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Wie schreibt man eine Kündigung für die Wohnung? Bis wann muss sie den Vermieter erreichen? Hier erfahren Sie alles über die richtige, fristgerechte Kündigung von Mietverträgen.
Lesedauer: 7 Minuten
Mieter und Vermieter haben sich bei der Kündigung einer Mietwohnung an Fristen und Gesetze zu halten. Wir beleuchten, an welche genau.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Kündigung als MieterFristen & SonderkündigungsrechteKündigung als VermieterHäufige FragenFür beide Parteien gelten gesonderte Regeln, was die Kündigung angeht. Das Gesetz versucht, beide Parteien zu schützen.
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Die Kündigung kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Heißt: Sie muss auf Papier festgehalten und unterzeichnet werden. Die folgenden Punkte sollte sie dabei enthalten, um rechtswirksam zu sein.
Als Mieter müssen Sie bei einer fristgerechten Kündigung keine Begründung angeben. Der Vermieter hingegen muss seine Gründe für eine Kündigung offenlegen. Auf eine Bestätigung der Kündigung besteht seitens des Mieters jedoch kein Recht. Es empfiehlt sich dennoch, nach einer solchen zu fragen. Auch die Kündigungsform, ordentlich oder fristlos, sollte dokumentiert werden.
Tipp: Wer die Kündigung per Einschreiben versendet, der geht auf Nummer sicher.
Mieter können ihre Wohnung, egal ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – immer zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Das Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats eingehen, damit die Kündigung zum übernächsten Monat gültig ist. Dabei ist der Zeitpunkt des Empfangs für die Einhaltung der Frist entscheidend. Zum Beispiel: Bei Eingang am dritten Werktag im Juni endet das Mietverhältnis zum Ablauf des 30. Augusts.
Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Beide Parteien können im Mietvertrag jedoch eine individuelle Kündigungsfrist vereinbaren. Die Besonderheit: Sehr lange Kündigungsfristen stellen sich für Mieter oft als beschwerlich heraus, wenn irgendwann ein weiterer Umzug ansteht und eine neue Wohnung gesucht wird. Also ist die gemeinsam vereinbarte, individuelle Frist nur gültig, wenn sie kürzer als die gesetzliche Frist von drei Monaten ist.
Ja, die Option des sogenannten Kündigungsausschlusses oder Kündigungsverzichts existiert. Vermieter integrieren diesen häufig in Verträge. Der Mieter verzichtet mit der Unterzeichnung des Vertrags, sofern eine solche Klausel enthalten ist, für eine bestimmte Zeit auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Solch eine Klausel muss allerdings für beide Seiten gelten. Sie hat keinen Einfluss auf die außerordentliche Kündigung, wenn der eingangs erwähnte wichtige Grund vorliegt.
Was passiert bei einer Trennung mit dem gemeinsamen Mietvertrag? Eine Trennung, so schmerzlich sie sein mag, ist kein Grund für eine Sonderkündigung - wie es etwa ein schwerer Mietmangel wäre. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Monaten gilt also auch hier. Besteht ein gutes Verhältnis zum Vermieter, empfiehlt es sich eventuell, ein gemeinsames Gespräch zu suchen, um eine Lösung zu finden.
Verstirbt der Mieter, besteht ein Sonderkündigungsrecht, ja. Je nach Mietsituation kann dieses jedoch unterschiedlich aussehen. Der Tod hat keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit des Mietvertrages. Das bedeutet: Eine schriftliche Kündigung ist nach wie vor notwendig.
Vermieter dürfen den Mietvertrag laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht kündigen - es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Hierbei gelten jedoch ein paar Ausnahmen. Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. So ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn:
Gerade in unserem dritten Punkt muss betont werden, dass die wirtschaftlichen Nachteile wirklich erheblich sein müssen. Eine Kündigung, nur weil der Vermieter glaubt, er könne vom nächsten Mieter mehr Geld für dieselbe Wohnung verlangen, ist nicht möglich.
Das Gesetz schützt Mieter: Je länger jemand in der Wohnung lebt, desto länger ist die Kündigungsfrist.
