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Au Backe – viele Kinder haben eine Zahnfehlstellung. Kieferorthopädische Behandlungen sind teuer und müssen teils aus eigener Tasche bezahlt werden. Gleiches gilt für spezielle Behandlungen der Sprösslinge im Krankenhaus.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch bei Kindern nur eine Grundversorgung. Damit Eltern nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, empfiehlt sich unsere Zusatzversicherung KinderPlus bis zum siebten Lebensjahr.
Chefarztbehandlung plus Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten.
Zusätzlich werden bei der Unterbringung im Einzelzimmer auch noch die Kosten für das Rooming-in eines Elternteils übernommen, so lange das Kind das 10. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Kieferorthopädische Leistungen sind zu 80 Prozent mitversichert.
Ob digitale Sprechstunde, Gesundheits-App oder vergünstigter Zahnersatz-Service: Wir bieten eine Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen für unsere Krankenversicherten. Ihre Gesundheit ist uns einfach mehr wert – überzeugen Sie sich selbst.
Privatpatient im Krankenhaus mit Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl (z. B. Chefarzt) und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
KinderPlus beteiligt sich an jeder medizinisch empfohlenen kieferorthopädischen Behandlung, die bis zum 18. Lebensjahr begonnen wird und übernimmt bis zu 80 % der Kosten bei einer maximalen Grenze von 4.000 €.
Privatpatient im Krankenhaus, Rooming-In (Begleitpersonen), Kieferorthopädie und Umwandlungsoption.
Umwandlungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine stationäre Zusatzversicherung und Zahnzusatzversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch bei Kindern nur eine Grundversorgung. Wenn Sie Ihren Kindern die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankenhaus sichern wollen und den Grundstein für ihre Zahngesundheit legen möchten, empfehlen wir Ihnen KinderPlus.
KinderPlus können Sie für Ihr Kind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres abschließen. Ist das Kind erwachsen, kann der Vertrag mit 21 Jahren in eine stationäre Zusatzversicherung sowie eine Zahnersatzversicherung umgewandelt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
50 Prozent aller Kinder und Jugendlichen haben Zahnfehlstellungen, die behandelt werden sollten. Kieferorthopädische Behandlungen sind allerdings teuer – 3.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen gegenwärtig für die durchschnittlich zwei bis vier Jahre dauernde Behandlung aber nur bei „starken Zahnfehlstellungen“ zahlen. Bei leichten Zahnfehlstellungen darf die Kasse nicht leisten (siehe Übersicht KiG-Einstufung). Dennoch empfehlen Kieferorthopäden auch in diesen Fällen eine Behandlung. Die Kosten tragen die Eltern dann jedoch alleine. Deshalb sollte man diese Lücke schließen.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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