Youngtimer-Versicherung

Sicherheit für junge Klassiker

Noch keine 30 Jahre alt, aber schon ein Schmuckstück? Unsere „Best for Cars“- Spezialversicherung bietet Versicherungsschutz für Ihren Youngtimer-Pkw ab einem Alter von 20 Jahren.

Youngtimer-Versicherung: Youngtimer in Felslandschaft
Qualitätssiegel Focus Money - Fairste Schadenregulierung
Youngtimer pflegen

Ihre Vorteile

Auf dem Weg zum Klassiker: Das macht eine Youngtimer Kfz-Versicherung so sinnvoll

Optimaler Schutz für alle Autos, die sich auf dem besten Weg zum Oldtimer befinden.

  • Unsere Youngtimer-Versicherung gibt es früher als anderswo

    Youngtimer PKW sind bei uns ab einem Alter von 20 Jahren versicherbar und Fahrer sind bereits ab 18 Jahren möglich.

  • Damit der Wagen altert wie guter Wein

    20 Prozent Wertsteigerungsvorsorge: Wir denken an die Zukunft. Der Wert Ihres Youngtimers wächst. Unser Schutz wächst mit.

  • Keine Bange vor Marder & Co.

    Schäden nach Tierbiss sind unbegrenzt abgesichert, zzgl. Folgeschäden bis 5.000 €.

  • Faire Konditionen dank taggenauer Abrechnung - Wertgutachten erst ab 50.000 €

    Bei Stilllegung des Fahrzeuges zahlen Sie für keinen Tag zu viel. Noch besser: Saisonkennzeichen werden stets nur anteilig berechnet. Ein Wertgutachten für den Youngtimer-Pkw ist bei uns erst ab einem Marktwert von 50.000 € erforderlich.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kundenauszeichnung: Schadenabwicklung

    eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung.

    4,6/5

  • Qualitätssiegel Focus Money - Fairste Schadenregulierung

    Wir wissen, worauf es ankommt.

    Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen. FOCUS MONEY bewertet unsere Schadenregulierung so wie unsere Kunden: "Sehr gut".

Unsere Leistungen

Die Youngtimer-Versicherung: Was ist abgedeckt?

Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko: Unsere Youngtimer-Versicherung steht Ihnen und Ihrem jungen Klassiker mit starken Leistungen zur Seite.

  • 100 Mio. € Deckungssumme / 15 Mio. € je Personenschaden

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet Sicherheit für Ihr Liebhaberstück - in ganz Europa und in vielen Ländern rund um das Mittelmeer. Wir schützen Sie mit einer starken Deckungssumme.

    In der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Kein Einwand bei grober Fahrlässigkeit

    Ab der Teilkaskoversicherung verzichten wir bei Schäden auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Transportmittel­unfallschäden sind abgesichert

    Wenn Ihr junger Klassiker auf Reisen geht, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen von Transportschäden, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Schutz nach Vandalismus

    Wenn Andere Ihr Auto mut- oder böswillig beschädigen, stehen wir Ihnen zur Seite und kommen für die Folgekosten der entstandenen Schäden auf.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Tierbiss

    Ihre Youngtimer-Versicherung steht Ihnen bei den finanziellen Folgen von Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren bei. Bei Tierbissen gilt dies unbegrenzt, zuzüglich Folgeschäden bis 5.000 €.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Zahlreiche Risiken bereits in der Teilkasko abgedeckt

    Brand und Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Elementarschäden, Bruchschäden an der Verglasung, und-und-und: Unsere Youngtimer­versicherung schützt Ihr Schmuckstück.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Unfall durch Eigenverschulden

    In der Vollkaskoversicherung sind auch Schäden durch selbst verursachte Unfälle eingeschlossen - neben allen Leistungen der Teilkaskoversicherung.

    In der Vollkaskoversicherung

  • Mitversicherung von Eigenschäden

    Bei einem Mindest-Selbstbehalt von 500 € sind in der Vollkaskoversicherung auch Eigenschäden an Ihrem Fahrzeug mitversichert.

    In der Vollkaskoversicherung

Premium in jeder Hinsicht

Was ist in der Youngtimer-Versicherung abgedeckt?

Junge Frau schaut glücklich aus ihrem auto

Zusätzliche Bausteine Ihrer Youngtimer-Versicherung

Damit sind Fahrzeug und Besitzer bestens geschützt: Von der Allgefahrendeckung bis zur "Vollkasko" für den Fahrer.

  • Mit unserer Allgefahrendeckung entscheiden Sie sich für Spitzenleistungen in Ihrer Vollkaskoversicherung. Das heißt: Fast alle Gefahren, denen Ihr Fahrzeug ausgesetzt ist, sind versichert. Dazu gehören zum Beispiel auch Betriebs- oder Bruchschäden. Um den Premiumschutz genießen zu können, muss der Wert Ihres Youngtimers bei mindestens 15.000 € liegen und ein aktuelles Vollgutachten (nicht älter als 2 Monate) muss mit der Zustandsnote 2 oder besser vorgelegt werden.

