Mobilität

Oldtimer-Zulassung: So melden Sie Ihren Oldtimer an

Wie können Sie ein Auto als Oldtimer anmelden? Welche Unterlagen werden benötigt und welche Kosten kommen auf Sie zu? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Oldtimer-Zulassung - So melden Sie Ihren Oldtimer an

Daten, Zahlen Fakten: Oldtimer-Zulassung

So viele Oldtimer sind in Deutschland zugelassen

Oldtimer werden immer beliebter: Zum 1. Januar 2023 waren laut Kraftfahrtbundesamt 793.589 Oldtimer in Deutschland zugelassen. Das sind 8,4 % mehr als noch im Jahr davor. Dazu zählen Kraftfahrzeuge, deren Erstzulassung länger als 30 Jahre her ist, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen. Zu den beliebtesten Modellen in Deutschland gehören der Mercedes W123, VW Käfer und Bus sowie der Mercedes SL. Den größten Anteil stellen natürlich die Oldtimer-Pkw, doch auch die Zulassungen von Oldtimer-LKWs, Oldtimer-Motorrädern und Sonderfahrzeugen steigen jährlich an.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Möglichkeiten der Oldtimer-ZulassungVoraussetzungenBenötigte UnterlagenVor- und NachteileHäufige Fragen

Oldtimer-Zulassung: Möglichkeiten und steuerliche Aspekte

Es gibt nicht die eine richtige Wahl, wenn es darum geht, Ihren Oldtimer anzumelden. Sie haben die Auswahl aus mehreren Möglichkeiten:

Standardkennzeichen

Sie können Ihr historisches Fahrzeug mit einem ganz regulären Kennzeichen zulassen. Dies kann sich für kleine Autos unter 700 ccm Hubraum lohnen, da dann die Kfz-Steuer geringer ausfallen kann als mit der Oldtimer-Kfz-Steuer. Bei Motorrädern mit einem Hubraum von bis 600 Kubikzentimetern ist die reguläre Zulassung kostengünstiger als die mit Oldtimer-Kennzeichen. Allerdings dürfen Sie mit ihrem normalen Kennzeichen und ohne grüne Plakette nicht in die Umweltzonen großer Städte fahren.

Saisonkennzeichen

Für Oldtimer-Cabrios oder andere Autos, die nur in einer bestimmten Jahreszeit gefahren werden, kann sich ein Oldtimer-Saisonkennzeichen lohnen. Die Steuer wird anteilig entsprechend der zugelassenen Monate berechnet. Außerhalb des Zulassungszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht nutzen und auch nicht auf öffentlichem Grund abstellen.

H-Kennzeichen

Der Großteil der Oldtimer-Fans in Deutschland entscheidet sich für das historische H-Kennzeichen. Für Pkw und Lkw gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 € und für Motorräder 46,02 €. Detaillierte Infos zu den Voraussetzungen sowie den Vor- und Nachteilen erfahren Sie in unserem Ratgeber H-Kennzeichen.

Kombination aus Saison- und H-Kennzeichen

Seit 2017 ist es möglich, Saison- und H-Kennzeichen zu kombinieren. Auch dadurch lassen sich Kosten senken. Eine Zulassung von März bis Oktober kostet beispielsweise nur noch 127,82 € an Steuern.

Rotes 07-Kennzeichen

Die Zulassung mit einem roten 07-Kennzeichen lohnt sich für Sammler, die mehrere Oldtimer-Fahrzeuge besitzen. Das Nummernschild ist übertragbar und somit wird der Steuersatz nur einmal für das Kennzeichen fällig, nicht pro Auto. Mit einem roten Kennzeichen müssen Sie sich jedoch mit einer Reihe von Nutzungseinschränkungen abfinden. Detailliertere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber 07-Kennzeichen.

Voraussetzungen für die Oldtimer-Zulassung

Um eine Oldtimer-Zulassung erhalten zu können, müssen die Fahrzeuge – egal ob Auto, LKW oder Motorrad – folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Erstzulassung – nicht das Baujahr - muss länger als 30 Jahre her sein.
  • Das Fahrzeug muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen. Dies wird mit einem Oldtimer-Gutachten nachgewiesen.

Für die Zulassung mit einem H-Kennzeichen muss der Oldtimer darüber hinaus noch eine bestandene Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können.

Benötigte Unterlagen für die Oldtimer-Anmeldung

Die Zulassung Ihres Oldtimer-Kfz beantragen Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle. Abhängig von Ihrem Wohnort ist es möglich dort einen Termin zu vereinbaren oder spontan vorbeizuschauen.

Für die Zulassung benötigen Sie generell:

  • Gültigen Personalausweis oder Reise­pass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungs­bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung, auch eVB-Nummer genannt: Diese siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben bestätigt der Behörde, dass für Ihren Oldtimer eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde - gesetzlich verpflichtend ist die Kfz-Haftpflicht
  • Kfz-Kennzeichen bzw. Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen falls gewünscht
  • SEPA-Lastschrift­mandat für Kfz-Steuer

Für eine Zulassung mit H-Kennzeichen benötigen Sie zusätzlich:

  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO

Für eine Zulassung mit 07-Kenzeichen benötigen Sie zusätzlich:

  • Formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate; beim zuständigen Einwohnermeldeamt anfordern; Belegart „0“, Zweck: „rote Kennzeichen für Oldtimer“)
  • Bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung

Seit September 2023: Online-Zulassung auch für Oldtimerkennzeichen möglich

Pkw konnten schon seit längerem online zugelassen werden. Seit September 2023 ist die Online-Zulassung nun auch für Oldtimer-, Saison und Elektrokennzeichen möglich. Um „i-Kfz“ nutzen zu können benötigen Sie zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen:

  • Zur Identifikation benötigen Sie einen aktuellen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und ein Smartphone mit AusweisApp2 oder ein Elster-Zertifikat.
  • Die Gebühren können Sie per Lastschrift und IBAN-Nummer bezahlen oder auch per PayPal.

