Mobilität

Mallorca-Police: Haftpflicht für Mietwagen im Ausland

Die sogenannte Mallorca-Police übernimmt Haftpflichtschäden, die Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursachen. Wann und warum Sie diese Mietwagen-Police benötigen, erfahren Sie hier.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Mallorca-Police - Haftpflicht für Mietwagen im Ausland: Paar lehnt am Auto auf einer Klippe am Meer und schaut aufs Handy

Was ist eine Mallorca-Police?

Ihr Mietwagenschutz im Ausland

Flexibilität und Freiheit: Die Fortbewegung im Urlaub mit einem Mietwagen bietet viele Vorteile. Daher mieten sich viele Urlauber im Ausland ein Auto oder ein Wohnmobil, um von A nach B zu gelangen. Sollten Sie mit Ihrem gemieteten Wagen1 im europäischen Ausland einen Unfall haben, bietet Ihnen die Mallorca-Police (oft auch Mallorca-Deckung genannt) finanziellen Schutz. Sie ist wie eine Art Zusatzversicherung, welche die Kosten für die Haftpflichtschäden für Sie übernimmt.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Ist eine Mallorca-Police sinnvoll? LeistungenVorteileSchaden meldenHäufige Fragen

Wann ist eine Mallorca-Police sinnvoll?

Bei Unfällen mit dem Mietwagen sind Sie im Ausland häufig nicht ausreichend finanziell geschützt, denn der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz ist in vielen Ländern deutlich geringer als in Deutschland bzw. als die Leistungen, die Sie in Ihrer eigenen Kfz-Versicherung vertraglich geregelt haben.

In Deutschland liegen die gesetzlichen Mindest­versicherungs­summen der Kfz-Haftpflicht bei 7,5 Mio. € (Personenschäden), 1,22 Mio. € (Sachschäden) und 50.000 € (Vermögensschäden). In anderen Ländern sind diese Summen deutlich geringer. In Tschechien liegt die Summe beispielsweise bei nur 1,4 Mio. € bei Personenschäden. Auch wenn Ihnen diese Summen auf den ersten Blick sehr hoch vorkommen, sollten Sie bedenken, dass insbesondere Personenschäden sehr teuer werden können und ein zusätzlicher Schutz somit sehr sinnvoll sein kann.

Wie groß diese Differenz bei Personenschäden sein kann, sehen Sie in unserer Tabelle mit drei Beispielländern:

LandPersonenschäden in €Differenz zur deutschen Mindest­versicherungs­summe von 7,5 Mio. in €

Bulgarien

5,32 Mio.

2,18 Mio.

Tschechien

1,48 Mio.*
(CZK 35.000.000)

6,02 Mio.

Türkei

46.537*
(TRY 1.000.000)

7,45 Mio.

*Quelle: Council of Bureax, Minimum Amounts of insurance coverage
(Stand: 30. Januar 2020). Umrechnung in Euro mit dem Kurs von Stand 09.01.2023 und Beträge gerundet.

Die Mallorca-Police übernimmt bei Haftpflichtschäden die Differenz zwischen ausländischer Deckungssumme und deutscher Deckungssumme. Um also auch im Ausland vor den finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls und dessen Haftpflichtschäden geschützt zu sein, ist eine Mallorca-Police sehr sinnvoll.

Zur Erinnerung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden bei anderen verursachen. Das können Sachschäden (z. B. am Fahrzeug des Unfallgegners), Personenschäden (z. B. Verletzungen des Unfallgegners) oder Vermögensschäden (z. B. finanzieller Schaden des Unfallgegners wegen verpasstem Geschäftstermin) sein. Eine Teilkasko hingegen übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug zum Beispiel durch Sturm, Brand oder Diebstahl und eine Vollkasko springt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Auto ein. Einen detaillierteren Überblick erhalten Sie in unserem Ratgeber Die Unterschiede zwischen Vollkasko, Teilkasko & Kfz-Haftpflicht.

Leistungen der Mallorca-Police

Die Mallorca-Police übernimmt die Restkosten für Kfz-Haftpflichtschäden, welche die ausländische Mietwagenversicherung nicht übernimmt und die Sie sonst aus dem eigenen Geldbeutel zahlen müssten.

Höhe der Leistung: 100 Mio. € pauschal und 15 Mio. € je Personenschaden2

Art der Schäden: Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden

Ort der Gültigkeit: Innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören.

Schäden am gemieteten Wagen oder Schäden durch Diebstahl sind nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt und somit auch nicht Bestandteil der Mallorca-Deckung.

