{{toplineText}}
{{headlineText}}
{{ratingValue}}{{ratingValueMax}}
{{ratingLabel}}
{{kmText}}
Der Umzug allein kann teuer werden. Zusätzlich verlangt Ihr neuer Vermieter eine Mietkaution von Ihnen. Ohne diese Sicherheit gibt es häufig keinen Mietvertrag. Mit der Mietkautionsversicherung schaffen Sie Vertrauen und ziehen entspannt ein.
Mit unserer Mietkautionsversicherung bleiben Mieter finanziell flexibel und können sich zusätzliche Wohnwünsche erfüllen. Vermieter profitieren von der Württembergischen Versicherung als solidem und zugleich unkompliziertem Bürgen.
Einfach, flexibel und für Sie gemacht: Stellen Sie Ihrem Vermieter die Mietkaution unkompliziert zur Verfügung. Ist für die Kaution gebürgt, ergibt sich mehr finanzieller Freiraum, z. B. für die Einrichtung Ihrer neuen Wohnung.
Vermieter sparen sich den Aufwand eines Kautionssparbuches und profitieren von einem felsenfesten Bürgern und Partner: Der Württembergischen Versicherung AG.
Die wichtigste Leistung unserer Mietkautionsversicherung ist einfach beschrieben: Wir übernehmen die Mietsicherheit für Sie. Von einem felsenfesten Bürgen in Sachen Kaution profitieren Mieter und Vermieter.
Sie können unsere Mietkaution ganz einfach online abschließen.
Mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.
Im Fall der Fälle stehen wir mit schneller Schadenabwicklung an Ihrer Seite.
Sie können eine Kautionssumme bis zur Höhe von drei Monatsmieten, höchstens aber bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 € vereinbaren.
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses beim Vermieter hinterlegt. Mit dieser Mietsicherheit sichert sich der Vermieter aus dem Mietverhältnis entstehende Forderungen ab. Hierbei kann es sich z. B. um nicht gezahlte Mieten oder vom Mieter verursachte Wohnungsschäden handeln.
Die Kautionsversicherung für Mieter ist Ihr Geld wert. Ihr jährlicher Beitrag hängt dabei ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Bei einer Kaltmiete von beispielsweise 600 € und einer Kautionssumme von 1.200 € beläuft sich der Beitrag auf nur 54 € im Jahr.
Ja, auch für gewerbliche Risiken kann eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden. Ansprechpartner hierfür sind die Außendienst-Ansprechpartner für gewerbliche Risiken der Württembergischen.
Die SCHUFA gibt sowohl dem Vermieter, als auch uns Sicherheit. Diese Versicherung ist daher nicht ohne Prüfung durch die SCHUFA möglich. Vermieter sind guten Mietern oftmals dankbar und geben die schicke neue Wohnung gerne ab, wenn die SCHUFA keine Einträge vorweist.
Vom Vermieter werden im Schadenfall Unterlagen angefordert. Das sind u.a. ein Fragebogen, das Kündigungsschreiben des Mietverhältnisses, der Mietvertrag und Forderungsnachweise.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Ihr Vermieter den Bürgschaftsbetrag zur Auszahlung anfordert.
Die Versicherung ist jederzeit kündbar. Voraussetzung ist, dass uns die Originalbürgschaftsurkunde zurückgeben wird. Sollte die Bürgschaftsurkunde verloren gegangen sein, kann stattdessen eine Erklärung vom Vermieter abgegeben werden, die bestätigt, dass keine Forderungen mehr durch ihn bestehen.
In der Regel nicht. Die Bürgschaft entspricht dem für private Verbraucher maximal zulässigen Umfang und bietet somit für Ihren Vermieter die maximal zulässige Sicherheit. Es handelt sich um eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (also mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB) unter zusätzlichem Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB.
Damit haben wir keine Möglichkeit, die Auszahlung zu verzögern oder zu verhindern, es sei denn, es liegt ein „sicher beweisbarer Rechtsmissbrauch“ des Vermieters vor. Dies entspricht aber ohnehin der geltenden Rechtsprechung und ist mit keiner Form der Sicherheitenstellung zu umgehen.
Sie können eine Kautionssumme bis zur Höhe von drei Monatsmieten, höchstens aber bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 € vereinbaren.
Nimmt Ihr Vermieter die Mietkautionsversicherung ganz oder teilweise in Anspruch, informieren wir Sie darüber. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach einer angemessenen Wartefrist und auch nur dann, wenn uns von Ihnen kein gerichtlich bestätigter Nachweis vorgelegt wird, der uns die Auszahlung untersagt. Nach der Auszahlung erhalten Sie von uns die Abrechnung und zahlen den ausgezahlten Betrag an uns zurück.
Sobald Sie alle Ihre Pflichten als Mieter aus dem alten Mietverhältnis erfüllt haben, muss der Vermieter Ihnen die Bürgschaftsurkunde im Original aushändigen. Schicken Sie uns diese Bürgschaftsurkunde zurück und wir heben die Versicherung auf. Für das neue Mietverhältnis können Sie dann eine neue Mietkautionsversicherung abschließen.
Nein, die Mietkautionsversicherung kann nicht für gewerblich genutzte Objekte eingesetzt werden. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen in Sachen Kaution für Gewerbe- und Firmenkunden gerne zur Seite und berät Sie individuell.
Ja, die Mietkautionsversicherung darf nur bei neuen Mietverträgen abgeschlossen werden. Die Beantragung der Versicherung darf maximal 14 Tage nach Mietbeginn erfolgen.
Er muss die Mietkautionsversicherung nicht akzeptieren. Sollten Sie diese Versicherung jedoch bereits abgeschlossen haben, senden Sie die Bürgschaftsurkunde einfach an uns zurück. Unser Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrem Vermieter, ob er eine Bürgschaft dieser Art akzeptiert.
Für eine von Ihnen gemietete und privat genutzte Wohnung übernehmen wir für Sie eine Bürgschaft gegenüber Ihrem Vermieter. Diese Bürgschaft ist die Mietsicherheit für Ihren Vermieter und ersetzt die sonst übliche Barhinterlegung auf einem Sparbuch. Diese Versicherung befreit Sie jedoch nicht von Ihrer Zahlungspflicht, wenn er die Bürgschaft in Anspruch nimmt. Erhält Ihr Vermieter aus der Bürgschaft eine Zahlung, sind Sie gegenüber uns zur Erstattung verpflichtet.
Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Grundabsicherung
Ihr gutes Recht in guten Händen
Grundabsicherung
Entspannt mieten. Egal was kommt.
Grundabsicherung
Vorsätzlich stark
Grundabsicherung
Damit aus kleinen Missgeschicken keine große Sache wird
Zuhause
Ist guter Geschmack versicherbar? Aber sicher!
Bauen / Eigenheim
Naturereignisse können jeden treffen
Bauen / Eigenheim
Sicher vom Fundament bis zum Giebel
Bauen / Eigenheim
Keine Angst vor Verantwortung
Bauen / Eigenheim
Hausrat und Wohngebäudeversicherung als cleveres Gesamtpaket
Tiere
Sicherheit für alle Felle