Mietkautions­versicherung

Finanzielle Freiräume

Der Umzug in die neue Wohnung allein kann teuer werden. Zusätzlich verlangt Ihr neuer Vermieter eine Mietkaution. Die Mietkautionsversicherung ist eine einfache Alternative zur Barkaution und bringt finanzielle Sicherheit für alle Parteien.

Mietkautionsversicherung: Junge Frau steht in einer Wohnung und hält einen Blumentopf mit einer Pflanze
Junges Paar beim Umzug ins neue Zuhause

Ihre Vorteile

Warum ist eine Mietkautions­versicherung so sinnvoll?

Mit unserer Mietkautions­versicherung bleiben Mieter finanziell flexibel und sparen sich die Zahlung einer Barkaution. Vermieter profitieren von der Württembergischen Versicherung als solidem und zugleich unkompliziertem Bürgen. Win-win für alle.

  • Vorteil für Mieter: Befreiung von der Barkaution

    Bis zu drei Monatsmieten darf ein Vermieter für eine Kaution verlangen. So viel Geld haben Sie nicht auf einen Schlag? Mit unserer Mietkautionsversicherung müssen Sie diese Summe nicht bar aufbringen. Stattdessen treten wir als Bürge für Sie ein.

  • Vorteil für Mieter: Fairer Jahresbeitrag

    Keine versteckten Kosten und ein fairer Jahresbeitrag: Abhängig von der Höhe der Mietkaution ermittelt sich Ihr Beitrag für die Kautionsversicherung. Sie können den Preis direkt online auf dieser Seite berechnen.

  • Vorteil für Mieter: Hohe Flexibilität

    Sie wollen die Kaution nun doch lieber in bar hinterlegen? Kein Problem, diese Entscheidung überlassen wir Ihnen. Wenn Sie uns die Originalbürgschaftsurkunde vom Vermieter geben, können Sie jederzeit kündigen.

  • Vorteil für Vermieter: Weniger Aufwand

    Üblicherweise überweist der Mieter dem Vermieter die Kaution, damit diese sicher auf einem Kautionssparbuch angelegt wird. Mit der Kautionsversicherung kann sich der Vermieter diesen Aufwand sparen. Er erhält die Bürgschaftsurkunde vom Versicherer.

  • Vorteil für Vermieter: Vertrauensvoller Partner

    Wenn Mieter eine Kautionsversicherung bei uns abschließen, profitieren auch vermietende Wohnungseigentümer. Sie bekommen einen felsenfesten Bürgen und Partner an die Hand: die Württembergische Versicherung AG.

  • Vorteil für Vermieter: Schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung

    Vermieter profitieren im Fall der Fälle von einer schnellen und einfachen Schadenabwicklung über die Württembergische.

Bauarbeiter mit Tablet

Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe

Sicherheit und Liquidität für Unternehmen

Sie interessieren sich für eine gewerbliche Kautions- oder Bürgschaftsversicherung, mit der Sie Auftraggebern die gewünschte Sicherheit bieten können und gleichzeitig ihre eigene Liquidität bewahren?

Zur Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe

Unsere Leistungen

Was ist in der Mietkautions­versicherung abgedeckt?

Die wichtigste Leistung unserer Mietkautionsversicherung ist einfach beschrieben: Wir übernehmen die Mietsicherheit für Mieter. Von einem felsenfesten Bürgen in Sachen Kaution profitieren beide Seiten: Mieter und Vermieter.

  • Schnell & einfach die Mietkaution stellen

    Sie können unsere Mietkaution ganz einfach online abschließen. Füllen Sie einfach das Onlineformular aus. Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Württembergischen hilft Ihnen natürlich auch gerne weiter.

  • Bis zu drei Monatsmieten

    Sie können eine Kautionssumme bis zur Höhe von drei Monatsmieten, mindestens 500 €, höchstens aber bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 € vereinbaren. Eigentümer dürfen gesetzlich auch gar nicht mehr als drei Monatsmieten als Mietkaution verlangen.

  • Keine Mindestvertragslaufzeit

    Ein Vertrag mit zwölf oder 24 Monaten Mindestlaufzeit? Das gibt es bei der Mietkautionsversicherung nicht. Mit Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.

  • Für privat genutzte Immobilien

    Unsere Kautionsversicherung kann für Immobilien beantragt werden, welche privat genutzt und in Deutschland gelegen sind. Für gewerbliche genutzte Immobilien, sprechen Sie gerne Ihren Berater oder Ihre Beraterin an.

  • Nur für neue Mietverträge

    Die Kautionsversicherung kann nur für neue Mietverhältnisse abgeschlossen werden. Der Mietbeginn kann bei Beantragung max. 14 Tage in der Vergangenheit liegen.

