Gesundheit

Unfallversicherung von der Steuer absetzen

Die Beiträge für Ihre private Unfallversicherung gelten in der Einkommensteuererklärung als "Vorsorgeaufwendungen". Prinzipiell können diese steuerlich geltend gemacht werden. Auf dieser Seite erfahren Sie das Wichtigste über dieses Thema.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Unfallversicherung von der Steuer absetzen: Senior mit dem Surfbrett am Strand

Kann ich die Unfallversicherung von der Steuer absetzen?

Die einfache Antwort: Ja, aber...

Die Unfallversicherung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend zu machen, kann sich eventuell lohnen. Dabei sollten Sie deren gültige Höchstbeträge allerdings nicht überschritten haben.

Die Informationen auf dieser Seite sollen lediglich eine allgemeine Übersicht auf das Thema Unfallversicherung in der Einkommensteuererklärung erlauben. Sie sind nicht als Ersatz für eine ausführliche Steuerberatung geeignet.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Diese Voraussetzungen geltenWer kann die Unfallversicherung absetzen?Wo trage ich die Unfallversicherung ein?Welche Unfallversicherungen kann ich geltend machen?Häufige Fragen

Sagt man eigentlich "von der Steuer absetzen"?

Steuerfachleute sprechen eigentlich vom "ansetzen", statt des in der Umgangssprache viel weiter verbreiteten "etwas von der Steuer absetzen". Fachlich vollkommen korrekt ist hingegen "etwas steuerlich geltend machen". Auf dieser Seite verwenden wir das geläufige "absetzen" und das korrekte "ansetzen" synonym zu einander.

Unfallversicherung absetzen: Diese Voraussetzungen gelten

Nicht jede Versicherung kann steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Unfallversicherung gilt es, darauf zu achten, für welchen Lebensbereich Sie diese abgeschlossen haben. Je nachdem fallen die Beiträge in unterschiedliche Kategorien innerhalb der Einkommensteuererklärung.

  • Private Unfallversicherung für private Risiken: Sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Berufliche Unfallversicherung für berufliche Risiken und Gruppenunfallversicherung: Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbständigen)

Es gibt auch besondere Szenarien, in denen die Unfallversicherung abgeschlossen wurde, um private sowie berufliche Risiken einzuschließen. Hier können die Beiträge auf Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten, bzw. Betriebsausgaben aufgeteilt werden - eine konkrete Aufteilung des Versicherers ist hier bestens geeignet.

Checkliste: Das muss gegeben sein

Ob Sie die Unfallversicherung absetzen können, hängt nicht allein davon ab, dass Sie den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Sie können die Beiträge steuerlich geltend machen, wenn:

  • Sie im betreffenden Steuerjahr Beiträge für eine Unfallversicherung bezahlen
  • Über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen und eine Einkommensteuererklärung machen
  • Sie mit anderen abzugsfähigen Versicherungen noch nicht über den Höchstbeträgen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen liegen
  • oder (im Falle der beruflichen Unfallversicherung) einen anteilig darauf entfallenden Betrag als Werbungkosten ansetzen

Wer kann die Unfallversicherung steuerlich geltend machen?

Die geltenden Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen – worunter die Unfallversicherung fällt – hängen davon ab, ob jemand Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Pensionär oder Selbständiger ist.

Was hat es mit den Höchstbeträgen auf sich?

Die Beiträge zur Unfallversicherung sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, allerdings gelten für die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, zu welchen sie zählen, gewisse Höchstbeträge.

Für alle, die einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, gilt etwa ein Höchstbetrag von 1.900 €. Für alle andere gilt ein Höchstbetrag von 2.800 €. Je nachdem, wie viele dieser Vorsorgeaufwendungen Sie steuerlich geltend machen, könnte der Höchstbetrag bereits durch andere vorrangige Versicherungen ausgeschöpft sein. Das können beispielsweise die gesetzliche und private Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung sein.

Es gibt unterschiedliche Höchstbeträge für unterschiedliche Personengruppen. Etwa:

  • Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre: 1.900 €
  • Selbstständige: 2.800 €

Wo trage ich die Unfallversicherung in der Einkommensteuererklärung ein?

