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Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.
Lesedauer: 4 Minuten
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen, wechselt der Halter des Autos. Auch wenn beispielsweise Eltern ihren Kindern das alte Auto überlassen gibt es einen Fahrzeughalterwechsel. In diesen Fällen muss das Fahrzeug auf den neuen Halter zugelassen werden und auch die Kfz-Versicherung muss angepasst werden.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
So erfolgt die UmmeldungKfz-Versicherung: worauf achten?Halterwechsel mit VollmachtHalterwechsel in der FamilieHäufige FragenSie sollten unmittelbar nach dem Kauf das Auto ummelden. Dazu müssen Sie zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz. Dort können viele weitere Angelegenheiten rund ums Thema Kfz erledigt werden. Sie können beispielsweise Autos anmelden oder Autos abmelden. In manchen Städten wie zum Beispiel in Stuttgart können Privatpersonen auch zu einem Bürgerbüro gehen, um ihr Auto umzumelden.
Damit das Auto umgemeldet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wer einmal in der langen Schlange an der Kfz-Zulassungsstelle oder im Bürgerbüro stand, weiß: ein zweites Mal will man sich nicht anstellen. Daher ist es ratsam, alle benötigten Unterlagen parat zu haben. Die folgenden Unterlagen brauchen Sie, um das Fahrzeug wegen Halterwechsel umzumelden:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, das Fahrzeug bei einem Halterwechsel online umzumelden. Um die Online-Funktion des iKfz-Portals generell nutzen zu können, benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“.
Zusätzlich benötigen Sie:
Um das Auto ummelden zu können, ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, Teilkasko und Vollkasko sind optional. Da Sie ein bereits angemeldetes Fahrzeug übernehmen, können Sie die Kfz-Versicherung des vorherigen Fahrzeughalters weiterführen. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Kfz-Versicherung zu wechseln. Ob bei einem neuen oder beim bisherigen Anbieter: Sie erhalten einen neuen Vertrag, mit Ihrem gewünschten Versicherungsschutz. Viele beitragsrelevante Daten wie zum Beispiel die Schadenfreiheitsklasse oder die Regionalklasse werden auf Ihre Gegebenheiten angepasst.
Wenn Sie keine Zeit haben, um zur Zulassungsstelle zu gehen und Ihr neues Auto selbst umzumelden, können Sie einer Vertrauensperson auch eine Vollmacht ausstellen. Neben der schriftlichen Vollmacht, muss die Person auch einen eigenen Ausweis sowie die Ausweiskopie des Fahrzeughalters mitbringen. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie häufig auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Eine handschriftliche Vollmacht ist jedoch auch ausreichend, wenn sie folgende Informationen enthält:
Wechselt das Fahrzeug innerhalb der Verwandtschaft den Halter, gibt es häufig keinen Kaufvertrag. Trotzdem sollten Sie es ummelden. Dies ist auch ohne Probleme möglich, wenn der neue Halter alle notwendigen Fahrzeugpapiere erhält und eine Kfz-Versicherung auf seinen Namen abschließt. Dabei gibt es eventuell die Möglichkeit die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Wenn beispielsweise die Enkelin das Auto von der Oma übernimmt und die Enkelin seit sechs Jahren einen Führerschein hat und in dieser Zeit regelmäßig mit dem Auto der Oma gefahren ist, dann können sechs schadenfreien Jahre von der Oma auf die Enkelin übertragen werden.
Früher musste bei einem Halterwechsel ein neues Kennzeichen gekauft werden. Heutzutage ist es jedoch möglich, das Kennzeichen des Vorbesitzers zu übernehmen. Der Vorteil: Es fallen geringere Gebühren an, da kein neues Kennzeichen angefertigt werden muss.
Jeder Zulassungsbezirk kann seine Gebühren selbstständig festlegen. In der Regel sind keine zu großen Unterschiede zu erwarten. Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart beziffert die Kosten in einem Rahmen zwischen 19,30 € bis 75,40 € (Stand Februar 2023). In Berlin beispielsweise beträgt die Grundgebühr 19,60 €. Doch auch hier können weitere Kosten für technische Änderungen, Feinstaubplakette oder Wunschkennzeichen anfallen.
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigungen fehlen, kann Ihnen die Zulassungsbehörde neue Dokumente ausstellen. Dafür müssen Sie eine eidesstaatliche Verlusterklärung unterzeichnen und das Kraftfahrt-Bundesamt wird informiert. Falls der Prüfbericht der letzten HU-Untersuchung fehlt, erhalten Sie den Bericht vom TÜV oder einer anderen Prüfstelle, die den Bericht angefertigt hat. In beiden Fällen kommen Servicegebühren auf Sie zu.
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss unverzüglich geschehen - in der Regal innerhalb einer Woche. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, können Sie eine Verwarnungsgebühr in Höhe von 15 € riskieren.
Wenn Sie ein stillgelegtes Auto wieder anmelden möchten, können Sie das ganz einfach auch bei der Zulassungsbehörde tun. Bei einem Halterwechsel ist zu beachten, dass es sich dann in der Regel nicht mehr um eine Wiederanmeldung sondern um eine Zulassung bzw. Ummeldung handelt.
Auch Erben müssen das Auto schnellstmöglich bei der Kfz-Behörde ummelden. Außerdem zu beachten: Die Kfz-Versicherung muss zunächst weitergeführt werden und kann nicht wie bei einem Kauf aufgrund eines Sonderkündigungsrechts beendet werden. Für den Erben oder die Erbin gelten die allgemeingültigen Fristen für die Kündigung der Autoversicherung.
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