  • Rückzahlung der Kaution bei Inanspruchnahme durch den Vermieter

    Wenn Ihr Vermieter die Mietkaution in Anspruch genommen hat, sind Sie verpflichtet den ausgezahlten Betrag an uns zurückzuzahlen.

Mann beim Einzug in seine neue Wohnung

Wann darf der Vermieter Geld von der Mietkaution einbehalten und wie läuft das ab?

Es gibt Fälle, in denen der Wohnungseigentümer berechtigt ist, einen Teil oder die gesamte Kaution einzubehalten. Das können beispielsweise folgende Fälle sein:

  • Sie schulden Geld weil Sie zum Beispiel eine Miete nicht bezahlt haben oder Nebenkostenabrechnungen noch offen sind.
  • Sie haben Schäden an der Wohnung verursacht, für die Sie haftbar sind. Doch nicht alle Schäden sind ein Fall für die Mietkaution. Mietsachschäden können auch durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen werden.
  • Vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen oder Renovierungen bei Auszug wurden von Ihnen nicht vorgenommen und müssen jetzt vom Eigentümer ausgeführt werden.

Dabei müssen Sie beachten, dass viele Klauseln in Mietverträgen bezüglich Schönheitsreparaturen heutzutage nicht mehr gültig sind. Eine rechtliche Beratung kann bei dem Thema daher sehr hilfreich sein, eine Mietrechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei.

Ablauf im Schadenfall: Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?

Wenn Ihr Vermieter die Kaution ganz oder teilweise in Anspruch nehmen möchte, ist der Prozess wie folgt:

  • Wir informieren Sie darüber, dass Ihr Vermieter Zugriff auf die Mietkaution erhalten möchte.
  • Die Auszahlung erfolgt nach einer angemessenen Wartefrist.
  • Wenn Sie uns einen gerichtlich bestätigten Nachweis vorlegen, der uns die Auszahlung untersagt, zahlen wir die Mietkaution nicht aus.
  • Sie können auch noch nach Auszahlung gerichtlich gegen Ihren Vermieter vorgehen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hierbei unterstützen.
  • Sie erhalten von uns eine Abrechnung über den ausgezahlten Betrag.
  • Sie zahlen den genannten Betrag an uns zurück.

Häufige Fragen

Wissenswertes: Für mehr Flexibilität und finanziellen Spielraum

Was kostet die Versicherung? Was heißt auf erstes Anfordern? Wie lange ist die Kündigungsfrist? Und geht das alles auch ohne SCHUFA? Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihrer Versicherung für die Mietkaution.

  • Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses beim Vermieter hinterlegt. Mit dieser Mietsicherheit sichert der Wohnungseigentümer aus dem Mietverhältnis entstehende Forderungen ab. Bei den Forderungen kann es sich z. B. um nicht gezahlte Mieten oder vom Mieter verursachte Wohnungsschäden handeln.

  • Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zahlt der Versicherer dem Vermieter die angeforderte Mietkaution nach einer angemessenen Wartezeit aus und verlangt dieses Geld dann vom Mieter zurück. Sind die Forderungen nicht gerechtfertigt, haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein zu klagen.

    Bei einer Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern kann der Mieter dem Auszahlungswunsch des Vermieters direkt widersprechen. Der Versicherer zahlt die Kaution erst aus, wenn der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.

    Die Württembergische Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern.

  • Die Kautionsversicherung für Mieter ist Ihr Geld wert. Ihr jährlicher Beitrag hängt dabei ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Bei einer Kaltmiete von beispielsweise 600 € und einer Kautionssumme von 1.200 € beläuft sich der Beitrag auf nur 54 € im Jahr. Der Mindestbeitrag der Versicherung beträgt 50 € pro Jahr.

  • Ja, auch für gewerbliche Risiken kann eine Kautionsversicherung abgeschlossen werden. Ansprechpartner hierfür ist Ihr persönlicher Berater für gewerbliche Risiken.

  • Die SCHUFA gibt sowohl dem Wohnungseigentümer, als auch uns Sicherheit. Diese Versicherung ist daher nicht ohne Prüfung durch die SCHUFA möglich. Vermieter sind guten Mietern oftmals dankbar und geben die schicke neue Wohnung gerne ab, wenn die SCHUFA keine Einträge vorweist.

  • Vom Vermieter werden im Schadenfall Unterlagen angefordert. Das sind u.a. ein Fragebogen, das Kündigungsschreiben des Mietverhältnisses, der Mietvertrag und Forderungsnachweise.

  • Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Ihr Vermieter den Bürgschaftsbetrag nach der Kündigung des Mietvertrags zur Auszahlung anfordert.

  • Die Versicherung ist jederzeit kündbar. Voraussetzung ist, dass uns die Originalbürgschaftsurkunde zurückgeben wird. Sollte die Bürgschaftsurkunde verloren gegangen sein, kann stattdessen eine Erklärung vom Eigentümer abgegeben werden, die bestätigt, dass keine Forderungen mehr durch ihn bestehen.

  • In der Regel nicht. Die Bürgschaft entspricht dem für private Verbraucher maximal zulässigen Umfang und bietet somit für Ihren Vermieter die maximal zulässige Sicherheit. Es handelt sich um eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (also mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB) unter zusätzlichem Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB.

    Damit haben wir keine Möglichkeit, die Auszahlung zu verzögern oder zu verhindern, es sei denn, es liegt ein „sicher beweisbarer Rechtsmissbrauch“ des Vermieters vor. Dies entspricht aber ohnehin der geltenden Rechtsprechung und ist mit keiner Form der Sicherheitenstellung zu umgehen.

  • Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kautionsversicherung bei der Württembergischen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gemietete Wohnung muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden und darf ausschließlich von Ihnen zu privaten Wohnzwecken genutzt werden.
    • Die Kaution beträgt mindestens 500 €
    • Die Bonitätsprüfung des Mieters verläuft positiv.
    • Die Beantragung erfolgt maximal 14 Tage nach Mietbeginn gemäß Mietvertrag.
    • Das neue Mietverhältnis ist nicht bereits schon wieder gekündigt.
    • Wenn das neue Mietverhältnis befristet ist, liegt die Befristung mindestens zwei Jahre in der Zukunft.

  • Sie können eine Kautionssumme bis zur Höhe von drei Monatsmieten, höchstens aber bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 € vereinbaren.

  • Nimmt der Immobilieneigentümer die Mietkautionsversicherung ganz oder teilweise in Anspruch, informieren wir Sie darüber. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach einer angemessenen Wartefrist und auch nur dann, wenn uns von Ihnen kein gerichtlich bestätigter Nachweis vorgelegt wird, der uns die Auszahlung untersagt. Nach der Auszahlung erhalten Sie von uns die Abrechnung und zahlen den ausgezahlten Betrag an uns zurück.

  • Sobald Sie alle Ihre Pflichten als Mieter aus dem alten Mietverhältnis erfüllt haben, muss der Vermieter Ihnen die Bürgschaftsurkunde im Original aushändigen. Schicken Sie uns diese Bürgschaftsurkunde zurück und wir heben die Versicherung auf. Für das neue Mietverhältnis ist eine eigene Mietkautionsversicherung abzuschließen.

  • Nein, diese Mietkautionsversicherung kann nicht für gewerblich genutzte Objekte eingesetzt werden. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen in Sachen Kaution für Gewerbe- und Firmenkunden gerne zur Seite und berät Sie individuell.

  • Ja, die Kautionsversicherung darf nur bei neuen Mietverträgen abgeschlossen werden, bestehende Mietverhältnisse werden nicht versichert. Die Beantragung der Versicherung darf maximal 14 Tage nach Mietbeginn erfolgen.

  • Ein Vermieter muss die Kautionsversicherung nicht akzeptieren. Sollten Sie diese Versicherung jedoch bereits abgeschlossen haben, senden Sie die Originalbürgschaftsurkunde einfach an uns zurück.
    Unser Tipp: Klären Sie vorab mit dem Eigentümer, ob er eine Bürgschaft dieser Art akzeptiert.

  • Für eine von Ihnen gemietete und privat genutzte Wohnung übernehmen wir für Sie eine Bürgschaft gegenüber Ihrem Vermieter. Diese Bürgschaft ist die Mietsicherheit für den Wohnungseigentümer, ersetzt die sonst übliche Barhinterlegung auf einem Sparbuch und gibt ihm trotzdem finanzielle Sicherheit. Diese Versicherung befreit Sie jedoch nicht von Ihrer Zahlungspflicht, wenn er die Bürgschaft in Anspruch nimmt. Erhält der Eigentümer aus der Bürgschaft eine Zahlung, sind Sie gegenüber uns zur Erstattung verpflichtet.

    Nicht nur Versicherer bieten solche Mietbürgschaften an. Es gibt auch Bankbürgschaften, oft auch Mietaval genannt. Diese Bankbürgschaften funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip, werden jedoch von einer Bank angeboten.

Gut zu wissen

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Noch mehr Gutes zu wissen

Versicherungsbedingungen

Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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