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Beitrag: Für 24,95 € im Jahr
Mit unserer Motorradbekleidung-Versicherung sind Schäden am Helm und der Schutzkleidung, wie z. B. Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel, bei einem Unfall abgesichert – unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug selbst versichert ist.
Motorradbekleidung hat ihren Preis. Für die eigene Sicherheit wird dieser aber gern in Kauf genommen. Für die teure Schutzbekleidung besteht jedoch oft kein Versicherungsschutz über die Versicherung des Fahrzeugs. Hier kommt die Motorradbekleidung-Versicherung ins Spiel.
Uns geht es um Sie: Sie sind bei uns versichert, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug (Kraftrad, Roller, Funfahrzeug, Trike etc.) selbst versichert ist.
Der Versicherungsschutz gilt für den Halter des versicherten Kraftrads sowie dessen Sozius, falls dieser beim Schadensfall dabei war.
Versichert sind Schäden am Motorradhelm und der Schutzbekleidung. Dazu zählen Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel.
Wenn Sie nach einem Schadenfall Ihre Schutzkleidung bei einem unserer Kooperationspartner kaufen, verzichten wir auf den Selbstbehalt von 150 €.
In Deutschland schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 21a StVO) lediglich das Tragen eines „geeigneten Schutzhelms“ vor. Die Antwort lautet also: Nein, eine gesetzliche Pflicht für Schutzkleidung besteht für private Motorradfahrer nicht - der erwähnte geeignete Helm ausgenommen.
Wer bei einem Unfall schwerere Verletzungen erleidet, weil er beispielsweise in Jeans und T-Shirt unterwegs war, muss damit rechnen, dass ihm ein Mitverschulden angerechnet wird.
Je nach Marke und Angebot liegen die Preise für Motorradschutzbekleidung zwischen 600 und 1.500 €. Daher ist eine Versicherung für die Kleidung zu empfehlen.
Abgesichert bis 2.000 €
Beim Hersteller oder Spezialwerkstatt
Im ersten Jahr zahlen wir den vollen Kaufpreis
Moderne Motorradbekleidung ist Hightech. Kevlar, Cordura und Carbon sorgen für maximale Sicherheit bei minimalem Gewicht. Hinzu kommen technologische Innovationen wie Airbag-Westen, die sich in Millisekunden entfalten, um Wirbelsäule und Brustkorb zu schützen. Das hat seinen Preis.
Bei einem Sturz – selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten – ist diese Ausrüstung oft irreparabel beschädigt. Ein Helm darf nach einem einzigen Aufprall nicht mehr verwendet werden, da die innere Struktur deformiert sein könnte. Eine Kombi, die Sie vor Schürfwunden bewahrt hat, ist danach meist unbrauchbar.
Ohne die richtige Motorradbekleidung-Versicherung bleiben Sie im Ernstfall leider oft auf hohen Kosten sitzen. Die richtige Absicherung sollte kein Luxus, sondern ein wesentlicher Baustein Ihrer "Kombi" sein.
Beim Anfahren auf tückischem Splitt rutscht Simon die Maschine unter dem Gesäß weg. Das Motorrad trägt lediglich Lackschäden davon, doch Simon selbst schlägt hart auf dem Boden auf. Sein Helm bewahrt ihn vor einer schweren Kopfverletzung, ist danach jedoch nicht mehr brauchbar.
Fabian kommt bei einem Verkehrsunfall glimpflich davon, obwohl sein Quad beschädigt wird. In Mitleidenschaft gezogen werden allerdings seine Stiefel und die Motorrad-Hose. Bei einem Spezialgeschäft erfährt er, dass die Stiefel kaputt sind, die Hose kann jedoch repariert werden.
Mit dem Motorrad unterwegs lauern überall Gefahren:
Das alles sind Situationen, denen Motorradfahrer hin und wieder begegnen. Selbst bei größter Sorgfalt kann es dadurch zu einem Sturz oder einem Zusammenstoß kommen, bei dem die Schutzbekleidung Leben retten kann.
Für die Schutzbekleidung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz über die bestehende Kfz-Versicherung. Wenn Sie die alte, beschädigte Schutzkleidung nach Eintritt der zuvor beschriebenen Gefahren ersetzen müssen, tragen Sie die Kosten dafür in der Regel selbst. Bei der Württembergischen ist die Motorradbekleidung jedoch im Premiumschutz der Motorradversicherung bis 2.000 € (Selbstbehalt je Schaden 150 €) mitversichert. Im Kompaktschutz können Sie den „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ als optionalen Baustein dazu wählen.
Unsere Versicherung beinhaltet Schutzkleidung, die den Körper des Fahrers vor den besonderen Gefahren des Motorradfahrens (z.B. Verletzungen des Körpers durch Sturz) nachhaltig schützt und/oder die Verletzungsgefahr deutlich minimiert. Dazu gehören zum Beispiel:
Die Bekleidungsschutz-Versicherung kann auch für Schutzkleidung abgeschlossen werden, welche Sie beim Fahren eines Rollers, Mopeds, Fun-Fahrzeugs oder Trikes nachhaltig schützt.
Nicht versichert sind Motorrad-Brillen sowie alle sonstigen Kleidungsstücke, die nicht in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Auch andere Schadenereignisse wie zum Beispiel Diebstahl oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert. Wichtig: Auch Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, sind nicht abgesichert.
Für nur 24,95 € im Jahr ist im Falle eines Unfalls oder dem Zusammenstoß mit Tieren für Ersatz gesorgt.
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Wurde Ihr Schutzbekleidung geklaut, so ist dies nicht über unseren Versicherungsschutz abgedeckt.
Ja, auch gebrauchte Motorrad-Schutzkleidung kann versichert sein, sofern es sich um Schutzbekleidung im Sinne der Bedingungen handelt (z. B. Jacke, Hose, Stiefel mit Protektoren) und ein versichertes Schadenereignis vorliegt.
Im Schadenfall erfolgt die Entschädigung nicht zum Neupreis, sondern zum Zeitwert, also unter Berücksichtigung von Alter, Gebrauch und Abnutzung. Voraussetzung ist zudem ein Nachweis über den ursprünglichen Einkaufspreis, zum Beispiel durch eine Rechnung.
Sollte es tatsächlich zu einem Unfall gekommen sein, hilft richtiges Verhalten, die Regulierung Ihrer Kleidung zu beschleunigen.
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht bei motorsportlichen Veranstaltungen, bei Trainings- oder Vergleichsfahrten sowie bei Trackdays, sofern es dabei auf die Erzielung einer Höchst- oder besonders hohen Geschwindigkeit ankommt. Das gilt auch für entsprechende Übungsfahrten.
Der Wert der versicherten Motorradbekleidung ist durch eine Rechnung über den Kauf nachzuweisen. In den ersten 12 Monaten nach Neuerwerb wird der Einkaufspreis ersetzt, danach der Zeitwert. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Entschädigung nicht möglich.
Ja. Sie können den Vertrag zum Ablauf kündigen, wenn Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor Vertragsende eingeht. Ab dem zweiten Versicherungsjahr ist zudem eine monatliche Kündigung mit Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats möglich. Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einem Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung.
Alles auf einen Blick
Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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