Mobilität

Kfz-Versicherung wechseln

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.

Lesedauer: 7 Minuten

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Autoversicherung wechseln

Darauf sollten Sie achten

Jedes Auto in Deutschland muss mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Für welchen Anbieter oder welchen Kfz-Tarif Sie sich entscheiden, ist Ihnen selbst überlassen. Worauf Sie beim Wechsel achten sollten, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Wann kann ich kündigen?Wann ist der Wechsel sinnvoll?Anleitung für VersicherungswechselDie Württembergische Kfz-VersicherungHäufige Fragen

Wann kann ich die Autoversicherung kündigen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem neuen Versicherer zu wechseln. Generell ist zwischen einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.

Ordentliche Kündigung

Ihre Kfz-Versicherung können Sie ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Jedes Jahr im Herbst steht die große Wechselsaison für Kfz-Versicherungen an, denn die meisten Autoversicherungen laufen bis zum Ende des Jahres, also dem 31.12. und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das heißt, in der Regel sollten Sie Ihre Kündigung spätestens zum 30. November einreichen. Verpassen Sie diese Kündigungsfrist, so verlängert sich Ihre Autoversicherung automatisch.

Achtung: Es gibt auch Versicherer, bei denen Sie Ihren Versicherungsvertrag zu einem anderen Datum kündigen müssen, abhängig vom Datum Ihres Vertragsabschlusses. Lesen Sie daher noch einmal Ihre Vertragsdaten durch, um auf Nummer sicher zu gehen.

Außerordentliche Kündigung

In bestimmten Fällen können Sie auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Versicherung im Laufe des Jahres kündigen:

  • Beitragserhöhung des Versicherers: Bei Beitragserhöhungen durch Ihren Versicherer steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu und Sie können zu einem anderen Anbieter wechseln. Für die schriftliche Kündigung haben Sie einen Monat Zeit und müssen die Beitragserhöhung als Grund für Ihre Kündigung nennen.
  • Im Schadenfall: Sie haben einen Schaden gemeldet und sind mit dem Service unzufrieden? Kein Problem. Wenn Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Schaden melden, können Sie auch Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen.
    Sobald Sie über die Schadensregulierung informiert wurden, können Sie Ihren bestehenden Vertrag wechseln. Auch hier haben Sie für die schriftliche Kündigung unter Angabe des Kündigungsgrunds einen Monat Zeit.
    Übrigens: Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie zum neuen Anbieter mitnehmen. Dabei sollten sie jedoch beachten: Besteht die Einstufung in Ihre Schadenfreiheitsklasse nur aufgrund eines Rabattschutzes (das heißt: Ihre SF-Klasse wurde nach einem Schaden nicht zurückgestuft), wird der neue Versicherer diese Einstufung meist nicht anerkennen. Sie werden dann basierend auf Ihrer tatsächlichen Schadensbilanz eingestuft.
  • Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel: Wenn Sie sich ein neues Auto zulegen, müssen Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung nicht behalten. Bei gebrauchten Pkw, können Sie zwar die Versicherung des Vorbesitzers übernehmen, können jedoch auch eine neue abschließen. Das gleiche gilt für den Halterwechsel: Ändert sich der Halter des Pkws, so kann die Versicherung für das Fahrzeug vom vorherigen Besitzer behalten oder gewechselt werden.

Wann ist ein Kfz-Versicherungs­wechsel sinnvoll?

Auf dem Markt für Kfz-Versicherungen gibt es viele verschiedene Angebote. Ebenso vielfältig können die Gründe für den Wechsel der Versicherung sein. Achten Sie dabei stets auf einen guten Kfz-Versicherungsschutz mit Leistungen, die Sie im Fall der Fälle ausreichend absichern.