  • Für Inhaber unseres Schutzbriefes ist schnelle Hilfe, z. B. bei einem Unfall oder einer Panne sichergestellt:

    • Reparaturen vor Ort
    • Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In-und Ausland
    • Ein Mietwagen ist ebenso Bestandteil unserer Leistungen
    • Die Übernahme von Bergungs-und Übernachtungskosten
    • Krankenrücktransport
    • Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland

    Den Schutzbrief Classic erhalten Sie für nur 29 € im Jahr - er gilt für PKW mit schwarzem Kennzeichen.

  • Verletzt sich der berechtigte Fahrer des versicherten Pkw bei einem Unfall, leistet die Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden - und das bis zu 15 Mio. € je Schadensfall!

    Geleistet wird für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbst (mit-)verschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger nicht auffindbar oder mittellos ist.

    Versicherte Leistungen sind unter anderem:

    • Ausgleich des Verdienstausfalls
    • Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung
    • Schmerzensgeld
    • Übernahme von Folgekosten (z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
    • Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene (z. B. Witwen-/Waisenrente)

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Youngtimer-Versicherung?

Welche Kosten kommen auf mich zu? Was macht ein Fahrzeug eigentlich zum Youngtimer? An welchen Gutachter kann ich mich wenden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Youngtimer.

  • Damit Sie Ihren Youngtimer bei uns versichern können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Sie alle sieben Fragen des Fahrzeug-Checks mit „Ja“ beantworten können, ist eine Versicherung möglich.

    1. Fahrzeugalter - Mindestalter:
      Ist Ihr Pkw mindestens 20 Jahre alt? Fahrzeuge, die nach dem 31.12.1985 gebaut wurden, müssen sich in einem guten Zustand befinden.
    2. Garage oder Carport:
      Steht das Fahrzeug üblicherweise in der Garage oder in einem umzäunten Carport?
    3. Wenig Fahrleistungen:
      Fahren Sie das Fahrzeug maximal 10.000 Kilometer im Jahr?
    4. Kein Alltagsfahrzeug:
      Sind Sie im Alltag mit einem anderen Pkw unterwegs?
    5. Keine geschäftliche/gewerbliche Nutzung:
      Das Fahrzeug wird nicht geschäftlich oder gewerblich genutzt?
    6. Keine Veränderungen:
      Wurden am Fahrzeug keine baulichen Veränderungen vorgenommen?
    7. Kein ausschließliches „Winterfahrzeug“:
      Sie haben Ihr Fahrzeug nicht nur für die Wintermonate (zum Beispiel Dezember bis März) zugelassen?
  • Der Wert Ihres Youngtimers kann sich von Zeit zu Zeit verändern. Er bestimmt die Leistung im Schadenfall. Eine regelmäßige Wertüberprüfung ist daher empfehlenswert. Steigt der Wert an, ist eine 20%-ige Wertsteigerungsvorsorge im Falle eines Totalschadens automatisch mitversichert. Sinkt der Wert, erhalten Sie innerhalb von 2 Jahren trotzdem die vereinbarte Versicherungssumme – garantiert!

  • Mit dem Youngtimer kann ein Schadenfreiheitsrabatt für ein anderes Fahrzeug „erfahren“ oder ein bestehender Rabatt von einer anderen Gesellschaft bei der Württembergischen weitergeführt werden. Der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt kann jederzeit auf ein Alltagsfahrzeug übertragen werden, ohne dass der Beitrag für die Youngtimerversicherung teurer wird. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen. Ein Youngtimer kann nur ein schwarzes Kennzeichen haben. Das rote "07er" Kennzeichen erhalten ausschließlich Oldtimer.

    Für Youngtimer gibt es zudem keine Schadenfreiheitsstaffel. Das hat den Vorteil, dass selbst nach einem Schadenfall der Beitrag unverändert bleibt.

  • Häufig können Youngtimer nur gegen Vorlage eines aktuellen Wertgutachtens versichert werden. Bei der Württembergischen ist ein Wertgutachten nur für die Kaskoversicherung und bei Pkw erst ab 50.000 € Marktwert erforderlich. Um Ihren Youngtimer in unserer Kaftfahrt-Haftpflicht zu versichern und unterhalb der genannten Grenze kann der aktuelle Wert mit detaillierten Bildern belegt werden.

    Soll der Wiederbeschaffungswert bzw. der Wiederaufbauwert versichert werden, ist immer ein aktuelles Gutachten erforderlich. Zudem werden Kopien der Zulassungsbescheinigung I oder II benötigt.

  • Je nach Anbieter berechnet sich der Versicherungsbeitrag individuell anhand verschiedener Kriterien. Dabei spielen zum Beispiel der Wert des Fahrzeugs, seine Motorleistung, aber auch das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle.

    Damit ein Fahrzeug als Youngtimer überhaupt erst versichert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel darf das Fahrzeug kein „Laternenparker“ sein und eine vom Versicherer maximal vorgegebene jährliche Fahrleistung in Kilometern nicht überschreiten. Die Voraussetzungen sind je nach Anbieter unterschiedlich.

