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Motorrad­bekleidung-Versicherung

Beitrag: Für 24,95 € im Jahr

Kommt mit Sicherheit nie aus der Mode

Mit unserer Motorradbekleidung-Versicherung sind Schäden am Helm und der Schutzkleidung, wie z. B. Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel, bei einem Unfall abgesichert – unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug selbst versichert ist.

Die wichtigsten Vorteile

Warum ist eine Motorrad­bekleidung-Versicherung sinnvoll?

Motorradbekleidung hat ihren Preis. Für die eigene Sicherheit wird dieser aber gern in Kauf genommen. Für die teure Schutzbekleidung besteht jedoch oft kein Versicherungsschutz über die Versicherung des Fahrzeugs. Hier kommt die Motorradbekleidung-Versicherung ins Spiel.

  • Personenbezogener Schutz

    Uns geht es um Sie: Sie sind bei uns versichert, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug (Kraftrad, Roller, Funfahrzeug, Trike etc.) selbst versichert ist.

  • Egal ob Fahrer oder Beifahrer

    Der Versicherungsschutz gilt für den Halter des versicherten Kraftrads sowie dessen Sozius, falls dieser beim Schadensfall dabei war.

  • Rundum-Schutz für das ganze "Set"

    Versichert sind Schäden am Motorradhelm und der Schutzbekleidung. Dazu zählen Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel.

  • Verzicht auf Selbstbehalt möglich

    Wenn Sie nach einem Schadenfall Ihre Schutzkleidung bei einem unserer Kooperationspartner kaufen, verzichten wir auf den Selbstbehalt von 150 €.

Ist Motorradbekleidung eigentlich gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 21a StVO) lediglich das Tragen eines „geeigneten Schutzhelms“ vor. Die Antwort lautet also: Nein, eine gesetzliche Pflicht für Schutzkleidung besteht für private Motorradfahrer nicht - der erwähnte geeignete Helm ausgenommen.

Vorsicht: Die Falle beim Mitverschulden

Wer bei einem Unfall schwerere Verletzungen erleidet, weil er beispielsweise in Jeans und T-Shirt unterwegs war, muss damit rechnen, dass ihm ein Mitverschulden angerechnet wird.

  • Das bedeutet: Die gegnerische Versicherung könnte das Schmerzensgeld mit der Begründung kürzen, dass die Verletzungen mit angemessener Schutzkleidung geringer ausgefallen wären.
  • Deshalb: Mit hochwertiger Ausrüstung schützen Sie sich nicht nur im ganz physischen Sinne, sondern sichern auch Ihre rechtliche Position bei unverschuldeten Unfällen. Ein guter Grund, den Lebensretter zu versichern.

Unsere Leistungen

Was ist mit der Motorrad­bekleidung-Versicherung abgedeckt?

Je nach Marke und Angebot liegen die Preise für Motorradschutzbekleidung zwischen 600 und 1.500 €. Daher ist eine Versicherung für die Kleidung zu empfehlen.

  • Zusammenstoß mit Tieren & Unfall

    Abgesichert bis 2.000 €

  • Reparaturkosten

    Beim Hersteller oder Spezialwerkstatt

  • Kosten für Neuerwerb

    Im ersten Jahr zahlen wir den vollen Kaufpreis

Warum Schutzkleidung geschützt werden muss

Moderne Motorradbekleidung ist Hightech. Kevlar, Cordura und Carbon sorgen für maximale Sicherheit bei minimalem Gewicht. Hinzu kommen technologische Innovationen wie Airbag-Westen, die sich in Millisekunden entfalten, um Wirbelsäule und Brustkorb zu schützen. Das hat seinen Preis.

  • Qualitätshelm: 500 bis 900 €
  • Textil- oder Lederkombi: 800 bis 2.000 €
  • Motorradstiefel: 250 bis 500 €
  • Sicherheitsandschuhe: 100 bis 250 €
  • Airbag-System: 600 bis 1.200 €

Bei einem Sturz – selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten – ist diese Ausrüstung oft irreparabel beschädigt. Ein Helm darf nach einem einzigen Aufprall nicht mehr verwendet werden, da die innere Struktur deformiert sein könnte. Eine Kombi, die Sie vor Schürfwunden bewahrt hat, ist danach meist unbrauchbar.

