Mobilität

eVB-Nummer: online & telefonisch beantragen

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.

Lesedauer: 6 Minuten

  • eVB-Nummer - online & telefonisch beantragen: Frau im Auto unterwegs

Elektronische Versicherungsbestätigung

Das ist die eVB-Nummer

Die Abkürzung eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Seitdem übermitteln Kfz-Versicherer den Zulassungsbehörden die Versicherungsbestätigung ihrer Kunden auf elektronischem Weg.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Wann und wofür ist die eVB notwendig?So beantragen Sie die eVBMehr über Zulassung, Versicherung & Co.Häufige Fragen

Der wichtigste Teil dieser elektronischen Versicherungsbestätigung ist die eVB-Nummer. Bei ihr handelt es sich um einen siebenstelligen, alphanumerischen Code.

Aufbau der eVB-Nummer - Beispiel
Die eVB-Nummer besteht in der Regel aus einer siebenstelligen Kombination aus Buchstaben und Zahlen.

Wann und wofür ist die eVB notwendig?

Die eVB-Nummer bestätigt der Kfz-Zulassungsstelle, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Diese ist, im Gegensatz zur Teilkasko oder Vollkasko, gesetzlich verpflichtend und somit zwingend notwendig, um mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Gleichzeitig dient die eVB der Behörde, auf die zur Zulassung relevanten Versicherungsdaten elektronisch zuzugreifen.

Sie benötigen die eVB-Nummer für eine Vielzahl von Vorgängen bei der Kfz-Zulassung

  • Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Wiederzulassung eines zuvor stillgelegten Fahrzeugs
  • Ummelden eines Fahrzeugs bei Halterwechsel
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens
  • Wechsel des Kennzeichens

Für welche Fahrzeuge ist eine eVB-Nummer nötig?

Eine elektronische Bestätigung benötigen Sie bei der Zulassung und Anmeldung aller Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind. Ausgenommen hiervon sind z. B. Fahrzeuge, die nur ein Versicherungskennzeichen führen müssen.

So beantragen Sie Ihre eVB-Nummer

Dank der Kfz-Versicherung Ihrer Württembergischen erhalten Sie die eVB ganz unkompliziert, sei es online, offline oder telefonisch. Genauso unkompliziert geht das über unser Formular, mit dem Sie die wichtigsten können.

Was braucht die Versicherung, um mir eine eVB-Nummer auszustellen?

Für die Ausstellung einer eVB benötigt die Versicherung nur ein paar wenige Informationen Ihrerseits.

  • Vor- und Nachname
  • Ihre vollständige Anschrift

So gelangen Sie telefonisch an Ihre eVB

Ihr persönlicher Berater steht Ihnen hier zur Seite: Ein Anruf genügt und Sie erhalten Ihre eVB-Nummer mitgeteilt. Ihr persönlicher Berater kann Ihnen die eVB im Nu ausstellen und die notwendige Nummer übermitteln.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die eVB ist sechs Monate lang gültig. Die Gültigkeit verfällt, wenn die Zulassung nicht innerhalb dieser 6 Monate erfolgt.

Mehr zum Thema Kfz-Versicherung, Zulassung und den Schutz für Ihr Fahrzeug

Die eVB beim Versicherungswechsel

Wenn Sie mit einem bereits versicherten Fahrzeug die Kfz-Versicherung wechseln müssen Sie keine neue elektronische Versicherungsbestätigung vorlegen. Die Übermittlung der neuen eVB-Nummer an das Kraftfahrt-Bundesamt und somit an die zuständige Zulassungsbehörde, erfolgt automatisch durch den neuen Versicherer.

Wo kommen die Daten her und wer speichert sie?

Die eVB ist ein tolles Beispiel für gelungene Digitalisierung. Das gesamte Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung wird betrieben von der GDV DL, der GDV Dienstleistungs-GmbH, die zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehört. Die GDV DL führt eine Datenbank, an die alle Zulassungsstellen, über 130 Kfz-Versicherungsunternehmen und das Kraftfahrt-Bundesamt angeschlossen sind. Über dieses System werden im Durchschnitt 50.000 elektronische Versicherungsbestätigungen pro Tag ausgestellt und abgerufen.