  • Leistung: Ein Kfz-Versicherungswechsel kann sich lohnen, wenn Sie dadurch den Leistungsumfang verbessern können, denn die Tarife unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer teils deutlich. Auch die Qualität der persönlichen Beratung kann hierbei eine wichtige Rolle spielen.
  • Preis: Einen weiteren Grund für einen Wechsel kann auch eine Beitragserhöhung darstellen. Dann empfiehlt es sich den Versicherungsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls zu einem besseren Angebot zu wechseln. Jedoch sollten Sie dabei nicht nur darauf achten Geld zu sparen, sondern auch den Leistungsumfang im Blick behalten.
  • Fahrer: Ihr neuer Partner möchte Ihren Pkw ebenfalls fahren oder Ihr Kind hat endlich den begehrten Führerschein erhalten? Durch eine Erweiterung des Fahrerkreises kann sich Ihr Versicherungsbeitrag verändern und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kann sich lohnen. Falls Ihr Nachwuchs ein eigenes Auto hat, lohnt sich unsere Kfz-Versicherung für Fahranfänger, denn junge Fahrer sind bei uns top geschützt.
  • Umzug: Der Preis Ihrer Kfz-Versicherung ist unter anderem von Ihrem Wohnort abhängig. Anhand von Regionalklassen wird Ihr Schadensrisiko berechnet. Bei einem Umzug kann sich dieses Risiko verringern oder erhöhen – ein guter Zeitpunkt, um sich Gedanken über einen Versicherungswechsel zu machen.
  • Versicherungsart: Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko? Welche Versicherung sich für Ihren Pkw lohnt, ändert sich meist im Laufe der Zeit. Lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollten Sie von einem der Tarife in einen anderen wechseln wollen, kann sich auch der Anbieterwechsel lohnen. Leistungsumfang und Preise können je nach Versicherer sehr unterschiedlich sein.
  • Service: Ein Kfz-Versicherungswechsel sollte in Erwägung gezogen werden, wenn die Betreuung durch den Vermittler nicht mehr gegeben ist oder die Schadenregulierung im Falle eines Schadens nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt.

Anleitung für den Wechsel der Autoversicherung

Der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung ist ganz einfach. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt wie es geht.

Checkliste:

  1. Informieren Sie sich über den Kfz-Versicherungstarif Ihrer Wahl. Unsere Berater stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
  2. Schließen Sie den Tarif Ihrer Wahl ab.
  3. Kündigen Sie rechtzeitig Ihre bisherige Kfz-Versicherung, aber erst nach Abschluss des neuen Vertrags, da Versicherer Sie in der Teil- und Vollkasko auch ablehnen dürfen.

Auf folgende Punkte sollten Sie bei Ihrer Kündigung achten:

  • Kündigen Sie Ihre Kündigung in Schriftform z. B. per Brief, E-Mail oder Fax
  • Der Versicherungsnehmer sollte die Kündigung unterschreiben
  • Die Kündigung sollte die folgenden Angaben beinhalten: Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, Datum, Nummer des Versicherungsscheins, Kennzeichen des Fahrzeugs, Kündigungszeitpunkt und gegebenenfalls den Kündigungsgrund (v. a. bei außerordentlichen Kündigungen)
  • Bitte Sie Ihren Versicherer um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung

Einige Versicherer bieten auch kostenlose Kündigungsservices für Ihre Vorversicherung an – dann kümmern die sich um die Kündigung Ihrer alten Autoversicherung.

Die Württembergische Kfz-Versicherung

Der Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung sollte individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein und alle Leistungen enthalten, die Ihnen wichtig sind.

Die Württembergische bietet mit ihren Tariflinien Premium und Kompakt eine erstklassige Autoversicherung an. Ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Mit unseren Tarifen und optionalen Bausteinen wie dem „Fahrer-Schutz“ oder Schadenservice+ erhalten Sie eine individuelle Absicherung ganz nach Ihrem Bedarf. Bei uns stimmen Preis und Leistung und unser 5-Sterne-Schadenservice weiß im Ernstfall immer weiter und steht mit hervorragendem Schadenmanagement an Ihrer Seite.

Die Berater der Württembergischen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie sich jetzt beraten und wir finden die passende Kfz-Versicherung für Sie und Ihr Fahrzeug.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Interesse an einer Kfz-Versicherung? Fordern Sie hier Ihr Angebot an.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie? Wann? Warum? Fragen rund um den Wechsel der Kfz-Versicherung gibt es viele. Wir geben Ihnen hier die Antworten auf die häufigsten Fragen. Wenn dann noch nicht alles geklärt ist, wenden Sie sich gerne an einen unserer Berater.