Schaden- und Leistungsbeispiele: Motorradbekleidung-Versicherung

Ohne die richtige Motorradbekleidung-Versicherung bleiben Sie im Ernstfall leider oft auf hohen Kosten sitzen. Die richtige Absicherung sollte kein Luxus, sondern ein wesentlicher Baustein Ihrer "Kombi" sein.

  • Neuer Helm nach "harmlosem" Ausrutscher

    Beim Anfahren auf tückischem Splitt rutscht Simon die Maschine unter dem Gesäß weg. Das Motorrad trägt lediglich Lackschäden davon, doch Simon selbst schlägt hart auf dem Boden auf. Sein Helm bewahrt ihn vor einer schweren Kopfverletzung, ist danach jedoch nicht mehr brauchbar.

    • Kosten für einen neuen Helm: 500 - 900 €
  • Die neue Kombi nach dem Verkehrsunfall

    Als sie nach einem Unfall über die Straße schlittert, rettet die "Kombi" aus Motorradhose, -Jacke, -Stiefeln, -Handschuhen, -Helm und Protektoren Laura das Leben. Ihr Motorrad erleidet einen Totalschaden, sie selbst muss ins Krankenhaus, aber trägt dankbarerweise keine langwierigen Verletzungen davon. Die Schutzbekleidung hat ihre Aufgabe erfüllt und ist nicht mehr zu gebrauchen.
    • Kosten für eine neue Ausstattung: 1.800 €
  • Neue Stiefel und eine Reparatur für die Hose

    Fabian kommt bei einem Verkehrsunfall glimpflich davon, obwohl sein Quad beschädigt wird. In Mitleidenschaft gezogen werden allerdings seine Stiefel und die Motorrad-Hose. Bei einem Spezialgeschäft erfährt er, dass die Stiefel kaputt sind, die Hose kann jedoch repariert werden.

    • Kosten für neue Stiefel: 250 €
    • Kosten für die Reparatur der Hose: 320 €

Häufige Fragen

Das Wichtigste zur Motorrad­bekleidung-Versicherung auf einen Blick

Top informiert: Bevor Sie sich ins Fahrvergnügen stürzen, werfen Sie einen Blick auf die Antworten auf die häufigsten Fragen anderer Kunden und Kundinnen.

  • Mit dem Motorrad unterwegs lauern überall Gefahren:

    • Es kann Splitt auf der Straße liegen - gerade im Frühjahr ist diese Gefahr besonders groß
    • Ein Wildtier oder sonstiges Tier, z. B. Hund überquert die Fahrbahn
    • Ein Fahrradfahrer wird beim Abbiegevorgang übersehen
    • Ein Autofahrer schneidet die Kurve und bringt den Motorradfahrer in Gefahr

    Das alles sind Situationen, denen Motorradfahrer hin und wieder begegnen. Selbst bei größter Sorgfalt kann es dadurch zu einem Sturz oder einem Zusammenstoß kommen, bei dem die Schutzbekleidung Leben retten kann.

  • Für die Schutzbekleidung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz über die bestehende Kfz-Versicherung. Wenn Sie die alte, beschädigte Schutzkleidung nach Eintritt der zuvor beschriebenen Gefahren ersetzen müssen, tragen Sie die Kosten dafür in der Regel selbst. Bei der Württembergischen ist die Motorradbekleidung jedoch im Premiumschutz der Motorradversicherung bis 2.000 € (Selbstbehalt je Schaden 150 €) mitversichert. Im Kompaktschutz können Sie den „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ als optionalen Baustein dazu wählen.