Die eVB und die Kaskoversicherung

Um eine Teilkasko oder Vollkasko abzuschließen, ist keine elektronische Versicherungsbestätigung notwendig. Die Kaskoversicherung ist stets freiwillig, auch wenn sie in vielen Fällen absolut empfehlenswert ist. Aus diesem Grund besteht kein Bedarf, der Kfz-Zulassungsbehörde die Kaskoversicherung zu bestätigen. Diese interessiert sich lediglich für die gesetzlich verpflichtende Kfz-Haftpflicht.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Interesse an einer Kfz-Versicherung? Fordern Sie hier Ihr Angebot an.

Häufige Fragen

Alles über die elektronische Versicherungsbestätigung

Haben Sie weitere Fragen zur Versicherungsbestätigung? Wir geben Antworten. Jede Antwort, die Sie hier nicht finden, kennt ganz bestimmt Ihr persönlicher Berater.

  • Das eigentliche Beantragen der Nummer und deren Ausstellung durch Ihre Württembergische ist vollkommen kostenlos - für die eigentliche Zulassung kommen je nach Zulassungsbezirk unterschiedliche Gebühren seitens der Kraftfahrtbehörde auf Sie zu.

  • Das hängt ganz davon ab, wie Sie diese angefragt haben. Ihr persönlicher Berater kann Ihnen die eVB-Nummer im Handumdrehen per Telefon, E-Mail oder WhatsApp mitteilen. Wenn Sie ein Fahrzeug zum ersten Mal zulassen, finden Sie die Versicherungsbestätigung deutlich hervorgehoben auf Ihren Unterlagen.

  • Die eVB-Nummer besteht in der Regel aus einer siebenstelligen Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Lediglich die Buchstaben „O“ und „I“ kommen in keiner Kfz-Versicherungsnummer vor – die Verwechslungsgefahr mit den Zahlen 0 und 1 ist der Grund dafür. Anders als bei Nummernschildern zum Beispiel gibt es keine Zuordnung nach regionalen Kriterien.

  • Die eVB-Nummer und andere wichtige erhalten Sie entweder bei Ihrem persönlichen Berater oder nach einem schnell und einfach ausgefüllten Antrag hier auf unseren Webseiten.

  • Die Versicherung für Ihr Auto lässt sich bei der Württembergischen im Handumdrehen abschließen. Am besten direkt vor Ort bei Ihrem persönlichen Berater. Wer alle Informationen über das eigene Fahrzeug dabei hat, kann die Versicherung sehr schnell abschließen und mit gutem Gefühl losfahren.

    Die Kfz-Zulassung kann hingegen ärgerlich lange dauern. Unser Tipp: Vereinbaren Sie den Termin auf der für Ihren Landkreis zuständigen Zulassungsstelle möglichst frühzeitig.

  • Sie sagt im Grunde nur eines aus: "Ja, für dieses Fahrzeug wurde eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen." Die Zulassungsbehörde erkennt daran - im Zusammenspiel mit dem Nachweis über eine Hauptuntersuchung - dass Ihr Fahrzeug versichert ist und sicher auf den Straßen unterwegs sein wird. Somit steht der Zulassung nichts im Weg.

  • Nein, diese gibt es seit 2008 nicht mehr. Die Einführung der eVB bedeutete gleichzeitig das Ende der Doppelkarte. Sie ist also der elektronische Nachfolger der Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die früher für die Kfz-Zulassung erforderlich war.

  • Mit der eVB-Nummer können Sie der Zulassungsstelle gegenüber belegen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen - sie ersetzt jedoch nicht das Kennzeichen, auch nicht kurzzeitig. Also dürfen Sie auch nicht "nur" mit der eVB-Nummer im Gepäck in einem nicht angemeldeten Fahrzeug und ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Für eine Zulassung ist außerdem der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.

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