Vorteile der Württembergischen Mallorca-Police

Bei der Württembergischen ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten – unabhängig davon, ob Sie sich für die Tariflinie Kompakt oder Premium entschieden haben. Sie bietet folgende Vorteile:

  • Hohe Absicherung: Es gilt maximal die vereinbarte Versicherungssumme für das in Deutschland versicherte Fahrzeug. Die Höhe Ihrer Versicherungssumme können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Bei der Württembergischen sind das bis zu 100 Mio. € pauschal und 15 Mio. € je Personenschaden. Damit sind Sie auch im Ausland auf der sicheren Seite.
  • In Kompakt und Premium enthalten: Egal, für welche Tariflinie Sie sich entscheiden – die Mallorca-Police ist in allen Tariflinien der Württembergischen ohne Aufpreis enthalten.
  • Für Sie und Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin: Der Versicherungsschutz gilt für Sie, Ihren mitreisenden Ehepartner bzw. Ihre mitreisende Ehepartnerin oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bzw. lebende Lebenspartnerin.

Auch Versicherte, die eine Wohnmobilversicherung, eine Elektroauto- und Hybridversicherung oder eine Motorradversicherung bei der Württembergischen besitzen, können vom integrierten Zusatzschutz der Mallorca-Police profitieren. Das gilt auch für unsere Kfz-Versicherung für Fahranfänger.

Die Mallorca-Police als Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung

Sie haben keine eigene Kfz-Versicherung, weil Sie kein Auto besitzen, möchten aber trotzdem die Mallorca-Police für das Mietfahrzeug im Urlaub nutzen? Kein Problem. Die Deckung ist bei vielen Versicherern in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Bei der Württembergischen ist die Mallorca-Deckung in der privaten Haftpflichtversicherung in den Tariflinien Komfort und Premium bereits ohne Zusatzkosten versichert.

Unfall mit Mietwagen im Ausland: So melden Sie den Schaden

Bei einem Unfall mit Ihrem Mietauto oder Ihrem Mietwohnmobil, melden Sie den Schaden am besten über unsere Schadenhotline oder über die digitale Schadenmeldung. Genaue Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite Kfz-Schaden im In- und Ausland.

Natürlich steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater zur Seite.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Interesse an einer Kfz-Versicherung? Fordern Sie hier Ihr Angebot an.

Häufige Fragen

Gut geschützt im gemieteten Fahrzeug

Welche Regeln gelten für versicherungspflichtige Fahrzeuge im Ausland? Wie schütze ich mich am besten? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Thema Mallorca-Deckung.

  • Sie benötigen die internationale Versicherungskarte, häufig umgangssprachlich grüne Karte genannt, in den meisten EU-Ländern eigentlich nicht mehr. Trotzdem kann es nicht schaden, die Karte auf Urlaubsreisen mit dem Auto mitzunehmen, denn in manchen europäischen Ländern möchte die Polizei bei einem Verkehrsunfall einen Nachweis über Ihre Autoversicherung haben. Die internationale Versicherungskarte erhalten Sie bei Ihrem Versicherer und auch bei der Württembergischen können Sie die .

  • Es kann sein, dass Ihr Mietwagenanbieter eine ausreichend hohe Versicherungssumme vertraglich geregelt hat. Dann ist keine zusätzliche Absicherung über die Mallorca-Klausel notwendig. Bei der Württembergischen ist die Police sowieso in der Kfz-Versicherung enthalten, so sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

  • Wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall haben und die Mallorca-Deckung bei Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen, wirkt sich das in der Regel nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) aus. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Versicherer. Bei der Württembergischen hat die Inanspruchnahme der Mallorca-Klausel keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

  • Mallorca ist eines der Lieblingsurlaubsländer der Deutschen. Auf der Baleareninsel mieten sich viele der Urlauber einen Mietwagen, um alle schönen Ecken der Insel zu erkunden. So hat es die Bezeichnung für die Police in den Sprachgebrauch vieler Deutscher und letztlich auch von vielen Versicherern geschafft. Die ursprüngliche Bezeichnung "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" ist einfach zu kompliziert. Doch natürlich ist die Versicherung nicht nur auf Mallorca gültig – auch auf allen anderen Baleareninseln, in ganz Spanien und sogar in der gesamten EU und in den geografischen Grenzen Europas schützt die Mallorca-Klausel bei Verkehrsunfällen.

  • Die Mallorca-Police ist in folgenden Versicherungen der Württembergischen enthalten:

    • Kfz-Versicherung (Kompakt und Premium)
    • Wohnmobilversicherung
    • Elektroauto- und Hybridversicherung
    • Motorradversicherung
    • Kfz-Versicherung für Fahranfänger
    • Privathaftpflichtversicherung (Komfort und Premium)

  • Innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören. Das sind:

    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • Schweden
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik
    • Ungarn
    • Zypern

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