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Während der Bauphase und sogar darüber hinaus: Die Bauleistungsversicherung steht Ihnen und beteiligten Firmen zur Seite. Ein sicheres Planungsfundament, Sicherheit über alle Bauphasen hinweg und umfangreicher Schutz für Neubauten.
Eine Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) schützt Bauvorhaben vor zahlreichen finanziellen Risiken. Das macht sie zu einer wichtigen Absicherung für Bauherren - ob privates oder geschäftliches Bauvorhaben.
Wir verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10.000 €.
Wir bieten Ihnen Haftungsverlängerung für Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertiggestellten Teilen von Bauwerken.
Hotel- und Einlagerungskosten, Mietausfall, Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe und Bautafeln sind bei unserer Versicherung bis 10.000 € mitversichert.
Bei Vertragsbeginn können Sie optional eine Nachhaftungszeit für sechs Monate nach Ende des Versicherungsschutzes vereinbaren.
Unsere Versicherung bietet ganzheitliche Absicherung für alle Bauvorhaben, ob privat- oder geschäftlich. Für Schutz von Anfang an.
Die Bauleistungsversicherung - manchmal Bauwesenversicherung genannt - ersetzt Ihnen die Wiederherstellungskosten für beschädigte oder zerstörte Bauteile sowie Arbeitslohn.
Abgesichert sind fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Handlungen Dritter, Vandalismus, unvorhersehbare Witterungsereignisse, Glasbruch, Glasschäden, Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen, Erdbeben, Wasserschäden, Abrutschen der Baugrubenböschung.
Hotel- und/oder Einlagerungskosten, ab dem 31. Tag, max. 100 € pro Tag; Mietausfall, ab dem 31. Tag bis max. 100 € pro Tag; Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe und Bautafeln.
Schadensuchkosten; zusätzliche Aufräumungskosten; Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistungen sind.
Optional bieten wir Versicherungsschutz für Schäden, die bei Nacherfüllungs- oder Restarbeiten während der Nachhaftungszeit von sechs Monaten verursacht werden.
Es gibt verschiedene Gefahren, gegen die Sie Ihr Versicherer mit einer Bauleistungsversicherung schützt. Hier ein paar Beispiele:
Vorsicht ist stets besser als Nachsicht: Bei Um- und Anbauten sollten bestehende Gebäudeteile vor Schäden abgesichert sein. Je nach Umbaumaßnahme können diese erheblich beeinflusst werden. Wir haben zwei clevere Möglichkeiten, bestehende Altbauten mitzuversichern: Klausel 55 und Klausel 80.
Klausel 55 | Klausel 80 | |
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Diese Schäden sind versichert | Ganz oder Teileinsturz des Altbaus |
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Das leistet Ihre Württembergische | Bis zur vereinbarten Summe auf Erstes Risiko gilt:
| Bis zur vereinbarten Summe auf Erstes Risiko gilt:
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Der Traum vom Eigenheim ist bei vielen Personen groß. Wer sich ihn erfüllt hat, sollte nicht vergessen, sein Zuhause richtig zu versichern. Erfahren Sie, welche Hausversicherungen es gibt und wie Sie sich und Ihre eigenen vier Wände damit schützen.
Bauherrenversicherung
Unser Bauherrenpaket bietet Ihnen Schutz in allen Bauphasen. Damit der Wohntraum nicht zum Alptraum wird.
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