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Ob Krankheit oder Unfall: Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten mit der BU eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.
Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig und steht damit vor großen finanziellen Herausforderungen. Da der gesetzliche Schutz meist nicht ausreicht, lohnt es sich mit einer BU-Versicherung vorzusorgen.
Sie behalten bei Berufswechsel Ihren vollen Versicherungsschutz und das weltweit. Bei einem Wechsel bis zum 30. Lebensjahr können Sie sogar prüfen lassen, ob dadurch eine Reduzierung Ihres Beitrags möglich ist.
Sobald sich bei Ihnen im Leben etwas ändert (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, höheres Einkommen) kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.
Für unsere jungen Kunden bis 30 gibt es die Einsteiger BU-Versicherung. Sie zahlen einen vergünstigten Startbeitrag und erhalten trotzdem die volle Leistung von Beginn an.
Mit unserer BU sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere umfassenden Leistungen und individuellen Bausteine erlauben es Ihnen, flexibel für Ihre Arbeitskraft vorzusorgen.
Bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit erhalten Sie die volle Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe dieser Rente legen Sie beim Vertragsabschluss fest, sie kann aber auch im Nachhinein noch angepasst werden.
Wir verrechnen erwirtschaftete Überschüsse oder legen sie für Sie in einem Fonds an. Dadurch profitieren Sie entweder von einem niedrigeren Beitrag oder erhalten das Fondsguthaben im Leistungsfall oder am Ende der Laufzeit („Cash-Back“) zurück.
Bei einer abstrakten Verweisung werden Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit auf andere Berufe verwiesen. Wir verzichten darauf. Sie erhalten unsere BU-Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeführten Beruf nicht mehr ausüben können.
Auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, erhalten Sie mit diesem Versicherungsbaustein bereits ab dem 6. Monat Leistungen. Nachzuweisen ist Ihre Arbeitsunfähigkeit mit dem sogenannten „gelben Schein“ vom Arzt.
Sie erhalten die volle Rente aus Ihrer BU-Versicherung beim Verlust einer der zehn Alltagsfähigkeiten (u. a. Sehen, Gehen, Gebrauch der Arme und Hände) unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben.
Wenn Sie sich für die garantierte Rentensteigerung entscheiden, erhöht sich Ihre BU-Rente im Leistungsfall jährlich um bis zu 3 %. Diese Möglichkeit wird häufig auch garantierte Leistungsdynamik genannt.
Die Ursachen für Berufsunfähigkeit können vielfältig sein. Sollten Sie einen Unfall haben und dadurch nicht mehr arbeiten können, verdoppelt sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente.
Wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalles oder durch Kräfteverfall zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können, sind Sie berufsunfähig.
Wenn Sie zu mindestens 50 % und voraussichtlich mindestens sechs Monate lang Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind Sie berufsunfähig.
Die Krankheiten, die zu Berufsunfähigkeit führen können sind vielfältig. Die häufigsten Ursachen für eine BU sind:
(Quelle: MORGEN & MORGEN, Stand April 2022)
Ihre Tätigkeit birgt vielleicht keine körperlichen Gefahren, doch psychische Störungen wie Burn-Out machen mittlerweile fast ein Drittel aller Fälle von Berufsunfähigkeit aus.
Psychische Belastungen und Erkrankungen machen mittlerweile fast ein Drittel aller Berufsunfähigkeiten aus! Die Württembergische leistet die vereinbarte BU-Rente unabhängig von der Art Ihrer Erkrankung. Ob Unfall, Krankheit oder Burn-Out: Auf die Berufsunfähigkeitsversicherung der Württembergischen können Sie sich felsenfest verlassen.
Schwere Erkrankungen oder Unfälle sind riesige Einschnitte, nicht nur in die private Lebens-, sondern auch in die Karriereplanung. Die Württembergische als Ihr Versicherer verzichtet darauf, Sie im Leistungsfall auf einen anderen Beruf zu verweisen, wenn Sie diesen nicht konkret ausüben oder wenn dieser nicht ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Der gesetzliche Schutz ist an hohe Bedingungen geknüpft und reicht kaum für das Nötigste: Sechs Wochen Lohnfortzahlung, gefolgt von Krankentagegeld. Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit folgt eine Erwerbsminderungsrente von durchschnittlich 835 €. Das sind im Schnitt 60 % weniger Netto. Könnten Sie davon leben? Der BU-Schutz der Württembergischen gleicht ihr Einkommen wieder aus.
Haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird diese nicht auf unsere BU-Rente angerechnet.
Eine Lebensversicherung leistet nur im Todesfall oder bei Vertragsablauf. Eine Unfallversicherung nur im Fall eines Unfalls. Die BU-Rente wird hingegen auch ausgezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit durch Krankheiten oder Kräfteverfall des Versicherten eingetreten ist. Empfehlenswert ist also eine Kombination der beiden mit einer BU-Versicherung.
Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit lohnt sich immer. Jedoch ist eine rechtzeitige Absicherung empfehlenswert. Umso jünger man einsteigt, desto günstiger sind die Beiträge. Meist verfügen junge Leute auch über einen besseren Gesundheitszustand.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zum Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart werden, damit man im Fall des Falles einen lückenlosen Übergang in die Altersrente hat.
Die BU-Versicherung zahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht, längstens bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Im Beratungsgespräch ermittelt Ihr Berater den Beitrag. Faktoren für Ihre persönliche Arbeitskraftabsicherung sind unter anderem Alter, Gesundheitszustand, derzeit ausgeübter Beruf und Ihre persönliche Entscheidung für eines unserer BU-Pakete.
Wenn Sie Ihren Beruf weniger als sechs Monate nicht ausüben können oder der Grad der Berufsunfähigkeit kleiner als 50 % ist, dann leistet die BU-Versicherung nicht.
Die BU-Versicherung bietet allen, die ihren Lebensstandard beibehalten wollen, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, einen finanziellen Schutz. Das ist auch wichtig für Schüler, Azubis, Studenten und Handwerker.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl, Was möchten Sie wissen?
Beruf
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