Hausrat- und Gebäudeschäden
Zur digitalen Schadenmeldung24 Stunden
Melden Sie uns jeden Schaden sofort telefonisch oder über unser Online-Formular. Gerne steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater zur Seite.
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24 Stunden
Die Mietwohnung oder das eigene Haus sind Rückzugsorte, in die Menschen viel Zeit und Geld investiert haben, um sie einzurichten. Umso schwerer wiegt der Verlust, wenn Einbrecher während Ihrer Abwesenheit ihr Unwesen getrieben haben, nach einem Unwetter der Keller vollgelaufen ist oder ein Sturm das halbe Dach abgedeckt hat. Für den emotionalen Verlust können wir zwar nicht aufkommen, aber für den materiellen Schaden.
Melden Sie sich dafür zeitnah bei uns. Der einfachste und schnellste Weg: Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online über unser Formular. Natürlich steht Ihnen auch gern Ihr persönlicher Berater zur Seite.
So einfach geht's:
Mit Unwetterschäden sind Sturm- und Hagelschäden, Hochwasser- und Überschwemmungsschäden gemeint. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten:
Warten Sie damit, nach einem Einbruch sofort das Chaos zu beseitigen. Berücksichtigen Sie stattdessen zunächst folgende Punkte:
Legen Sie – am besten mit Fotos, Quittungen und Belegen – eine detaillierte Liste aller Gegenstände an, die gestohlen wurden oder die beschädigt sind.
Warum Belege wichtig sind? Sie beweisen, dass Sie Besitzer dieser Gegenstände waren, und helfen, die Höhe des Schadens zu ermitteln.
TIPP: Legen Sie vorsorglich eine Inventarliste an. Sie hilft Ihnen im Schadensfall.
Mit der Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihr eigenes Haus vor Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Natur- (z.B. Sturm und Hagel) oder Elementarschadenereignissen (z.B. Überschwemmung). Im Schadensfall bekommen Sie den Geldbetrag erstattet, der für die Wiederherstellung bzw. den Wiederaufbau Ihres Hauses erforderlich ist.
Die Hausratversicherung der Württembergischen kommt für Schäden nach Einbruch, Raub oder Vandalismus, nach Sturm, Hagel und anderen Elementarereignissen wie Überschwemmung auf sowie für Schäden nach einem Brand, einer Explosion oder nach einem Blitzeinschlag. Im Schadensfall erhalten Sie den Betrag, den Sie für eine Neuanschaffung gleichwertiger Dinge benötigen.
Gerade am Wochenende kann ein verstopftes Rohr oder ein verlorener Schlüssel schnell zum Problem werden: An welchen Handwerker soll man sich wenden? Sind die Kosten für die Reparatur angemessen? Unsere Schutzbriefe lösen diese Fälle schnell und unkompliziert. Ein Anruf bei der 24-Stunden-Notruftzentrale genügt und wir organisieren für Sie die benötigte Hilfeleistung über unseren Dienstleister.
Unsere Schutzbriefe:
Das sollten Sie wissen:
Unsere Schutzbriefe beinhalten Dienstleistungen im Notfall über unseren Dienstleister:
Wichtig: Voraussetzung für den Anspruch auf Schutzbriefleistungen ist, dass die Hilfeleistung über unseren Dienstleister organisiert wird. Die eingetretenen Schadensfälle sind unverzüglich der Notrufzentrale zu melden. Beauftragen Sie einen Handwerker in Eigenregie, so werden diese Kosten nicht übernommen. Die Entschädigungsgrenze pro versicherter Leistung liegt bei 500 € je Versicherungsfall, insgesamt bei 1.500 € im Jahr.
So einfach geht's:
Schönes Wohnen ist mit Kosten verbunden. Kosten, die Sie gerne aufwenden, damit sich Ihre Familie in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlt. Mit der Hausratversicherung der Württembergischen müssen Sie sich bei Schäden an Möbeln, Heimgeräten und Co. keine Sorgen um die Finanzen machen.
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