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Ob Fertigungsmaschine oder Gabelstapler: Die Maschinenversicherung schützt Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen von zahlreichen Maschinenschäden.
Ihre Maschinen sind den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Einem Schaden folgen oft erhebliche Kosten für die Reparatur oder - im schlimmsten Fall - die Wiederbeschaffung.
Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen zahlreicher Schäden an Ihren Maschinen. Egal ob es sich um stationäre Maschinen in Ihren Fertigungshallen oder fahrbare Geräte handelt.
Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Wir bieten Ihnen leistungsstarken Schutz mit Wahloptionen. So können Sie beispielsweise eine Ertragsausfallversicherung zum Versicherungsschutz Ihrer stationären Maschinen ergänzen.
Wir sind für Sie da: Im Schadenfall unterstützen wir Sie schnell und unbürokratisch. Wir stehen an Ihrer Seite - damit der Betrieb schnell wieder läuft.
Mit der Württembergischen sichern Sie Ihre fahrbaren sowie stationären Maschinen gegen eine Vielzahl von Gefahren ab, denen sie ausgesetzt sein können.
Mit unserer Maschinenversicherung können Sie sowohl Ihre fahrbaren als auch Ihre stationären Maschinen absichern. Zusätzliche Optionen wie den Ausschluss von inneren Betriebsschäden bei fahrbaren Maschinen runden den Versicherungsschutz ab.
Anstelle des Listenpreises gilt als Versicherungswert der Neuwert (Wiederbeschaffungspreis im Neuzustand zuzüglich Fracht- und Montagekosten). Damit tragen wir den Preisentwicklungen an den Märkten Rechnung.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Ist die Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sache in derselben Art und Güte nicht möglich oder nicht sinnvoll, übernehmen wir auch die Mehrkosten durch Technologiefortschritt für eine Anlage, eine Maschine oder ein Gerät der aktuellen Nachfolgegeneration.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Die Vorsorge- und Investitionsklausel schafft Sicherheit, falls neu hinzukommende, gleichartige Maschinen und Anlagen versehentlich nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet werden.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Bis jeweils 25.000 € sind auf Erstes Risiko zusätzlich die Kosten für die Bereitstellung eines Leih-/Mietgerätes, Luftfracht-, Bewegungs- und Schutzkosten mitversichert. Auch Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie Eich- und Bergungskosten sind abgesichert.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Bei einem Schaden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion wird keine Selbstbeteiligung abgezogen. Bei Schäden durch Abhandenkommen (Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub) verzichten wir bei Geräten ab einer Versicherungssumme von 50.000 € auf eine prozentuale Selbstbeteiligung.
Für fahrbare Maschinen
Mit einem schadenverlaufsabhängigen Vorausrabatt (SVR) und variablen Selbstbeteiligungen können Sie Ihren Versicherungsbeitrag stark beeinflussen.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Bei stationären Anlagen bezahlen wir im Teil- als auch im Totalschaden den Neuwert, maximal die erforderlichen Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Marktwert nicht unter 25 % des Versicherungswerts liegt und die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung innerhalb von 3 Jahren durchgeführt wird.
Für stationäre Maschinen
Werkzeuge und Werkstücke sind bis zu 25.000 € auf Erstes Risiko mitversichert, wenn diese im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden an der versicherten Sache beschädigt oder zerstört werden.
Für stationäre Maschinen
Für Produktions- und Herstellungsbetriebe sind die stationären Maschinen das Herz der Fertigung. Fallen diese absolut kritischen Geräte aus, sind hohe Folgekosten so gut wie vorprogrammiert.
Zu den Maschinen und Anlagen, die wir versichern, gehören beispielsweise:
Fahrbare oder transportable Maschinen sind Geräte, die Ihr Unternehmen einsetzt, um Leistung zu bringen. Sei es auf dem Bau, in der Forstwirtschaft oder innerhalb des Betriebes.
Das hier sind einige Beispiele für fahrbare Maschinen, die wir absichern:
Vor allem bei den fahrbaren Maschinen ist eine "Überschneidung" von gewerblicher Kfz-Versicherung und spezieller Maschinenversicherung üblich. Schließlich braucht der für die Straße zugelassene "Teil" der fahrbaren Maschine eine gesetzliche vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der "Maschinenteil" des Fahrzeugs wiederum ist dann über die hier beschriebene Maschinenversicherung geschützt. Stellt sich natürlich die Frage, wie das Ganze aussieht, wenn es sich um eine fahrbare Maschine handelt, die keine Straßenzulassung braucht. Sie merken: jeder Betrieb, jeder Maschinen- und Fuhrpark ist individuell. Die wirklich richtige Antwort auf diese individuelle Frage gibt Ihnen nur Ihre persönliche Beraterin oder Berater.
Eine Maschinenversicherung, häufig auch Maschinenbruchversicherung genannt, ist eine Allgefahrendeckung mit wenigen definierten Ausschlüssen, die einen umfassenden Schutz bei Schäden an Maschinen und Anlagen bietet.
Der Beitrag der Maschinenversicherung berechnet sich aus dem Neuwert der Maschine und einem entsprechenden Beitragssatz, der von der Selbstbeteiligung sowie von Zu- und Abschlägen für verschiedene Deckungsvarianten abhängig ist. Der Mindestbeitrag beträgt 200 € zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.
Bei stationären Anlagen bezahlen wir im Teil- als auch im Totalschaden den Neuwert, maximal die erforderlichen Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Marktwert nicht unter 25 % des Versicherungswerts liegt und die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung innerhalb von 3 Jahren durchgeführt wird.
Bei fahrbaren Maschinen und Geräten bezahlen wir im Teilschaden die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Marktwert. Wir garantieren eine Entschädigungsleistung von mindestens 50 % des Neuwerts für bis zu 7 Jahre alte Geräte.
Mit einer Maschinenversicherung können Kosten für anfallende Reparaturen oder für den Ersatz beschädigter Maschinen und Anlagen abgesichert werden. Damit sorgen wir dafür, dass der Betrieb nach einem Schadenfall schnell wieder aufgenommen werden kann und die finanziellen Einbußen minimiert werden oder sogar ganz ausbleiben.
Stationäre Maschinen und Anlagen sind einer Reihe von besonderen Risiken ausgesetzt:
Mobile Maschinen und transportable maschinelle Anlagen genießen denselben Schutz und sind zusätzlich abgesichert gegen:
Sie können fahrbare und transportable Maschinen oder stationäre Anlagen versichern. Zu den fahrbaren Maschinen gehören beispielsweise Baumaschinen, Ernte- und Landmaschinen oder Hubarbeitsgeräte. Zu den stationären Maschinen gehören u. a. Druckanlagen, Spritzguss und CNC-Drehmaschinen, Säge- und Webmaschinen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater und finden Sie die passende Lösung für Ihre Maschine.
Nicht versichert sind z.B. Schäden durch:
Im Tarif für fahrbare Geräte können Sie auf Wunsch innere Betriebsschäden, z. B. Schäden am Motor oder am Getriebe, ausschließen. Entsteht aufgrund eines inneren Betriebsschadens ein Kaskoschaden, wird aber Entschädigung geleistet. Der innere Betriebsschaden (z. B. am Motor oder Getriebe) selbst wird nicht erstattet.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?