  • Bei den meisten Versicherungsanbietern endet das Versicherungsjahr zum 31.12. Da die Verträge eine Kündigungsfrist von einem Monat haben, müssen Sie bei einem solchen Vertrag Ihre Versicherung bis zum 30.11. kündigen. Es gibt jedoch auch Verträge, die im Laufe des Jahres enden. Welches Datum für Ihren Pkw gilt, lesen Sie am besten in Ihren Vertragsunterlagen nach. Falls Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, können Sie auch außerordentlich und vor Ablauf der Jahresfrist kündigen.

  • Auch wenn die Youngtimer-Versicherung und Oldtimer-Versicherung spezielle Leistungen für Ihre Kfz-Schmuckstücke bietet, wird sie vertraglich wie eine gewöhnliche Pkw-Versicherung gehandhabt. Das heißt, die oben genannten Regeln und Tipps gelten sowohl für Ihren Youngtimer als auch Ihren Oldtimer. Ausnahmen gibt es, wenn Sie Ihr Fahrzeug über ein Saisonkennzeichen anmelden.

  • Unsere Elektroauto- und Hybrid-Versicherung punktet zwar mit erweiterten Leistungsbestandteilen der E-Mobilität, wird jedoch vertraglich wie eine gewöhnliche Pkw-Versicherung behandelt. Das heißt, die oben genannten Regeln und Tipps gelten auch für Ihr Elektro- oder Hybridauto.

  • Bei einem Großteil der Kfz-Versicherung endet das Versicherungsjahr zum 31.12. Da die Versicherungsverträge eine Kündigungsfrist von einem Monat beinhalten, müssen Sie bei einem solchen Vertrag Ihre Versicherung bis zum 30.11. kündigen. Es gibt jedoch auch Verträge, die im Laufe des Jahres enden. Welches Datum für Ihren Pkw gilt, lesen Sie am besten in Ihren Vertragsunterlagen nach.

  • Theoretisch können Sie Ihre Kfz-Versicherung jedes Jahr ordentlich kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen. Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Beispiel aufgrund einer Beitragserhöhung können Sie den Vertrag sogar vor Ablauf der Jahresfrist kündigen.

  • Beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung müssen Sie vor allem Ihre Kündigungsfristen beachten. Der Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung kann innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihrer alten Versicherung erst kündigen, wenn Sie die neue abgeschlossen haben.

  • Jede eVB-Nummer enthält die Versicherungskennung, das heißt sie ist abhängig von Ihrem Versicherer. Mit dem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung erhalten Sie somit auch eine neue eVB-Nummer. Bei einem Abschluss bei der Württembergischen leiten wir Ihre neue eVB-Nummer direkt an die Zulassungsstelle weiter. Sie müssen sich nicht darum kümmern.

  • Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch nicht, wenn sich Ihr Versicherungsbeitrag beispielsweise aufgrund einer teureren Regionalklasse erhöht.

  • Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie von Ihrem alten Anbieter zu Ihrem neuen Anbieter mitnehmen. Sonstige Rabatte oder Prozente, die Ihnen Ihr vorheriger Versicherer angeboten hat, werden nicht übernommen.

  • Bei der Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung und dem Abschluss einer neuen entstehen für Sie keine Kosten.

  • Ihr bisheriger Versicherer informiert die Zulassungsstelle über Ihre Kündigung. Wenn Sie Ihren neuen Vertrag bei der Württembergischen abschließen, informieren wir die Kfz-Behörde auch über Ihre neue Absicherung. Diesen Service übernehmen jedoch nicht alle Kfz-Versicherer. In dem Fall, müssen Sie Ihre neue eVB-Nummer selbst an die Zulassungsstelle senden oder vorlegen.

  • Natürlich ist es möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln, ohne das Auto abzumelden. Dabei müssen Sie lediglich die Fristen für Ihre ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung beachten.

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