    Im Vergleich mit einer normalen Kfz-Versicherung ist eine Youngtimer-Versicherung in der Regel günstiger und bietet die bessere Deckung. Neben den genannten Voraussetzungen berücksichtigen Versicherer zudem, dass Besitzer von Youngtimern bedachter mit ihren Fahrzeugen umgehen, da diese zumeist nicht als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Ebenso wird ein Großteil der Youngtimer über die Wintermonate abgestellt. Bei der Württembergischen wird auch dies in die Beitragsberechnung mit einbezogen. So zahlt jeder nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug auch tatsächlich zugelassen ist.

  • Als Youngtimer gelten Fahrzeuge, welche die 30-Jahre-Marke noch nicht überschritten haben, mindestens aber zwischen 15 und 20 Jahre alt sind. Youngtimer PWK sind bei uns ab einem Alter von 20 Jahren versicherbar. Als Oldtimer hingegen werden Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw, Motorräder, Wohnmobile) ab einem Alter von 30 Jahren bezeichnet.

    Lkw (bis 7,5t Gesamtgewicht), Motorräder, Wohnmobile, Traktoren und Unimogs müssen mindestens 30 Jahre alt sein, damit die Spezialversicherung für Oldtimer abgeschlossen werden kann.

  • Das „H“ im H-Kennzeichen:
    steht für „historisch“ und wird nur an Fahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre oder älter sind. Ein anerkannter Prüfer muss darüber hinaus ein amtliches Gutachten erstellen, um die korrekte Vergabe eines „H“ zu bestätigen. Das H-Kennzeichen gilt das gesamte Jahr. Der Jahressteuersatz beträgt derzeit (Stand 2017) 191,73 EUR (Krafträder 46,02 EUR). Seit Oktober 2017 gibt es auch die Möglichkeit sein H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren, wodurch die pauschale Kfz-Steuer für den Halter günstiger wird.

    Das Saisonkennzeichen:
    hat rechts eine Eintragung für den Zeitraum in dem es genutzt wird. Die Zahl über dem Strich gibt an, wann die Zulassung beginnt, die Zahl unterhalb wann sie endet. Dabei kann das Kennzeichen immer nur zum Monatsanfang beantragt werden. Es kann dabei der Zeitraum von mindestens zwei- bis hin zu elf Monaten beantragt werden. Eine Saisonzulassung über die Wintermonate ist im Spezialtarif für Oldtimer, Youngtimer und Sammlerfahrzeuge bei der Württembergischen Versicherung nicht möglich.

    Das rote Oldtimer-Kennzeichen:
    auch 07-Kennzeichen genannt, ist ein Wechselkennzeichen. Damit können mehrere Oldtimer abwechselnd gefahren werden. Das verschafft Oldtimer-Fahrern die Möglichkeit, nicht jedes Fahrzeug einzeln zulassen zu müssen. Vorausgesetzt, diese sind älter als 30 Jahre und in einem originalgetreuen oder guten Zustand. Versteuert wird dabei nach der Kategorie des steuerklassestärksten Oldtimers, also entweder 191,73 EUR oder 46,02 EUR für das Kennzeichen (Stand 2017). Bei einer roten Nummer wird die Haftpflichtversicherung nach dem risikostärksten Fahrzeug berechnet, die Kaskoversicherung je nach Bedarf.

    Youngtimer Pkw können nur schwarze Kennzeichen haben - ab dem Mindestalter von 30 Jahren kann Ihr Fahrzeug ein Oldtimer werden.

  • Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und gilt in Deutschland als Nachweis für eine bestehende gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug. Diese wird von der jeweiligen Versicherung ausgestellt und bei der An- und Ummeldung eines Autos bei der Kfz-Zulassung benötigt. Sie besteht insgesamt aus sieben Zeichen (Buchstaben und/oder Zahlen).

    Als Kunde der Württembergischen können Sie die schnell und einfach beantragen.

  • Ein Wertgutachten wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt. Dabei wird der Wert des Fahrzeuges anhand objektiver Kriterien ermittelt und eine Gesamtzustandsnote vergeben. Zudem werden die Fahrzeugunterlagen auf Richtigkeit geprüft. Neben den Standardaspekten wie Karosserie- und Lackzustand werden auch die Historie sowie die Originalität des Klassikers betrachtet.

  • Es gibt verschiedene Sachverständigenorganisationen, die sich auf Young- und Oldtimer spezialisiert haben. Wir empfehlen Ihnen die Firma Classic Data mit ihren über 300 freien Sachverständigen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Alte Autos stehen nebeneinander geparkt.

    Ob Youngtimer oder Oldtimer: Ihre Fahrzeuge verdienen besondere Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Auf speziellen Veranstaltungen und bei spezialisierten Anbietern erhalten Ihre Schmuckstücke genau das - unterstützt von der Württembergischen.

  • Zwei Frauen sitzt in einem Auto und lachen

    Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.

  • Beim Autokauf eines Cabrios im Austellungsraum

    Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.

Mann und Frau fahren in Odltimer auf Straße durch Püftze

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Ihre Württembergische ist Oldtimer-Versicherer #1. Wir sind Sponsor vieler großer Veranstaltungen und arbeiten mit starken Kooperationspartnern zusammen: Von Gutachten bis Handel.

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