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Vorsorgeverfügungen: So sichern Sie Ihre Rechte im Ernstfall ab
28.05.2024 - Möchten Sie, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn Sie keine Entscheidungen mehr selbst treffen können? Dann sollten Sie über Vorsorgeverfügungen nachdenken. Was das ist und was zu beachten gilt erfahren Sie in diesem Beitrag.
Lesedauer: 3 Minuten
Ich habe die Serie "Der Tatortreiniger" erst spät für mich entdeckt, schließlich startete sie bereits im Jahr 2011. Doch mittlerweile gehört sie zu meinen Lieblingsformaten. Die Serie begleitet den Tartortreiniger Heiko Schotte in seinem Arbeitsalltag, der dabei allerlei Skurriles erlebt. Warum ich davon erzähle? Die Folgen sind meist sehr unterhaltsam und humorvoll, doch Folge 30 – die vorletzte der gesamten Serie – ist anders und hat mich zum Nachdenken angeregt. Darin putzt „Schotty“ in der Wohnung des Wachkoma-Patienten Matthis. Dessen Patientenverfügung ist verloren gegangen und im Laufe der Folge stellt man sich die Frage: Ist das Pech oder Glück?
Mich persönlich hat die Folge auch zum Nachdenken gebracht. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – das sind Themen, mit denen man sich nicht so gerne beschäftigt und denkt: „Darum muss ich mich jetzt doch noch nicht kümmern! Ich bin doch noch jung.“ Doch die Serie zeigt: Das Alter spielt keine Rolle, es kann mich mit 33 treffen oder erst mit 80. Doch worum sollte ich mich alles kümmern? Darauf werfen wir in diesem Blogbeitrag einen Blick.
Ob im Alter, nach einem Unfall oder während einer schweren Krankheit: Es gibt Situationen, in denen man sich nicht mehr selbst um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Zwar haben Ehepaare seit 2023 ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen – das gilt allerdings nur für sechs Monate und wie der Name schon sagt: nur in Gesundheitsfragen. Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch berechtigt, Sie in anderen Bereichen zu vertreten. Daher ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Insbesondere kann der Bevollmächtigte mithilfe der Vorsorgevollmacht Ihre Interessen gegenüber Dritten durchsetzen. Durch diese Vollmacht kann zudem verhindert werden, dass ein Gericht einen eigenen Betreuer bestellt. Dies ist mit bürokratischem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden – und eine fremde Person kann Entscheidungen für Sie treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie alle Vermögens-, Versicherungs- und sonstigen Rechtsangelegenheiten regeln. Dazu gehört zum Beispiel die Vertretung bei Behörden oder die Kündigung eines Mietvertrags. In seltenen Fällen, darf auch die Person mit Vollmacht nicht alle Entscheidungen selbst treffen. Bei besonders wichtigen Entscheidungen, z. B. beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist die Genehmigung eines Gerichts notwendig.
Tipp: In der Vorsorgevollmacht kann auch eine Patientenverfügung und Betreuungsverfügung integriert werden.
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten oder nicht möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können. Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine Patientenverfügung. Denn: Nicht alle notwendigen Gesundheitsentscheidungen dürfen mit einer Vorsorgevollmacht getroffen werden. Daher gehen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Hand in Hand.
In der Patientenverfügung sollte konkret bei bestimmten Krankheiten, Unfall oder auch Demenz formuliert sein, welche medizinischen Maßnahmen zu ergreifen sind. Zum Beispiel welche lebenserhaltenden Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Eine Beratung durch eine fachkundige Person wie zum Beispiel einen Hausarzt ist hier auch sinnvoll.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, benötigen Sie in der Regel keine Betreuungsverfügung. Der oder die Bevollmächtigte kann alle Aufgaben erledigen, die auch von der Betreuung übernommen werden. Wenn Sie jedoch einer Person keine vollständige Vorsorgevollmacht ausstellen möchten, können Sie stattdessen auch eine Betreuungsverfügung ausfüllen. Die Person hat Ihre Wünsche zu beachten und wenn nötig durchzusetzen und wird dann vom Betreuungsgericht eingesetzt.
In folgenden Bereichen unterstützt ein Betreuer oder eine Betreuerin:
Im Vergleich zu Vorsorgevollmachten gibt es einen wichtigen Unterschied: Betreuer und Betreuerinnen werden vom Gericht überprüft, Bevollmächtigte in der Regel nicht.
Die Folge des Tatortreinigers zeigt auch: Zu leichtfertig sollte man solche Dokumente nicht ausfüllen und unterschreiben. Solche Entscheidungen sollten gut überlegt sein. Eine Rechtsberatung kann hier hilfreich sein. Unsere Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei und vermittelt Ihnen einen Rechtsanwalt, wenn Sie bei der Erstellung oder Änderung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen juristische Hilfe benötigen. Ob mit Anwalt oder ohne: Sie können Ihre Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. So stellen Sie sicher, dass die Verfügungen im Fall der Fälle auch gefunden werden.
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
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