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Traktoren sind nicht aus der Landwirtschaft wegzudenken. Unsere Oldtimer-Versicherung für Traktoren bietet leistungsstarken Versicherungsschutz, wenn aus der Zugmaschine nach 30 Jahren ein Liebhaberstück wird.
Ob Sie Traktor, Trecker, Schlepper, Zugmaschine, Landmaschine oder "Bulldog" sagen, ganz egal: Wenn landwirtschaftliche Alleskönner die 30-Jahre-Marke überschreiten und zum Liebhaberstück werden, braucht es die richtige Versicherung.
Wir rechnen taggenau ab: Egal ob Sie von April bis Oktober oder von Juni bis September fahren möchten, bei uns zahlen Sie nur im Zulassungszeitraum Beiträge für Ihre Oldtimer-Traktor-Versicherung. Das gilt übrigens auch bei Saisonkennzeichen.
Profitieren Sie von 20 % Wertsteigerungsvorsorge: Steigt der Wert Ihres Treckers bis zu einem Schadensfall, steigt unser Schutz um bis zu 20 % über den vereinbarten Wert an. Besonders wichtig bei seltenen Sammlerstücken!
Wir schützen Ihren Klassiker vor den finanziellen Folgen zahlreicher Schäden und Risiken: Tierbiss, Vandalismus und Transportschäden und noch viel mehr. In der Kfz-Haftpflicht schützen wir Sie mit einer starken Deckungssumme von bis zu 100 Mio. €.
Die Oldtimer-Versicherung steckt voller wichtiger Leistungen für Ihr Liebhaberstück. Das gilt von der Kfz-Haftpflicht, über die Teil- bis zur Vollkaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie mit Ihrer Zugmaschine Schäden an Anderen, deren Sachen oder Vermögen verursachen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung stehen wir Ihnen europaweit mit 100 Mio. € Deckungssumme zur Seite.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bereits ab der Teilkaskoversicherung verzichten wir bei Schäden auf den sogenannten "Einwand", oder die "Einrede" der groben Fahrlässigkeit und stehen Ihnen voll zur Seite.
In der Teilkaskoversicherung
Wir versichern Sie vor den finanziellen Folgen von Transportschäden, sollte das Transportfahrzeug einen Unfall erleiden und Ihr Schlepper dabei in Mitleidenschaft gezogen werden.
In der Teilkaskoversicherung
Brand und Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Elementarschäden, Bruchschäden an der Verglasung, und-und-und: Unsere Oldtimerversicherung schützt Ihr Schmuckstück.
In der Teilkaskoversicherung
In der Vollkasko sind auch Schäden durch selbst verursachte Unfälle eingeschlossen - neben allen Leistungen der Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung ist freiwillig und deckt alle Leistungen der Teilkasko ab.
In der Vollkaskoversicherung
Bei einem Mindest-Selbstbehalt von 500 € sind in der Vollkaskoversicherung auch Eigenschäden an Ihrer landwirtschaftlichen Zugmaschine mitversichert.
In der Vollkaskoversicherung