  • Unsere Versicherung beinhaltet Schutzkleidung, die den Körper des Fahrers vor den besonderen Gefahren des Motorradfahrens (z.B. Verletzungen des Körpers durch Sturz) nachhaltig schützt und/oder die Verletzungsgefahr deutlich minimiert. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Motorrad-Hose,
    • Motorrad-Jacke,
    • Motorrad-Anzug/Regenkombi
    • Rückenprotektoren
    • Protektorenjacke
    • Motorradstiefel
    • Motorradhandschuhe
    • Schutzhelme/Motorradhelme

    Die Bekleidungsschutz-Versicherung kann auch für Schutzkleidung abgeschlossen werden, welche Sie beim Fahren eines Rollers, Mopeds, Fun-Fahrzeugs oder Trikes nachhaltig schützt.

  • Nicht versichert sind Motorrad-Brillen sowie alle sonstigen Kleidungsstücke, die nicht in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Auch andere Schadenereignisse wie zum Beispiel Diebstahl oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert. Wichtig: Auch Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, sind nicht abgesichert.

  • Für nur 24,95 € im Jahr ist im Falle eines Unfalls oder dem Zusammenstoß mit Tieren für Ersatz gesorgt.

  • Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

  • Wurde Ihr Schutzbekleidung geklaut, so ist dies nicht über unseren Versicherungsschutz abgedeckt.

  • Ja, auch gebrauchte Motorrad-Schutzkleidung kann versichert sein, sofern es sich um Schutzbekleidung im Sinne der Bedingungen handelt (z. B. Jacke, Hose, Stiefel mit Protektoren) und ein versichertes Schadenereignis vorliegt.

    Im Schadenfall erfolgt die Entschädigung nicht zum Neupreis, sondern zum Zeitwert, also unter Berücksichtigung von Alter, Gebrauch und Abnutzung. Voraussetzung ist zudem ein Nachweis über den ursprünglichen Einkaufspreis, zum Beispiel durch eine Rechnung.

  • Sollte es tatsächlich zu einem Unfall gekommen sein, hilft richtiges Verhalten, die Regulierung Ihrer Kleidung zu beschleunigen.

    1. Beweise sichern: Werfen Sie beschädigte Kleidung niemals sofort weg! Auch wenn der Helm Schrott ist und die Kombi zerschnitten: Die Versicherung hat das Recht, die beschädigten Teile zu begutachten. Bewahren Sie alles auf, bis die schriftliche Freigabe zur Entsorgung kommt.
    2. Fotos machen: Dokumentieren Sie die Schäden an der Kleidung detailliert mit Fotos. Fotografieren Sie auch Typenschilder, Markenlogos und Sicherheitsnorm-Label. Das hilft dem Sachbearbeiter, den Wert der Ausrüstung schnell einzuschätzen.
    3. Kaufbelege sammeln: Suchen Sie die Rechnungen Ihrer Ausrüstung zusammen. Wenn Sie diese nicht mehr haben, helfen oft Kontoauszüge oder Bestätigungsmails von Online-Shops. Tipp für die Zukunft: Digitalisieren Sie Belege für neue Ausrüstung sofort und speichern Sie diese ab.
    4. Ärztliche Atteste: Wurde Kleidung von Sanitätern beschädigt, lassen Sie sich dies kurz im Unfallbericht oder durch ein Attest bestätigen, falls es nicht ohnehin offensichtlich ist.
  • Nein. Kein Versicherungsschutz besteht bei motorsportlichen Veranstaltungen, bei Trainings- oder Vergleichsfahrten sowie bei Trackdays, sofern es dabei auf die Erzielung einer Höchst- oder besonders hohen Geschwindigkeit ankommt. Das gilt auch für entsprechende Übungsfahrten.

  • Der Wert der versicherten Motorradbekleidung ist durch eine Rechnung über den Kauf nachzuweisen. In den ersten 12 Monaten nach Neuerwerb wird der Einkaufspreis ersetzt, danach der Zeitwert. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Entschädigung nicht möglich.

  • Ja. Sie können den Vertrag zum Ablauf kündigen, wenn Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor Vertragsende eingeht. Ab dem zweiten Versicherungsjahr ist zudem eine monatliche Kündigung mit Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats möglich. Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einem Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung.

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Versicherungsbedingungen

Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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