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Ob Probefahrt mit roten Kennzeichen oder Reparatur in der Kfz-Werkstatt – wir sichern Kundenfahrzeuge und Ihr Fahrzeugangebot als Kfz-Händler zuverlässig ab.
Aufgrund der Vielzahl eigener und fremder Fahrzeuge sind Unternehmen des Kfz-Handels und -Handwerks einem besonders hohen und speziellen Haftungsrisiko ausgesetzt. Die Absicherung mit unserer Versicherung ist daher sinnvoll.
Ob zur Inspektion oder Reparatur – fremde Fahrzeuge sind in Ihrer Werkstatt bestens abgesichert. Mit einer Vollkaskoversicherung vermeiden Sie möglichen Ärger mit Ihren Kunden.
Passen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell an: Sie bestimmen die Höchstentschädigungssumme pro Fahrzeug selbst. Sollte die Summe nicht mehr ausreichen, so ist eine Anpassung auch unterjährig möglich.
Nutzen Sie Ihre roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen sicher für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Wir bieten Ihnen den passenden Haftpflicht- und Kaskoschutz für jede Fahrt im Rahmen Ihres Betriebs.
Wer vorsorgt, profitiert doppelt: Aktive Schutzvorkehrungen gegen Hagelschäden, wie etwa Schutzsysteme auf Ihrem Betriebsgelände, wirken sich positiv auf Ihre Versicherungsprämie aus.
Als Ihr „Fels in der Brandung“ sind wir persönlich für Sie da. Unsere Experten sorgen für eine unkomplizierte Abwicklung, damit Sie und Ihre Kunden schnell wieder mobil sind.
Vom klassischen Autohaus bis zum spezialisierten Kfz-Werkstattbetrieb: Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung bietet maßgeschneiderten Schutz. Erfahren Sie, welche Betriebsformen unter den Versicherungsschutz fallen.
Als Kfz-Händler gelten Personen und Unternehmen, die sich gewerblich mit dem Vertrieb von Neuwagen und/oder dem An- und Verkauf von Gebrauchtwagen befassen (Neu- und Gebrauchtwagenhändler).
Kfz-Handwerksbetriebe sind Unternehmen, in denen gegen Entgelt Arbeiten an zulassungspflichtigen oder nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Anhängern und deren Teilen ausgeführt werden. Hierzu zählen beispielsweise:
Als gemischte Kfz-Handel- und Handwerksbetriebe werden Unternehmen bezeichnet, die die definierten Voraussetzungen sowohl für Kfz-Handelsbetriebe als auch für Kfz-Handwerksbetriebe erfüllen.
Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung schützt Sie vor Schäden, die im Rahmen Ihrer Werkstattobhut, Ihrer Händlerobhut oder während der Überführung eines Fahrzeugs entstehen.
Bis zu 100 Mio. €
Höchstentschädigung wählbar
Höchstentschädigung wählbar
Ein Missgeschick im Werkstattalltag oder beim Transport ist schnell passiert. Unsere Beispiele zeigen, wie wir Sie finanziell absichern.
Ein Kundenfahrzeug fällt bei der Reparatur von der Hebebühne. Das Heck des Fahrzeugs wird dabei schwer beschädigt.
Ein Mitarbeiter stößt beim Rangieren eines Kundenfahrzeugs auf dem Werkstatthof versehentlich gegen ein anderes Kundenfahrzeug. Beide Fahrzeuge werden beschädigt.
Ein Mitarbeiter unternimmt mit einem Kundenfahrzeug eine Probefahrt. Es kommt zu einem Unfall, bei dem er einen Fußgänger verletzt.
Ob rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten: Erfahren Sie hier, welche Kennzeichen versicherbar sind.
Mit einem roten 06-Kennzeichen sind Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten versichert, sofern sie dem Wesen und Zweck Ihres Betriebs entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist die Probefahrt eines Kaufinteressenten.
Ein Missbrauch liegt beispielsweise dann vor, wenn Spritztouren am Wochenende unternommen werden, bei denen der private Charakter der Fahrt im Vordergrund steht, oder wenn das Kennzeichen an Außenstehende verliehen wird.
Wenn sich ein dauerhaft rotes Kennzeichen für den Betrieb nicht lohnt, können auch Kurzzeitkennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten eingesetzt werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Betrieb gleichzeitig mehrere Probefahrten anbieten möchte, das ständig rote Kennzeichen aber gerade nicht zur Verfügung steht.
Auch Fahrzeuge (z. B. Pkw und Krafträder) mit einer Tages- oder Kurzzeitzulassung von maximal sieben Tagen können versichert werden. Wichtig: Bei einer Tageszulassung verlässt das Fahrzeug seinen Standort nicht und der Kilometerstand bleibt gleich. Eine Tageszulassung findet also lediglich auf dem Papier statt.
Die Kosten für eine Kfz‑Handel‑ und Handwerkversicherung sind nicht festgelegt, sondern richten sich nach verschiedenen individuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Betriebs. Wichtige Kostenfaktoren sind unter anderem:
Wir belohnen Prävention: Schutzvorkehrungen gegen Hagel wirken positiv auf Ihren Beitrag.
Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung kann nur in Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Weitere Ergänzungen hängen von Ihnen und den Bedürfnisse Ihres Betriebs an. Neben der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung können folgende Versicherungen sinnvoll sein:
In einem persönlichen Gespräch finden wir den passenden Versicherungsschutz für Sie und Ihren Betrieb.
Nicht versichert sind unter anderem:
Die vollständigen Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.
Das eine ist der gesetzlich vorgeschriebene Grundschutz, die anderen beiden sind freiwillig - aber trotzdem unglaublich wichtig. Wir erklären, wo der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko liegt.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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