Gesundheit

Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen – ist das möglich?

Ist der Abschluss einer Versicherung noch möglich, obwohl die Zahnbehandlung bereits angeraten ist oder begonnen hat? Erfahren Sie hier, wann ein Abschluss möglich ist und was Sie tun können, wenn es bereits zu spät ist.

Lesedauer: 7 Minuten

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Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abzuschließen?

Nachträglicher Abschluss meist nicht möglich

Der Kostenvoranschlag für den Zahnersatz liegt auf dem Tisch und der Schreck ist erstmal groß: Die Kosten für Kronen, Implantate und Co. können sehr hoch sein und viele wünschen sich in dem Moment eine private Zahnzusatzversicherung (ZZV), die für die Kosten aufkommt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nämlich meist nur einen geringen Teil der anfallenden Kosten. Eine Versicherung rückwirkend abzuschließen, ist dann aber bei den wenigsten Versicherern noch möglich.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Geplante, angeratene und laufende BehandlungenWas tun, wenn keine ZZV nachträglich abgeschlossen werden kann?Vorteile und Leistungen der WürttembergischenWann Sie eine Zahnzusatz abschließen solltenHäufige Fragen

Zahlt die Zahnzusatzversicherung bei geplanten, angeratenen oder laufenden Behandlungen?

Zahnzusatzversicherungen - umgangssprachlich manchmal auch nur Zahnzusatz genannt - schließen in der Regel geplante, angeratene und laufende Behandlungen vom Versicherungsschutz aus. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen?

Geplante Behandlung

Eine klare Definition ist hier schwierig, weshalb Versicherer von Fall zu Fall entscheiden, ob eine geplante oder beabsichtigte Behandlung bereits als angeraten gilt oder nicht.

Beispiel: Tina war zu einer Routinekontrolle bei ihrer Zahnärztin. Am Ende des Besuchs gibt ihr die Zahnärztin einen kurzen Hinweis, dass eine Behandlung notwendig sein könnte. Tina nimmt sich die Behandlung vor, macht aber noch keinen Termin aus.

Angeratene Behandlung

Eine Behandlung ist dann angeraten, wenn die Empfehlung in der Patientenakte vermerkt ist. In der Regel wird auch ein Heil- und Kostenplan erstellt.

Beispiel: Tims behandelnder Zahnarzt hat eine Zahnerkrankung diagnostiziert. Er notiert diese in Tims Patientenakte und hält dort auch die passende Therapie fest.

Laufende Behandlung

Sobald der Zahnarzt mit der empfohlenen Behandlung beginnt, spricht man von einer laufenden Behandlung.

Beispiel: In der Vergangenheit wurde Karin eine Diagnose gestellt und sie befindet sich aufgrund dieser aktuell in zahnärztlicher Behandlung.

Darauf sollten Sie bei einem nachträglichen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten

Bei Ihrer Suche nach einer Zahnzusatzversicherung, die rückwirkend Ihre Behandlungskosten übernimmt, müssen Sie vor allem auf die versicherten Leistungen des Tarifs achten. Nur weil die Versicherung damit wirbt, rückwirkend Kosten zu übernehmen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Ihre persönliche Zahnbehandlung mitversichert ist. Kann die entsprechende Leistung nicht rückwirkend versichert werden, lohnt es sich in der Regel auch nicht, eine rückwirkende Zahnzusatz abzuschließen. Für die Erstattung vergangener Leistungen zahlen Sie meist höhere Beiträge.

Was tun, wenn keine Zahnzusatzversicherung nachträglich abgeschlossen werden kann?

Es gibt nur sehr wenige Versicherer, die rückwirkende Zahnzusatzversicherungen anbieten. Solche Tarife sind meist sehr teuer und lohnen sich somit nicht. Das heißt jedoch auch, dass Sie die Kosten für Ihre Zahnbehandlung selbst tragen müssen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um diese Kosten zu senken oder aufzuteilen:

  • Fragen Sie nach Alternativen: Zahnarztpraxen mit Kassenzulassung müssen Kassenleistungen anbieten und dürfen diese nicht abwerten oder von privaten Zusatzleistungen abhängig machen. Fragen Sie nach Alternativen, wie z. B. der Regelversorgung oder kostengünstigeren Materialien für Brücken. Lassen Sie sich die Vor- und Nachteile verschiedener Zahnersatzoptionen erklären, inklusive der privaten Kosten.
  • Nutzen Sie eine zahnärztliche Zweitmeinung: Zahnärztliche Behandlungspläne und deren Kosten können bei gleichem Befund stark variieren, daher ist ein Vergleich ratsam. In Patientenberatungsstellen können Sie Ihren Behandlungsplan kostenlos überprüfen lassen, vorausgesetzt, Sie sind gesetzlich versichert und haben einen Heil- und Kostenplan. Zusätzlich bieten gesetzliche Krankenversicherungen häufig ärztliche Zweitmeinungen an, teilweise durch eigene Ärzte oder kooperierende Zentren.
  • Vergleichen Sie die Preise bei Auktionsportalen: Patientinnen und Patienten können auf Online-Plattformen ihren Heil- und Kostenplan hochladen und von registrierten Zahnärztinnen und -ärzten per Auktion Gegenangebote erhalten, die oft günstiger sind. Doch das Eingeben der Daten kann kompliziert sein und der Behandlungsplan kann vom Angebot abweichen.
  • Gehen Sie zur Behandlung in einer Uniklinik: In einigen Städten gibt es Zahnkliniken oder Universitätskliniken, die zahnärztliche Behandlungen zu reduzierten Preisen anbieten, da sie von Studenten unter Aufsicht von erfahrenen Fachleuten durchgeführt werden.
  • Zahnersatz aus dem Ausland: Zahnersatz aus dem Ausland kann Kosten senken, ohne Qualitätsverlust. Wichtig ist, dass er den deutschen CE-Normen und dem Medizinproduktegesetz entspricht. Besprechen Sie die Option mit Ihrem Zahnarzt und nutzen Sie ein deutsches Kooperationslabor zur Qualitätskontrolle.
  • Zahnbehandlung im Ausland: Eine Zahnbehandlung im Ausland ist oft günstiger, erfordert jedoch eine Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse. Außerdem müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie die Anzahl der benötigten Termine, die Sprachkenntnisse des Personals oder Reise- und Übernachtungskosten.
  • Fragen Sie nach Ratenzahlung: Fragen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis nach, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Das senkt zwar nicht die Kosten, aber lindert den finanziellen Druck.
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Vorteile und Leistungen der Württembergischen Versicherung

