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Ob Brille, Heilpraktikerbehandlungen oder Naturheilverfahren: gesetzlich Versicherte müssen in diesen Belangen fast immer zuzahlen – und meist nicht zu wenig. Stocken Sie Ihren Versicherungsschutz individuell auf.
In fast allen Bereichen müssen gesetzlich Versicherte zuzahlen – teilweise in erheblichem Umfang. Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht, Vorsorgeuntersuchungen ebenfalls nicht immer.
Ob digitale Sprechstunde, Gesundheits-App oder vergünstigter Zahnersatz-Service: Wir bieten eine Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen für unsere Krankenversicherten. Ihre Gesundheit ist uns einfach mehr wert – überzeugen Sie sich selbst.
Welche Leistungen Ihnen am wichtigsten sind und welcher Tarif für Sie am besten geeignet ist, zeigt Ihnen unsere Übersicht.
Wir erstatten Sehhilfen alle zwei Versicherungsjahre bis zu 125 € (Tarif EGNU 250 €) und die Differenzkosten für freie Krankenhauswahl.
in allen Tarifen
Wir erstatten in unserem Tarif EGNU Verband- und Heilmittel, Hilfsmittel, stationäre Reha, Anschlussheilbehandlung, häusliche Krankenpflege.
Tarif EGNU
Wir erstatten in unserem Tarif NH Naturheilverfahren, Osteopathie, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.
Tarif NH
Den gesetzlichen Schutz sinnvoll ergänzen und verbessern
Ergänzungsversicherung mit Heilpraktiker in der Übersicht.
In fast allen Bereichen müssen gesetzlich Versicherte zuzahlen – teilweise in erheblichem Umfang. Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht. Für Hilfsmittel übernimmt sie oftmals nur einen geringen Teil der Kosten.
Wir bieten Ihnen im ambulanten Bereich folgende Möglichkeiten, Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufzustocken:
In fast allen Bereichen müssen gesetzlich Versicherte zuzahlen – teilweise in erheblichem Umfang. Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht, Vorsorgeuntersuchungen ebenfalls nicht oder erst ab einem bestimmten Alter. Deshalb sind ambulante Ergänzungsversicherungen äußerst sinnvoll.
Die Erstattungsgrenzen bei NaturMedPlus beträgt:
Nein, diese Leistung ist durch unsere Tarife nicht abgedeckt. Bei einem Antikörper-Test handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Ebenso wenig handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung, da der Antikörper-Test nicht auf die Entdeckung und anschließende Behandlung einer Krankheit abzielt. Ziel des Tests ist vielmehr, eine bereits überstandene Krankheit nachzuweisen. Ein Antikörper-Test ist somit nicht erstattungspflichtig, da er weder der Krankheitsdiagnostik noch der Krankheitsbehandlung dient.
Kooperation
Ein starkes Team für ganzheitlichen Schutz: Ihre Württembergische und die vivida bkk. Profitieren Sie von bis zu 150 € Bonus/Jahr bei Abschluss einer Zusatzversicherung.
Zur vivida BKKUnd macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Beim Arzt und Zahnarzt
Bester Schutz wenn es darauf ankommt
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Gut leben und gesund bleiben
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Einfach gut (aus)sehen
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Privatpatient beim Zahnarzt mit dem Testsieger von Stiftung Warentest
Im Krankenhaus und Privatversichert
Es liegt in Ihrer Hand, in den besten Händen zu sein
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Meine Gesundheit - Meine Entscheidung