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Digitaler Nachlass: Was passiert mit Online-Konten im Todesfall?
21.05.2025 - Ob E-Mails, Social-Media-Profile oder Online-Abos – unser digitales Leben hinterlässt Spuren. Doch was passiert mit diesen Daten nach dem Tod? Wer frühzeitig vorsorgt, erspart seinen Angehörigen viel Aufwand und sichert seine digitalen Werte ab.
Lesedauer: 3 Minuten
Unser Alltag ist längst digital und damit auch die Spuren, die wir hinterlassen. Fotos, Nachrichten, Abos, Profile: Oft denken wir im Leben nicht daran, was nach dem Tod damit passiert. Dabei sind es nicht nur emotionale Erinnerungen, sondern auch Verträge, Vermögenswerte und persönliche Daten, die zum digitalen Erbe gehören. Doch was genau zählt eigentlich alles dazu?
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten und digitalen Besitztümer, darunter:
Ein ungeklärter digitaler Nachlass kann für Angehörige zu einer emotionalen und organisatorischen Belastung werden. Ohne klare Anweisungen bleiben viele Online-Konten aktiv, Abos laufen weiter und wertvolle digitale Erinnerungen könnten verloren gehen. Zudem besteht das Risiko, dass persönliche Daten in die falschen Hände geraten oder missbräuchlich genutzt werden. Wer seinen digitalen Nachlass frühzeitig regelt, entlastet seine Erben und stellt sicher, dass persönliche Wünsche respektiert werden.
In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (12.07.2018 - III ZR 183/17 und 27.08.2020 - III ZB 30/20) entschieden, dass digitale Daten vererbbar sind. Das bedeutet, dass Erben rechtlich gesehen Zugriff auf Online-Konten erhalten müssen. In der Realität ist das manchmal jedoch mit größerem Aufwand verbunden. Idealerweise werden daher Vorkehrungen getroffen.
Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass regeln möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:
Wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die als Ihr digitaler Nachlassverwalter agiert. Diese Person sollte über die notwendigen Zugangsdaten verfügen und wissen, welche Konten bestehen. Wenn Sie niemanden festlegen, geht Ihr digitaler Nachlass an Ihre Erben.
Eine schriftliche Vollmacht ermöglicht Ihrer Vertrauensperson den Zugriff auf Ihre Online-Konten im Todesfall. Ohne diese Regelung können Erben Schwierigkeiten haben, Accounts zu verwalten oder zu löschen.
Wichtige Angaben in der Vollmacht:
Die Vollmacht sollte idealerweise von einem Notar beglaubigt werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Eine aktuelle Liste aller Online-Konten erleichtert die Verwaltung des digitalen Nachlasses. Diese sollte enthalten:
Beachten Sie dabei:
Viele große Online-Plattformen haben spezielle Regelungen für den digitalen Nachlass:
Beachten Sie, dass sich die Regelungen der Anbieter ändern. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig über die jeweiligen Bestimmungen der Anbieter. Generell gilt: Wenn Ihr digitaler Nachlassverwalter durch Ihre Account-Liste Zugriff auf Ihre Konten hat, können diese schneller und einfacher gelöscht werden.
Ein geregelter digitaler Nachlass verhindert Unklarheiten und erleichtert es Ihren Erben, Ihre Online-Konten zu verwalten oder zu löschen. Nutzen Sie die Checkliste, um Ihre digitale Vorsorge zu treffen, und sprechen Sie mit einer Vertrauensperson darüber. So stellen Sie sicher, dass Ihr digitales Erbe in Ihrem Sinne geregelt wird.
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung des digitalen Nachlasses benötigen und bei uns eine private Rechtsschutzversicherung mit Premiumschutz haben, vermitteln wir Sie gerne an unseren anwaltlichen Dienstleister. Dort erhalten Sie auch zu anderen Themen eine kostenlose Beratung – beispielsweise zu einem Testament oder zu Vorsorgeverfügungen.
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
Natürlich beschäftigt sich niemand gerne mit dem eigenen Ableben. Doch so eine Übersicht über Konten und Passwörter wäre auch zu Lebzeiten hilfreich.
Katharina Schmidl
Redakteurin württgemacht BlogDas haben andere gelesen
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