Sie erhalten die Fahrzeugdokumente per Post. Sie erhalten online direkt einen vorläufigen Zulassungsbescheid zum Herunterladen. Dieser berechtigt Sie in der Regel für zehn Tage zur Teilnahme am Straßenverkehr, bis Sie Ihre Unterlagen postalisch erhalten.

Kosten der Oldtimer-Zulassung

Für die Anmeldung müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

Zulassungskosten/Anmeldegebühren

ca. 30 - 40 €

Kosten Hauptuntersuchung

ca. 80 – 100 €

Kosten Prägen der Nummernschilder/Kennzeichen

ca. 40 €

Ggfs. Kosten für Wunschkennzeichen

10 – 20 €

Oldtimer-Gutachten für H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen

100-200 €

Gfgs. polizeiliches Führungszeugnis für das 07-Kennzeichen

13 €

Abhängig von der gewünschten Zulassungsform können somit ungefähr 160 bis 400 € auf Sie zukommen. Ein fester Preis ist hierbei schwer zu nennen, da die Preise regional und anbieterabhängig stark variieren.

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Vor- und Nachteile einer Oldtimer-Zulassung

Ob H-Kennzeichen oder rotes Kennzeichen: Mit der speziellen Oldtimer-Zulassung ergeben sich eine Reihe an Vor- und Nachteilen gegenüber der Zulassung als „normales Auto“. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor.

Vorteile der Oldtimer-Zulassung

Mit einer Oldtimer-Zulassung profitieren Sie von:

  • Pauschaler Steuersatz, der unabhängig von Hubraum und Emission ist.
  • Oldtimer dürfen ohne Umweltplakette in die Umweltzonen deutscher Großstädte fahren.
  • Bei einigen Versicherern können Sie von preiswerteren Oldtimer-Versicherungen profitieren.

Nachteile der Oldtimer-Zulassung

Eine Oldtimer-Zulassung bringt folgende Nachteile mit sich:

  • Für die Zulassung benötigen Sie ein Gutachten, die Kosten müssen Sie selbst tragen.
  • Bei Oldtimer-Versicherungen sind oft Alltagsfahrten zum Einkaufen oder zur Arbeit nicht erlaubt.
  • Die Fahrleistung wird von vielen Oldtimer-Versicherern auf maximal 10.000 km pro Jahr beschränkt.

Kfz-Versicherung: Auswirkungen des H-Kennzeichens

Wenn Sie Ihr Classic-Fahrzeug mit H-Kennzeichen auf öffentlichen Straßen fahren möchten, benötigen Sie mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich können Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Wenn Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Oldtimer-Versicherung abschließen. Dazu gehört bei den meisten Anbietern zum Beispiel:

  • Der Oldtimer ist nicht Ihr Alltagsfahrzeug.
  • Sie fahren maximal 10.000 Kilometer pro Jahr.
  • Das Fahrzeug wird nicht geschäftlich oder gewerblich genutzt.

Bei der Württembergischen Oldtimer-Versicherung profitieren Sie von tagesgenauer Abrechnung und 20 Prozent Wertsteigerungsvorsorge. Übrigens: Der Abschluss einer Oldtimer-Versicherung ist bei uns nicht an ein H-Kennzeichen gebunden. Auch andere Kennzeichen wie z. B. Standard- oder rote 07-Kennzeichen können von den Vorteilen unserer Oldtimer-Versicherung profitieren.

Beratung durch die Württembergische

Falls Sie noch offene Fragen zur Oldtimer-Versicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

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Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier eine Versicherung in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Oldtimer-Zulassung

Kennzeichen, Versicherung, Steuer etc. Bei Oldtimern gibt es einiges zu beachten. Hier finden Sie weitere wichtige Informationen.

  • Nehmen wir an, Sie haben sich bei der Zulassung für ein H-Kennzeichen entschieden und möchten dies nun zu einem Standardkennzeichen ändern. Das sollte in der Regel kein Problem sein. Falls Sie vorher ein 07-Kennzeichen hatten, benötigen Sie eine gültige Hauptuntersuchung zur Anmeldung mit Standardkennzeichen.

  • Sie können Ihren Oldtimer ganz einfach wieder zulassen, wenn Ihr Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre stillgelegt war. Dann reicht der Nachweis einer gültigen HU für die erneute Zulassung.

  • Ja das ist in der Regel möglich. Es kann jedoch sinnvoll sein, eine extra Oldtimer-Versicherung abzuschließen. Wichtige Leistungen für historische Fahrzeuge wie die Wertsteigerungsvorsorge sind in einer normalen Autoversicherung nicht enthalten.

  • Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Bei Oldtimern sind diese manchmal nicht aufzufinden. Sie müssen dann nachweisen, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen. Das können Sie beispielsweise mit einem Kaufvertrag nachweisen. Die Zulassungsstelle kann außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

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