Mobilität

Zweitwagen versichern: Alles zur Zweitwagen­regelung, SF-Rabatt & Co.

Ein zweites Auto ist in vielen Fällen ein Segen. Sei es, weil die Familie ohne zweites Fahrzeug kaum zu managen ist, weil die Kinder selbst ein Auto haben möchten oder der Partner den Job wechselt und pendeln muss. Mehr dazu in diesem Artikel.

Lesedauer: 5 Minuten

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Zweitwagenversicherung und Zweitwageneinstufung

Wie funktioniert die Versicherung für Zweitwagen?

Zuallererst: Eine Versicherung namens "Zweitwagenversicherung" gibt es gar nicht. Es handelt sich, auch wenn Sie einen zweiten Wagen kaufen, nach wie vor um eine "normale" Kfz-Versicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen sprechen wir allerdings von einer Zweitwageneinstufung bei der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Wann ist eine zweite Kfz-Versicherung sinnvoll?Varianten der VersicherungKriterien für den Beitrag Ihres ZweitwagensSchadenfreiheitsklasse beim ZweitwagenHäufige Fragen

Wann ist eine zweite Kfz-Versicherung sinnvoll?

Eine zweite Kfz-Versicherung wird dann nötig, wenn Sie ein neues Auto anschaffen, den Erstwagen jedoch behalten. Insbesondere wenn der Erstwagen bereits hoch eingestuft ist und eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf den Zweitwagen nicht mehr möglich ist, kann eine Zweitwageneinstufung absolut sinnvoll sein.

Wer braucht eine "Zweitwagenversicherung"?

Ganz grundlegend: Wer neben seinem eigentlichen Auto noch ein zweites anschafft, der braucht auch eine Kfz-Versicherung für dieses. Sie ist also beispielsweise interessant für:

  • Paare & Ehepaare, bei denen beide mit einem Auto zur Arbeit pendeln
  • Autofans, die sich einen Sportwagen für die Ausfahrten am Wochenende anschaffen
  • Eltern, die den erwachsenen Kindern das Fahren ermöglichen möchten, ohne dass diese eine eigene Kfz-Versicherung abschließen müssen

Die Kfz-Zulassung funktioniert übrigens genau gleich wie bei jedem anderen Auto.

Welche Varianten gibt es, einen Zweitwagen zu versichern?

Es gibt verschiedene Varianten, Ihren Zweitwagen zu versichern. Hierzu zählen beispielsweise verbesserte Zweitwagenregelungen, Tarife für Fahranfänger oder Saisonfahrzeuge.

Verbesserte Zweitwagenregelungen

Einige Versicherer bieten verbesserte Zweitwageneinstufungen an, bei denen sich der Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen an dem des Erstfahrzeuges orientiert. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt als das Erstfahrzeug erhalten kann.

Beispiel: Erstfahrzeug hat SF 3 - das Zweitfahrzeug erhält ebenfalls die SF 3.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einstufung Ihres Zweitwagens bis in SF 4 möglich. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer persönlichen Beraterin oder Berater vor Ort.

Kfz-Versicherungen für Fahranfänger

Fahranfänger haben in der Regel noch keine oder nur wenige Schadenfreiheitsjahre und sind somit bei der Versicherung des Zweitwagens oft mit höheren Beiträgen konfrontiert. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Fahranfänger an, bei denen der Beitrag reduziert wird, wenn das Zweitauto nur von einer bestimmten Person genutzt wird.

Bei der Württembergischen profitieren Neulinge hinterm Steuer - unabhängig vom Gedanken an Zweitwagen - am meisten von unserer speziellen Kfz-Versicherung für Fahranfänger.

Wir finden viele Mittel und Wege, den Beitrag zu senken.

  • Sind die Eltern "BONUS"-Kunden und haben mindestens drei Versicherungen mit BONUS-Nachlass, kann beim ersten eigenen Auto mit 60 % eingestiegen werden.
  • Wer Verträge clever bündelt und zwei weitere Privatkundenverträge bei uns besitzt, z. B. Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung, steigt bei unserer PKW-Versicherung mit 60 % ein und spart bares Geld.
  • Haben die Eltern auch eine Kfz-Versicherung für ein Auto bei uns, beginnen die Kinder bei SF 1/2 dank der Eltern-Kind-Regelung.
  • Wer schon eine Mopedversicherung bei uns hatte und unfallfrei gefahren ist, steigt mit seinem ersten Auto im besten Fall mit zwei schadenfreien Jahren (max. SF 2) ein.