Kündigungsfrist in Monaten ... | ... nach Jahren der Miete |
---|---|
3 | 0 bis 5 Jahre |
6 | 5 bis 8 Jahre |
9 | ab 8 Jahren |
Mieter können unter bestimmten Umständen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung: Die Bedingungen des Mietverhältnisses ändern sich. Darunter fallen beispielsweise:
Mieter dürfen in solchen Fällen bis zum Ende des Folgemonats kündigen und das Mietverhältnis zum übernächsten Monat beenden.
Vermieter dürfen folgende Kündigungsgründe angeben:
Der Vermieter muss den Mieter bei einer Kündigung schriftlich auf sein Widerspruchsrecht aufmerksam machen. Der Mieter darf Widerspruch einlegen, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In der Praxis hingen solche Fälle stets von der Bewertung eines Gerichts ab, prominente Beispiele für die unzumutbare Härte sind jedoch:
Manchmal spielt das Leben anders als die Lebensplanung vorsieht. Wenn Sie bereits vor der Schlüsselübergabe oder offiziellem Einzug wieder kündigen möchten, ist das grundsätzlich möglich. Es gilt allerdings die gesetzliche Frist von drei Monaten. Einige Vermieter schließen die Kündigung vor Mietbeginn allerdings schon im Mietvertrag aus. In diesem Fall können sie erst ab Beginn des Mietverhältnisses kündigen.
Dass der Vorschlag eines Nachmieters davon befreit, bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete für seine Wohnung zahlen zu müssen, ist ein landläufiger Irrtum. Der Vermieter kann einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, muss das aber nicht.
Die Lage sieht anders aus, wenn der Mietvertrag von vorneherein eine Nachmieterklausel enthält. Wer mehrere potenzielle Nachmieter vorschlägt, kann die Frist eventuell wirklich verkürzen, sollte der Vermieter sich für eine oder einen der Kandidaten entscheiden. Doppelte Miete einnehmen darf er dabei allerdings nicht: Wer vor Ablauf der Kündigungsfrist auszieht, zahlt zwar bis zu deren Ende weiter, der Vermieter darf die Wohnung jedoch nicht einfach weitervermieten und sich somit "heimlich" einen kurzen Zeitraum doppelter Mietzahlungen genehmigen.
Bei einer WG können mitunter komplizierte Mietverhältnisse zugrunde liegen. Ob Ihre Kündigung wirksam ist - oder überhaupt werden kann - hängt davon ab, wer der eigentliche Vertragspartner mit dem Vermieter ist.
Suchen Sie das Gespräch mit den Mitbewohnern so früh wie möglich - egal ob Sie selbst Vertragspartner sind oder lediglich Untermieter.
Unter außerordentlich wird hier eine Kündigung verstanden, die sich nicht an die vorgeschriebene Kündigungsfrist hält. Sie ist also - sehr stark vereinfacht - nicht ordentlich. In vielen Fällen, nicht immer, wohlgemerkt, bedeutet außerordentlich auch automatisch fristlos. Damit es überhaupt so weit kommen kann, muss einer der beiden Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten verletzt haben.
Eine Abmahnung ist im Mietrecht so etwas wie eine "Warnung", die häufig einer Kündigung vorausgeht. Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung durch den Vermieter sind:
Tipp: Schäden an Ihrem Besitz innerhalb der Wohnung sind mit unserer Hausratversicherung abgesichert. Die schützt zwar nicht vor dem Ärger mit dem Vermieter, wenn die letzte Party ein wenig zu laut wurde, doch vor den finanziellen Folgen des Schadens, wenn etwas zu Bruch geht.
Mit einer Mietkaution sichert sich der Vermieter vor aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen ab. Hierbei kann es sich z. B. um nicht gezahlte Mieten oder vom Mieter verursachte Wohnungsschäden handeln. Natürlich steht jedem Vermieter frei, eine Mietkaution zu verlangen oder nicht, dennoch ist sie vollkommen üblich.
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