Gesundheit

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung: Das sollten Sie wissen

Es gibt Versicherungen, die auch die Kosten für eine bereits laufende, angeratene oder geplante Behandlung übernehmen. Ob sich das für Kunden und Patienten wirklich lohnt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung - Das sollten Sie wissen: Vater und Sohn putzen sich vor dem Spiegel die Zähne

Geplante, angeratene, laufende Behandlung: Die Unterschiede

Die meisten Versicherer leisten in diesen Fällen nicht

Klären wir, bevor wir tiefer in das Thema einsteigen, zuerst einmal die drei Begriffe angeraten, laufend und geplant. Die Kostenübernahme solcher Behandlungen durch die Zahnzusatzversicherung (ZZV) ist bei so gut wie allen Versicherern ausgeschlossen - das hält der Versicherungsvertrag fest.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Abschluss einer ZZV bei laufender BehandlungLeistung für laufende BehandlungenPrüfung des BehandlungsstatusTipps für den AbschlussHäufige Fragen

Geplante, laufende und angeratene Behandlung: Wann gilt was?

Von allen drei Begriffen ist die "geplante" Behandlung am schlechtesten definiert. Bei manchen Anbietern wird er sogar synonym zur angeratenen Behandlung verwendet. Bei der Württembergischen sprechen wir in der Praxis stets von der angeratenen und der laufenden Behandlung.

Geplante, bzw. beabsichtigte BehandlungAngeratene BehandlungLaufende Behandlung

Beispiel

Jutta war für eine Routinekontrolle bei ihrer Zahnärztin. Am Ende des Besuches gibt ihr die Zahnärztin einen knappen Hinweis darauf, dass eine Behandlung nötig werden könnte. Jutta nimmt sich die Behandlung vor, macht aber noch keinen Termin aus.

Svens behandelnder Zahnarzt hat eine Zahnerkrankung diagnostiziert. Er notiert diese in Svens Patientenakte und hält dort auch die passende Therapie fest.

In der Vergangenheit wurde Pia eine Diagnose gestellt und sie befindet sich aufgrund dieser aktuell in zahnärztlicher Behandlung.

Erklärung

Eine klare Definition ist hier schwierig, weshalb der Versicherer von Fall zu Fall entscheidet, ob eine geplante oder beabsichtigte Behandlung bereits als angeraten zählt oder nicht.

Eine Behandlung ist dann angeraten, wenn der Rat in der Patientenakte festgehalten wird. In der Regel wird hierzu auch ein Heil- und Kostenplan erstellt.

Sobald beim Zahnarzt die angeratene Behandlung startet spricht man von einer laufenden Behandlung.

Kann ich eine private Zahnversicherung bei laufender Behandlung abschließen?

Szenario: Jemand geht mit Zahnschmerzen zum Zahnarzt und erfährt dort, dass teurer Zahnersatz notwendig ist. Da die Person keine private Zahnzusatzversicherung besitzt und die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nur bedingt für Zahnersatz leistet, möchte sie noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Doch ist das zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich? Die Antwort in aller Kürze: Bei den meisten Versicherern nicht.

Wie bereits einleitend erwähnt sind laufende Behandlungen nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Sich in einer laufenden Behandlung zu befinden ist allerdings kein Grund, den privaten Versicherungsschutz für die Zähne zu vernachlässigen - im Gegenteil:

  • Eine ZZV ist auch jetzt sinnvoll. Beispielsweise können fehlende Zähne von vorneherein mitversichert werden.
  • Wir können angeratene und laufende Behandlungen von vorneherein ausschließen - bei einer persönlichen Beratung erfahren Sie hierzu mehr.
  • Selbst bei fehlenden oder ersetzten Zähnen ist eine Absicherung möglich. Das erlaubt auch Menschen, die Zahngesundheitsrisiken bereits mitbringen, eine Versicherung abzuschließen.
  • Bei Ihrer Württembergischen genießen Sie außerdem leistungsstarken Zahnschutz ohne Wartezeit.

Eine Option: Die Zahnversicherung mit sofortiger Leistung

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, manchmal als Sofortschutz oder Sofortleistung bezeichnet, zahlt direkt nach Abschluss auftretende Kosten wie Implantate, Zahnkronen oder Füllungen – so lange diese nicht bereits angeraten waren oder die Zahnbehandlung schon lief. Andere Versicherungen zahlen häufig erst nach einer Wartezeit von drei bis acht Monaten.

Auch hier sind rückwirkende Leistungen zwar ausgeschlossen, allerdings sorgen Premiumversicherer wie die Württembergische hiermit für schnellstmögliche Leistung, auch kurz nach Vertragsschluss.

Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen

Bei einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen entfallen die beim Antrag notwendigen Gesundheitsfragen. Der Versicherer nimmt den Antrag des Kunden zum Beispiel trotz Vor­erkrankungen oder fehlender Zähne an. Ihre Württembergische bietet eine solche Versicherung nicht an.

Zahnzusatz­versicherung bei laufender Behandlung: Kosten und Leistungen

Eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abzuschließen ist prinzipiell nicht möglich. Heißt: Sobald die Beratung angeraten ist, können Sie keine Zahnversicherung mehr abschließen, um deren Kosten zu decken. Die ZZV leistet nicht für bereits laufende Behandlungen.

