark belastet, da die Überlastsicherung defekt ist. Am Ausleger und Turm entsteht erheblicher Schaden. Bei diesem Fall von "Versagen von Messeinrichtungen" leistet die Württembergische für die entstandenen Schäden an Kran und Ausleger.

  • Durch einen Defekt in der Steuerung fährt die Spindel einer CNC-Drehmaschine auf das Werkstück auf. Die Spindel kann nicht mehr repariert werden. Die Württembergische schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen solcher unvorhergesehenen Schäden.

  • Mehrere Schrauben fallen einem Techniker aus Versehen in die drehenden Zylinder einer 4-Farben-Druckmaschine. Die Einkerbungen in den Zylindern haben umfangreiche Reparaturarbeiten zur Folge, die Maschine fällt für eine beträchtliche Zeit aus. Der Geschäftsführer kann sich auch im Falle von Fahrlässigkeit seines Mitarbeiters auf seine Württembergische verlassen.

Gut zu wissen & häufige Fragen

Umfassender Schutz mit der Maschinen­versicherung

Risiko minimieren, finanziellen Schutz maximieren: Mit einer Versicherung für Ihre Maschinen und Anlagen gehen Sie auf Nummer sicher und sorgen für einen reibungslosen Betrieb.

  • Eine Maschinenversicherung, häufig auch Maschinenbruchversicherung genannt, ist eine Allgefahrenversicherung, die einen umfassenden Schutz bei Schäden an Maschinen und Anlagen bietet.

  • Der Beitrag der Maschinenversicherung berechnet sich aus dem Neuwert der Maschine und einem entsprechenden Beitragssatz, der von der Selbstbeteiligung sowie von Zu- und Abschlägen für verschiedene Deckungsvarianten abhängig ist. Der Mindestbeitrag beträgt 200 € zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.

  • Im Teilschaden von fahrbaren und transportablen Geräten bezahlen wir die Reparaturkosten, im Totalschaden den Marktwert. Bei stationären Anlagen bezahlen wir im Teil- als auch im Totalschaden den Neuwert, maximal die erforderlichen Reparaturkosten.

  • Mit einer Maschinenversicherung können Kosten für anfallende Reparaturen oder für den Ersatz beschädigter Maschinen und Anlagen abgesichert werden. Damit sorgen wir dafür, dass der Betrieb nach einem Schadenfall schnell wieder aufgenommen werden kann und die finanziellen Einbußen minimiert werden oder sogar ganz ausbleiben.

  • Stationäre Maschinen und Anlagen sind einer Reihe von besonderen Risiken ausgesetzt:

    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
    • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
    • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel

    Mobile Maschinen und transportable maschinelle Anlagen genießen denselben Schutz und sind zusätzlich abgesichert gegen:

    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
  • Sie können fahrbare und transportable Maschinen oder stationäre Anlagen versichern. Zu den fahrbaren Maschinen gehören beispielsweise Baumaschinen, Ernte- und Landmaschinen oder Hubarbeitsgeräte. Zu den stationären Maschinen gehören u. a. Druckanlagen, Spritzguss und CNC-Drehmaschinen, Säge- und Webmaschinen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater und finden Sie die passende Lösung für Ihre Maschine.

  • Nicht versichert sind z.B. Schäden durch:

    • Vorsatz des Versicherungsnehmers
    • Mängel, die bereits vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren
    • Abnutzung
    • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Revolution oder Aufstand
    • Schäden durch innere Unruhen
    • Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder Radioaktivität
  • Im Tarif für fahrbare Geräte können Sie auf Wunsch innere Betriebsschäden, z. B. Schäden am Motor oder am Getriebe, ausschließen. Entsteht aufgrund eines inneren Betriebsschadens ein Kaskoschaden, wird aber Entschädigung geleistet. Der innere Betriebsschaden (z. B. am Motor oder Getriebe) selbst wird nicht erstattet.

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