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Wann haften Eltern für ihre Kinder? Alles über die Aufsichtspflicht
21.11.2025 - "Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder!" Dass die uralte Drohung vom Bauzaun rechtlich nicht wasserdicht ist, ist weithin bekannt. Wann haften Eltern dann wirklich für ihre Kinder?
Lesedauer: 5 Minuten
Kleine Kinder besitzen noch kein voll ausgebildetes Urteilsvermögen. Sie können Gefahren noch nicht richtig einschätzen und eventuelle Konsequenzen ihres Handelns nicht in Gänze nachvollziehen. Die Aufsichtspflicht bedeutet, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte dafür verantwortlich sind, genau diese Aufgaben für ihren Nachwuchs zu übernehmen. Sie müssen ihre Kinder beschützen und überwachen – eben beaufsichtigen.
Zur Aufsichtspflicht gehört allerdings auch, sicherzustellen, dass durch den Nachwuchs kein anderer Mensch verletzt oder dessen Eigentum beschädigt wird.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass Eltern für den Schaden, den ihre Kinder verursachen, haftbar gemacht werden können. Konkret geht es hierbei um § 832 BGB, der die Aufsichtspflicht definiert. Verstöße gegen die Aufsichtspflicht können verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, abhängig von der Art und Schwere des verursachten Schadens.
Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, […], ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt […].
Absatz 1 § 832
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Die Intensität der Aufsicht und das Maß an zugetrautem Freiraum verändern sich mit dem Alter und der Reife des Kindes.
Eltern müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um Risiken für ihre Kinder - und Risiken, die von ihren Kindern ausgehen könnten - zu vermeiden. Was dabei als angemessen betrachtet wird, kann sich je nach Situation und Kind stark unterscheiden.
Ein Beispiel für die richterliche Auslegung der Aufsichtspflicht sind die zerkratzten Autos von Bochum: VI ZR 199/08 - LG Bochum. Hier klagten Autobesitzer gegen die Eltern eines Fünfjährigen.
Ein fünfjähriges Kind, das alleine auf einem ihm bekannten Spielplatz spielt, ist also immer noch "beaufsichtigt", wenn es von einem Elternteil klar und deutlich belehrt wird, den Spielplatz nicht zu verlassen. Ob das Elternteil dann geschlagene 40 Minuten auf der Toilette des angrenzenden Wohnhauses verbringt, hatte hier keine Auswirkung. Ins Gewicht fiel außerdem, dass der Fünfjährige bis dato nicht dafür bekannt war, mutwillig Schäden anzurichten oder üble Streiche zu spielen.
Hätte das Gericht bei einem Achtjährigen gleich entschieden? Wie sähe die Situation aus, wenn die Familie mehrere Straßen entfernt wohnen würde? Wie sähe es aus, wenn die Mutter nach zehn Minuten zurückgekommen wäre, aber nicht die klare Anweisung gegeben hätte, den Spielplatz nicht zu verlassen? Unmöglich zu bestimmen. Ob und wie sehr die Aufsichtspflicht verletzt wird, hängt also stark von:
Keine Auslegungssache, sondern ein Fakt: Eine private Haftpflichtversicherung für Familien ist eine der wichtigsten Versicherungen. Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch Kinder entstehen und wehrt sogar unberechtigte Ansprüche ab – diese Leistung nennt man passiven Rechtsschutz.
Halten wir also fest: Die Schilder am Bauzaun liegen (meistens) falsch: Eltern haften nicht (immer) für ihre Kinder. Sie tun es jedoch oft genug - vor allem wenn den Kindern unterstellt werden kann, die Folgen ihrer Handlungen auch einschätzen zu können und wenn die Eltern kein wachsames Auge auf sie haben.
Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.
Aufsichtspflicht ist Auslegungssache: Eltern sind schließlich keine Überwachungskameras und Kinder keine wandelnden Gefahrenherde.
Johannes Traub
Redakteur württgemacht BlogDas haben andere gelesen
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