Mobilität

Halterwechsel: Kfz ummelden - Infos zu Unterlagen, Kosten & Co.

Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.

Lesedauer: 4 Minuten

  • Halterwechsel - Kfz ummelden - Infos zu Unterlagen, Kosten & Co.: Frau im Auto erhält einen Autoschlüssel

Kfz-Halterwechsel

Wann wechselt der Halter eines Autos?

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen, wechselt der Halter des Autos. Auch wenn beispielsweise Eltern ihren Kindern das alte Auto überlassen gibt es einen Fahrzeughalterwechsel. In diesen Fällen muss das Fahrzeug auf den neuen Halter zugelassen werden und auch die Kfz-Versicherung muss angepasst werden.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

So erfolgt die UmmeldungKfz-Versicherung: worauf achten?Halterwechsel mit VollmachtHalterwechsel in der FamilieHäufige Fragen

Kfz-Halterwechsel: Wann, wo und wie erfolgt die Ummeldung?

Sie sollten unmittelbar nach dem Kauf das Auto ummelden. Dazu müssen Sie zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz. Dort können viele weitere Angelegenheiten rund ums Thema Kfz erledigt werden. Sie können beispielsweise Autos anmelden oder Autos abmelden. In manchen Städten wie zum Beispiel in Stuttgart können Privatpersonen auch zu einem Bürgerbüro gehen, um ihr Auto umzumelden.

Voraussetzungen zum Ummelden

Damit das Auto umgemeldet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Amt prüft, ob Sie rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 € darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 € kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Schulden der Kfz-Steuer von 5 € oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Kfz-Halterwechsel

Wer einmal in der langen Schlange an der Kfz-Zulassungsstelle oder im Bürgerbüro stand, weiß: ein zweites Mal will man sich nicht anstellen. Daher ist es ratsam, alle benötigten Unterlagen parat zu haben. Die folgenden Unterlagen brauchen Sie, um das Fahrzeug wegen Halterwechsel umzumelden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer Ihres Versicherers (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA‐Lastschriftmandat)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Die alten Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. Ggfs. neue Kennzeichen für die Zulassung.

Auto online ummelden: Wie ist das möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, das Fahrzeug bei einem Halterwechsel online umzumelden. Um die Online-Funktion des iKfz-Portals generell nutzen zu können, benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“.

Zusätzlich benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdeckten Sicherheitscodes (Die Sicherheitscodes für die Zulassungsbescheinigung Teil II wurden erst nach dem 01.01.2018 eingeführt)
  • EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • IBAN (Bankkonto) für den Einzug der Kfz‐Steuer des Halters

Halterwechsel und Kfz-Versicherung: Worauf achten?

Um das Auto ummelden zu können, ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, Teilkasko und Vollkasko sind optional. Da Sie ein bereits angemeldetes Fahrzeug übernehmen, können Sie die Kfz-Versicherung des vorherigen Fahrzeughalters weiterführen. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Kfz-Versicherung zu wechseln. Ob bei einem neuen oder beim bisherigen Anbieter: Sie erhalten einen neuen Vertrag, mit Ihrem gewünschten Versicherungsschutz. Viele beitragsrelevante Daten wie zum Beispiel die Schadenfreiheitsklasse oder die Regionalklasse werden auf Ihre Gegebenheiten angepasst.

Kfz-Halterwechsel durch Bevollmächtigung

Wenn Sie keine Zeit haben, um zur Zulassungsstelle zu gehen und Ihr neues Auto selbst umzumelden, können Sie einer Vertrauensperson auch eine Vollmacht ausstellen. Neben der schriftlichen Vollmacht, muss die Person auch einen eigenen Ausweis sowie die Ausweiskopie des Fahrzeughalters mitbringen. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie häufig auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Eine handschriftliche Vollmacht ist jedoch auch ausreichend, wenn sie folgende Informationen enthält:

  • Name und Adresse der Person, des neuen Fahrzeughalters
  • Name und Adresse des Vertreters
  • Zweck der Vollmacht (Halterwechsel)
  • Einverständniserklärung, dass der Vertreter über mögliche Zahlungsrückstände informiert wird
  • Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers

Halterwechsel innerhalb der Familie: Worauf achten?

Wechselt das Fahrzeug innerhalb der Verwandtschaft den Halter, gibt es häufig keinen Kaufvertrag. Trotzdem sollten Sie es ummelden. Dies ist auch ohne Probleme möglich, wenn der neue Halter alle notwendigen Fahrzeugpapiere erhält und eine Kfz-Versicherung auf seinen Namen abschließt. Dabei gibt es eventuell die Möglichkeit die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Wenn beispielsweise die Enkelin das Auto von der Oma übernimmt und die Enkelin seit sechs Jahren einen Führerschein hat und in dieser Zeit regelmäßig mit dem Auto der Oma gefahren ist, dann können sechs schadenfreien Jahre von der Oma auf die Enkelin übertragen werden.

Gut zu wissen & häufige Fragen

Weitere Infos zur Ummeldung

Welche Information sind bei der Ummeldung eines Fahrzeugs noch zu beachten? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

  • Früher musste bei einem Halterwechsel ein neues Kennzeichen gekauft werden. Heutzutage ist es jedoch möglich, das Kennzeichen des Vorbesitzers zu übernehmen. Der Vorteil: Es fallen geringere Gebühren an, da kein neues Kennzeichen angefertigt werden muss.

  • Jeder Zulassungsbezirk kann seine Gebühren selbstständig festlegen. In der Regel sind keine zu großen Unterschiede zu erwarten. Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart beziffert die Kosten in einem Rahmen zwischen 19,30 € bis 75,40 € (Stand Februar 2023). In Berlin beispielsweise beträgt die Grundgebühr 19,60 €. Doch auch hier können weitere Kosten für technische Änderungen, Feinstaubplakette oder Wunschkennzeichen anfallen.

  • Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigungen fehlen, kann Ihnen die Zulassungsbehörde neue Dokumente ausstellen. Dafür müssen Sie eine eidesstaatliche Verlusterklärung unterzeichnen und das Kraftfahrt-Bundesamt wird informiert. Falls der Prüfbericht der letzten HU-Untersuchung fehlt, erhalten Sie den Bericht vom TÜV oder einer anderen Prüfstelle, die den Bericht angefertigt hat. In beiden Fällen kommen Servicegebühren auf Sie zu.

  • Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss unverzüglich geschehen - in der Regal innerhalb einer Woche. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, können Sie eine Verwarnungsgebühr in Höhe von 15 € riskieren.

  • Wenn Sie ein stillgelegtes Auto wieder anmelden möchten, können Sie das ganz einfach auch bei der Zulassungsbehörde tun. Bei einem Halterwechsel ist zu beachten, dass es sich dann in der Regel nicht mehr um eine Wiederanmeldung sondern um eine Zulassung bzw. Ummeldung handelt.

  • Auch Erben müssen das Auto schnellstmöglich bei der Kfz-Behörde ummelden. Außerdem zu beachten: Die Kfz-Versicherung muss zunächst weitergeführt werden und kann nicht wie bei einem Kauf aufgrund eines Sonderkündigungsrechts beendet werden. Für den Erben oder die Erbin gelten die allgemeingültigen Fristen für die Kündigung der Autoversicherung.

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