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ist nicht rückwirkend abschließbar. Sie überzeugt jedoch mit vielen starken Leistungen. Profitieren Sie von:

  • Zahnersatz: Wir leisten für Ihren Zahnersatz, der nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder Heilfürsorge abgedeckt wird, bis zu dem Prozentsatz, den Sie bei Abschluss der Zusatzversicherung festgelegt haben. Zahnersatz umfasst unter anderem Implantate, Kronen und Brücken.
  • Zahnarzthonorar: Wir zahlen die Kosten für zahnärztliche Honorare, die über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinausgehen.
  • Zahnbehandlung: Wir übernehmen 100 % der Kosten von Zahnbehandlungen z. B. von Parodontose- oder Wurzelbehandlungen.
  • Zahnfüllung: Die gesetzlichen Krankenkassen decken in der Regel moderne Kompositfüllungen nur im vorderen, sichtbaren Bereich der Zähne ab. Für Backenzähne werden oft nur Amalganfüllungen bezahlt. Wir leisten auch für Kompositfüllungen bis zu 100 %, im hinteren, nicht sichtbaren Bereich der Zähne.
  • Zahnprophylaxe: Wir erstatten Ihnen die Kosten für Zahnprophylaxe, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt werden. Dazu gehören unter anderem die professionelle Zahnreinigung (je nach Tarif Erstattung bis zu 150€/Jahr), Fissurenversiegelung und Fluoridierung.
  • Kieferorthopädische Leistungen: Wir decken - je nach Tarif - kieferorthopädische Behandlungen zu 100 % bis zum 18. Geburtstag (max. 3.000 €) oder bei Erwachsenen falls eine Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich ist (max. 2.000 €).

Wartezeit und Zahnstaffel unserer Zahnzusatzversicherung

Unsere Versicherung ist nicht rückwirkend abzuschließen, dafür leistest die ZZV sofort und ohne Wartezeit. Es ist üblich, dass Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung in den ersten Jahren Leistungsbegrenzungen für die erstattungsfähigen Behandlungen haben. Das verhindert, dass Ihre Beitragszahlung Kunden mitfinanziert, bei denen ein Krankheitsfall bereits vor Abschluss absehbar war.

Bei der Württembergischen Versicherung sieht diese Leistungsbegrenzung, auch Zahnstaffel genannt, wie folgt aus:

Zahnersatz75 (ZZ75)Zahnersatz90 (ZZ90)Zahnersatz100 (ZZ100)

Im ersten Kalenderjahr

800 €

1.500 €

1.500 €

In den ersten zwei Kalender­jahren

1.600 €

3.000 €

3.000 €

In den ersten drei Kalender­jahren

2.400 €

4.500 €

4.500 €

In den ersten vier Kalender­jahren

3.200 €

6.000 €

6.000 €

Wann Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollten

Das Motto lautet: lieber früh als spät. Der beste Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, ist in der Regel, wenn Sie keine aktuellen oder bevorstehenden zahnärztlichen Probleme haben. Hier sind einige Faktoren zu beachten, um den besten Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatz zu bestimmen:

  • Alter: Der frühe Abschluss einer Zahnzusatz, oft schon in jungen Jahren, kann von Vorteil sein, da die Prämien in der Regel niedriger sind, wenn Sie jünger sind und weniger wahrscheinlich bereits zahnärztliche Probleme haben.
  • Vorbeugende Maßnahmen: Wenn Sie vorhaben, regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, professionelle Zahnreinigungen oder andere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung vorher helfen, die Kosten dieser Behandlungen zu senken.
  • Bevorstehende Lebensereignisse: Wenn Sie wissen, dass Sie bald eine Familie gründen oder andere Lebensereignisse bevorstehen, die Ihre finanzielle Situation beeinflussen könnten, kann es sinnvoll sein, eine Zahnzusatz abzuschließen, um sich gegen zukünftige hohe zahnärztliche Kosten abzusichern.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz

Von Kosten, über fehlende Zähne bis hin zur Zahnzusatzversicherung für Kinder: Hier finden Sie viele weitere sinnvolle Informationen zu unserem Versicherungsschutz für Zähne.

  • Ja. Jedoch ist kein rückwirkender Abschluss für laufende Behandlungen möglich. Bei weiteren Fragen, beraten wir Sie gerne.

  • Das hängt u. a. von der gewünschten Tariflinie und Ihrem Alter ab. Sie können Ihren Beitrag bei uns ganz schnell und einfach . Bei Fragen können Sie sich aber auch jederzeit an unsere Beraterinnen und Berater wenden.

  • Ja, das ist möglich.

  • Kinder benötigen häufig Zahnspangen oder andere kieferorthopädische Behandlungen. Auch hier gilt: Die Versicherung leistet nur für Behandlungen, die noch nicht geplant, angeraten und bereits am Laufen sind. Schließen Sie die Versicherung für Ihr Kind daher frühzeitig ab.

Gut zu wissen

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