Saisonfahrzeuge

Wenn das Auto nur saisonal genutzt wird, beispielsweise als Cabrio im Sommer, kann ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Hierbei wird der Zweitwagen nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen und entsprechend nur für diesen Zeitraum versichert. Diese Praktik ist vielen von der Wohnmobilversicherung bereits geläufig - abhängig davon, wie Sie Ihren Zweitwagen nutzen möchten - wir denken hier an den Sportwagenfan, der seinen Boliden wahrscheinlich nicht im Winter bewegen möchte - kann sie hier ebenfalls angewendet werden.

Kriterien für den Beitrag Ihres Zweitwagens

Der Beitrag für die Kfz-Versicherung Ihres Zweitwagens hängt, neben der weiter unten erläuterten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), von verschiedenen Kriterien ab.

  • Ihre Schadenfreiheitsklasse: Wer lange unfallfrei fährt, wird mit einer guten Schadenfreiheitsklasse belohnt. Diese wirkt sich ebenfalls auf die Höhe Ihres Beitrags aus. Weiter unten erfahren Sie mehr über die Schadenfreiheitsklasse.
  • Fahrzeugtyp: Ihr Zweitwagen wird in eine sogenannte Typklasse eingestuft, basierend auf der Schadenhäufigkeit in der Vergangenheit. Wenn Sie ein Auto fahren, das häufig in Unfälle verwickelt ist oder geklaut wird, wird dieser Zweitwagen in eine höhere Typklasse eingestuft. Die Typklasse können Sie übrigens anhand Ihrer Schlüsselnummer herausfinden.
  • Fahrzeugalter: Auch das Alter des Zweitwagens hat einen Einfluss auf den Beitrag.
  • Fahrer: Fahren nur Sie mit dem Pkw oder soll die ganze Familie damit fahren können? Die Anzahl und das Alter der zugelassenen Fahrer hat ebenso einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.
  • Regionalklasse: Je nach Region kann die Einstufung in die SF-Klasse unterschiedlich ausfallen. In Regionen mit einer höheren Schadenhäufigkeit wird die Einstufung oft niedriger ausfallen als in Regionen mit einer geringeren Schadenhäufigkeit. Das wirkt sich auf den Beitrag aus.
  • Jährliche Fahrleistung: Das Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer. Daher müssen Sie Ihrem Versicherer angeben, wie viele Kilometer Sie pro Jahr mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind.

Clevere Option: Der Rabatttausch

Eine Möglichkeit, am Versicherungsbeitrag für Ihren Zweitwagen zu sparen, ist der Rabatttausch. Hierbei erhält das neue Fahrzeug die Schadenfreiheit des Erstfahrzeugs - und andersherum.

Wenn diese Option für Sie in Frage kommt, sprechen Sie am besten mit Ihrer Agentur der Württembergischen.

Die Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen

Wie bei jeder Kfz-Versicherung spielt auch bei der Versicherung für Ihren Zweitwagen die Schadenfreiheitsklasse eine wichtige Rolle. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag für die Kfz-Versicherung. Wichtig für alle, die die Kfz-Versicherung wechseln wollen: Die SF-Klasse ist in der Regel fiktiv und wird bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht übertragen.

Es gilt übrigens auch hier: Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung sowie die Vollkaskoversicherung sind freiwillig - allerdings absolut empfohlen.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Interesse an einer Kfz-Versicherung? Fordern Sie hier Ihr Angebot an.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Versicherung für Zweitwagen

  • Wie auf dieser Seite dargestellt, gibt es eine ganze Reihe von Voraussetzungen und Kriterien, die bei der Einstufung von Zweit-PKW zu beachten sind. Bei einem persönlichen Gespräch in einer der Württembergische Agenturen vor Ort wird Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren Zweitwagen gemacht.

  • Nein, ein Schadenfall im Zusammenhang mit Ihrem Zweitwagen hat keine Auswirkungen auf den Beitrag oder die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstfahrzeugs. Selbst wenn Sie durch die Zweitwagenregelung von einem guten SF-Rabatt profitieren, sind beide Versicherungen getrennt voneinander abgeschlossene Verträge.

  • Nein, die SF-Klasse des Erstwagens wird nicht automatisch übertragen. Ihr Zweitwagen wird in eine eigene SF-Klasse eingestuft.

  • Ja, für jeden weiteren PKW, den Sie versichern möchten, benötigen Sie eine eigene Kfz-Versicherung.

  • Ein Fahrzeug schlicht und einfach "nicht" zu versichern ist, sofern Sie es auf der Straße fahren wollen, gar nicht möglich. Eine Versicherungspflicht besteht für jeden in Deutschland zugelassenen PKW. Wenn Sie Ihren Zweitwagen nicht versichern, können Sie mit Geldstrafen oder sogar einem Fahrverbot belegt werden.

  • Ja, es gibt auch spezielle Tarife für Saisonfahrzeuge. Dabei können Sie die Versicherungspflicht auf den Zeitraum beschränken, in dem Sie den Zweitwagen nutzen möchten.

Gut zu wissen

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