Versicherungen, die ausschließlich Freizeitunfälle abdecken, gehören vollständig in den Bereich der Vorsorgeaufwendung: Anlage Vorsorgeaufwand.

Handelt es sich aber um eine Versicherung, die auch Arbeitsunfälle inklusive der Wege zu und von der Arbeit abdeckt, kann diese unter Werbungskosten angesetzt werden: Anlage N.

Vorsorgeaufwendungen: Oft bleibt wenig Spielraum

Die Unfallversicherung ist also steuerlich ansetzbar. Das Problem ist, dass sie den oben beschriebenen Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen unterliegt und sich diese auch noch mit weiteren Versicherungen teilt. In der Realität wird es also selten vorkommen, dass jemand die Beiträge für ausgerechnet die Unfallversicherung in voller Höhe steuerlich geltend machen kann.

Unser Beispiel verdeutlicht:

Als Angestellte zahlt Pia F.

für die gesetzliche Krankenversicherung

1250 €

für die Pflegeversicherung

130 €

für die Arbeitslosenversicherung

200 €

abzüglich Höchstbetrag

1.900 €

Verbleibender Betrag, die Sie in der Einkommen­steuer­erklärung als weitere Vorsorgeaufwendung geltend machen kann

320 €

Welche Dokumente benötige ich, um meine Unfallversicherung steuerlich ansetzen zu können?

Prinzipiell benötigt das Finanzamt keinen Nachweis über die von Ihnen gezahlten Beiträge für die private Unfallversicherung. Sollte das Amt jedoch spezifische Rückfragen haben und einen Nachweis verlangen, können Sie diesen von Ihrem Versicherer erhalten. Bei Ihrer Württembergischen finden Sie diese und weitere Unterlagen übrigens spielend einfach im Servicebereich unter "eine Finanzamtsbestätigung anfordern" in Ihrem Kundenportal "Meine Württembergische".

Welche Unfallversicherungen, bzw. Versicherungen sind absetzbar?

Grundsätzlich sind vor allem zwei Arten von Versicherungen absetzbar:

Sachversicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung oder die Kfz-Versicherung können Sie hingegen nicht geltend machen.

Zu den absetzbaren Unfallversicherungen zählen auch spezialisierte Versicherungen wie die Kinderunfallversicherung oder Unfallversicherungen für Rentner & Senioren.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Alles über die Unfallversicherung und die Steuer

Haben Sie noch Fragen zur steuerlichen Behandlung der privaten oder gesetzlichen Unfallversicherung? Hier sammeln wir die häufigsten Fragen zum Thema.

  • Die pauschale Antwort: Eine Versicherung, die Leistungen erbringt, wenn Sie einen Unfall erleiden. In Deutschland wird zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung unterschieden.

    • Die gesetzliche Versicherung geht bis auf Reichskanzler Otto von Bismarck zurück und wird - auch heute - ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. Sie leistet bei Unfällen, die auf dem Weg zu und von der Arbeit zurück geschehen, sowie für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
    • Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Sie beispielsweise bei der Württembergischen abschließen können. Diese umfasst starke Leistungen überall dort, wo der gesetzliche Schutz nicht gilt: In der Freizeit und zuhause.

    Übrigens: Sind Sie gesetzlich und privat unfallversichert, erhalten Sie im Schadensfall je nach Invalidität Leistungen aus beiden Versicherungen.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber. Sie gilt für jede Person in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis und umfasst Unfälle auf der Arbeit, auf dem Weg dahin und wieder zurück sowie Berufskrankheiten. Vereinfacht ausgedrückt: Sie "bezahlen" die gesetzliche Unfallversicherung von vorneherein gar nicht, daher können Sie deren Beiträge auch nicht geltend machen.

  • Erhalten Sie eine gesetzliche Unfallrente, ist diese steuerfrei. Bei einer privaten Unfallrente müssen Sie jedoch den sogenannten Ertragsanteil versteuern.

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.1

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