Tarife, die für laufende Behandlungen leisten, sind teurer

Sie werden bereits nach kurzer Recherche Tarife verschiedener Anbieter finden, die auch Leistungen für bereits laufende Behandlungen einschließen. Diese sind, so viel sei gesagt, in der Regel teurer als herkömmliche Zahnversicherungen. Oder sie sind nur mit großen Leistungsausschlüssen in wichtigen Bereichen oder Maßnahmen zu haben.

Interesse am Produkt? Berechnen Sie hier Ihren Beitrag.

Wie prüft die Zahnzusatzversicherung den Status einer Zahnbehandlung?

Sie beantworten vor Abschluss der Versicherung ein paar kurze Gesundheitsfragen. Der Versicherer kann nach Ihrer Einwilligung Einblick in Ihre Patientenakte nehmen. Im Grunde ist die Versichertengemeinschaft selbst also die größte und wichtigste Hilfe bei der Prüfung auf laufende oder geplante Behandlungen.

Prüfung der eintreffenden Rechnung

Wenn eine Zahnarztrechnung beim Versicherer eingeht, prüfen dessen Mitarbeiter, ob die Behandlung eventuell vor Abschluss der Versicherung bereits angeraten war oder schon begonnen hatte. Bei einer "vorvertragliche Anzeigepflichtsprüfung" dürfen Versicherer nach Ihrer Zustimmung die Patientenakte einsehen. Diese erlaubt dem Versicherer (natürlich nur bei Zweifeln und fallweise) Aus­künfte beim behandelnden Zahnarzt einzu­holen.

Vor Abschluss werden Gesundheitsfragen gestellt

Wir bewerten jeden neuen Kunden nach seinen persönlichen Angaben. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung ist absolute Pflicht - alles andere riskiert den wichtigen Versicherungsschutz. Die Gesundheitsfragen tragen also einen wichtigen Teil zum Versicherungsschutz sowie zur "Wahrheitsfindung" im Fall der Fälle bei.

Tipps für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Bei uns ist der wichtige Bei uns können Sie sogar mit wenigen Klicks Kinder in die Zahnzusatzversicherung aufnehmen. Hier erfahren Sie, worauf es beim Abschluss ankommt. Der allerwichtigste Tipp lautet übrigens: Nichts geht über eine persönliche Beratung in einer Agentur vor Ort.

  1. Wählen Sie Ihre Versicherung auf Basis Ihres Bedarfs: Erwachsene legen Wert auf Zahnerhalt und Zahnersatz. Bei Kindern stehen die Kosten für Kieferorthopädie und bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch schon die professionelle Zahnreinigung (PZR) im Fokus.
  2. Werfen Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen: Welche Anbieter verlangen eine Wartezeit in ihrer Zahnversicherung, welche Zahn-Tarife schützen sofort. so wie die der Württembergischen?
  3. Checken Sie die Zahnstaffel: Diese legt fest, wie hoch die Erstattungsbeträge pro Versicherungsjahr in den ersten Jahren maximal sein dürfen.
  4. Vorsorgen, wenn die Zähne gesund sind: Gesunde Zähne bedeuten in der Regel geringere monatliche Beiträge. Das macht sich, spätestens wenn kostspielige Maßnahmen, wie z. B. kieferorthopädische Behandlungen oder Zahnersatz anstehen, bezahlt.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Was möchten Sie noch wissen?

Alles, was dieser Ratgeber noch nicht beantwortet hat, finden Sie hier. Und wenn Ihre individuelle Frage auch hier nicht beantwortet sein sollte, wissen unsere Beraterinnen und Berater in den Agenturen vor Ort garantiert weiter.

  • Doch, das können Sie in den meisten Fällen trotzdem. Bereits in Behandlung zu sein, sollte nicht daran hindern, sich um leistungsstarken Schutz für die Zähne zu kümmern. Zum Schutz der Versichertengemeinschaft werden die Kosten für die laufende Behandlung allerdings nicht übernommen.

  • Die wichtigsten abgedeckten Leistungen, Maßnahmen und Behandlungen - am Beispiel unserer eigenen Zahnpakete - sind beispielsweise:

    • Kostenübernahme für Zahnersatz
    • Kostenübernahme für Implantate - ohne Begrenzungen in deren Anzahl
    • Leistung über die Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus
    • Leistung bei Zahnfüllungen
    • Kostenerstattung für wichtige Prophylaxe wie die PZR
    • Kieferorthopädische Behandlungen
    • Zahn- und Wurzelbehandlungen

    Mehr Informationen finden Sie auf der Produktseite der Zahnzusatzversicherung.

  • Das ist für viele Versicherte ein denkbar ungünstiges Szenario. Viele Anbieter legen nämlich eine lange Wartezeit fest, während der keine Kosten übernommen werden. Bei der Württembergischen entfällt diese Wartezeit und Sie genießen sofort den Schutz unserer privaten Zahnzusatzversicherung.

  • In Deutschland herrscht die Krankenversicherungspflicht. Heißt: Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen über einer gewissen Geringfügigkeitsgrenze liegt (in 2024 bspw. 538 € im Monat), ist automatisch durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) abgesichert. Auch Kinder sind bereits abgesichert. Demnach muss die gesetzliche Kasse so gut wie nie rückwirkend leisten. Ausnahmen aufgrund besonderer Szenarien mit Aus- und Wiedereintritten von Versicherten in die GKV bestätigen hier die Regel.

  • Das hängt von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der gewünschten Tariflinie und Ihrem Alter ab. Sie können Ihren Beitrag bei uns ganz schnell und einfach lassen.

Gut zu wissen

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