Mobilität

Die Kfz-Versicherung richtig in der Steuererklärung angeben

Angestellte und Selbstständige können die Beiträge für ihre Kfz-Versicherung ganz oder anteilig von der Steuer absetzen. Hier erfahren Sie alles über die Autoversicherung & Steuer.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Die Kfz-Versicherung richtig in der Steuererklärung angeben: Mann am Steuer eines Pkw

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen: Voraussetzungen

So machen Sie die Kfz-Versicherung geltend

Grundlegend gilt: Sie können die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung steuerlich geltend machen. Ob Sie nur die Kfz-Haftpflichtversicherung oder auch die Teilkasko und Vollkasko in der Steuererklärung angeben dürfen, hängt von Ihrer Berufsgruppe und der Fahrzeugnutzung ab.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Steuererklärung: Wie & wo eintragen?Diese Unterlagen sind nötigFazit & Tipps Häufige Fragen

Wer kann welche Beiträge steuerlich geltend machen?

Nicht alle können die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen.

  • Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können die Kfz-Haftpflicht geltend machen
  • Selbstständige können zusätzlich auch die Kaskoversicherung absetzen
  • Die private oder berufliche Nutzung des Autos ist ebenfalls ausschlaggebend

Egal welche Konstellation: Um die Versicherungsbeiträge zur Autoversicherung von der Steuer abzusetzen, müssen Sie sowohl Versicherungsnehmer als auch Halter des Fahrzeugs sein. Es ab und an zu benutzen oder eingetragener Fahrer zu sein, genügt nicht.

Die abzugsfähige Obergrenze: Lohnt es sich, die Beiträge für die Kfz-Versicherung abzusetzen?

Eine wirklich nur für Sie gültige Antwort hierauf erhalten Sie spätestens mit dem Steuerbescheid. Dann erfahren Sie, wie viel Sie wirklich an Steuern zurück erhalten. Ob es sich lohnt, die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung steuerlich abzusetzen, hängt allerdings von ein paar Rahmenbedingungen ab.

Da Sie die Kfz-Versicherung als Vorsorgeaufwendung geltend machen müssen, steht sie in gefühlter "Konkurrenz" zu eventuellen Beiträgen für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie dort bereits eingetragen haben. Es gibt nämlich eine "abzugsfähige Obergrenze" - und besonders Gutverdiener könnten diese bereits mit den beiden genannten Versicherungen erreichen.

Je nach Höhe Ihres Einkommens kann es sich jedoch lohnen, die Kfz-Versicherung steuerlich geltend zu machen. Die wirkliche Ersparnis ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wie weise ich dem Finanzamt nach, dass ich eine Kfz-Versicherung besitze?

Ihre Beitragsrechnung für das jeweilige Versicherungsjahr gilt als Nachweis Ihrer Kosten und muss dem zuständigen Finanzamt auf Nachfrage vorgelegt werden. Alternativ sorgen Sie mit Ihrem Versicherungsvertrag und entsprechenden Kontoauszügen für einen "Beweis" Ihrer Zahlungen.

Wie & wo trage ich die Kfz-Versicher­ung in der Steuer­erklärung ein?

Die Steuererklärung, in der Sie Ihre Kfz-Versicherung an­geben, ist jedes Jahr bis Ende Juli fällig. Wer einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe beauftragt, genießt längere Abgabefristen. Unternehmen können neben den Kosten für die Kfz-Versicherung übrigens auch die Kfz-Steuer absetzen. Wie weiter oben erklärt, haben einige Faktoren Einfluss auf die Absetzbarkeit.

Aber: Wer setzt die Kfz-Versicherung auf welche Weise ab?

Das Auto wird rein privat genutzt, Halter ist angestellt

Nutzen Sie das Auto ausschließlich privat, gelten die Kfz-Versicherungs­kosten im Rahmen der Sonder­ausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sozial­versicherungs­pflichtige An­ge­stellte können ihre Beiträge bis zu einer Höchst­grenze von 1.900 € anrechnen lassen.

Es gilt zu beachten: Unter anderem zählen auch Kranken-, Pflege- und Unfall­versicherung zu den sonstigen Vorsorge­aufwendungen. Deshalb ist der absetz­bare Höchst­satz in der Regel bereits erreicht.

Das Auto wird rein privat genutzt, Halter ist selbstständig tätig

Wird das Auto ausschließlich privat verwendet, gelten die gleichen Bedingungen wie bei Arbeitnehmern: Nur Beiträge für die Kfz-Haftpflicht­versicherung werden berücksichtigt. In den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt für Selbstständige allerdings eine höhere Maximalgrenze von 2.800 €.

Das Auto wird rein beruflich genutzt, Halter ist angestellt

Wird Ihr Auto nur für berufliche Zwecke gefahren, kann der Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten in der bekannten Anlage N der Steuererklärung abgesetzt werden. In welchem Ausmaß die Versicherungsbeiträge in diesem Fall abgesetzt werden können, variiert je nach Steuerzahler. Dies ist unter anderem abhängig davon, ob die Entfernungspauschale oder andere steuerliche Vorteile bereits beansprucht wurden.

Das Auto wird rein beruflich genutzt, Halter ist selbstständig tätig

Sofern das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, können Selbstständige die Beiträge der kompletten Kfz-Versicherung als Betriebskosten von der Steuer absetzen. So kann auch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, neben der Kfz-Haftpflicht, steuerlich geltend gemacht werden. Für Selbstständige, die ihr Fahrzeug nur beruflich nutzen und dieses im Betriebsvermögen aufgenommen haben, ist die Kfz-Versicherung in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) in Zeile 59 der Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten des Punktes Betriebsausgaben einzutragen.

Das Auto wird privat & beruflich genutzt, Halter ist angestellt

Bei privater & zugleich beruflicher Nutzung sind die Kosten anteilig steuerlich absetzbar. In der Steuererklärung werden die Aufwendungen für die berufliche Nutzung bei den Werbungskosten eingetragen. Die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung für die Privatnutzung fallen unter die Sonderausgaben.

Das Auto wird privat & beruflich genutzt, Halter ist selbstständig tätig

Analog den Angestellten gilt: Bei privater & beruflicher Nutzung sind die Kosten für die Auto­versicherung anteilig absetzbar. In der Steuererklärung werden die Aufwendungen für die berufliche Nutzung bei den Werbungskosten eingetragen. Die Kosten für die Privatnutzung fallen unter die Sonderausgaben.

Tipp: Dokumen­tieren Sie Ihre Auto­fahrten in einem Fahrtenbuch, um das Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung aufzuzeigen. Im Falle einer Steuer­prüfung weisen Sie damit nach, wie Sie Ihren Pkw genutzt haben.

Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?

Wer die Kfz-Versicherung in seiner Steuererklärung angeben will, braucht einen Nachweis über die gezahlten Versicherungsbeiträge im jeweiligen Steuerjahr.

  • Der wichtigste Nachweis ist die jährliche Rechnung für das Versicherungsjahr
  • Alternativ nutzen Sie eine Kopie Ihres Versicherungsvertrages als Beitragsnachweis
  • Kontoauszüge, die bestätigen, dass Sie den Kfz-Versicherungsbeitrag bezahlt haben, sind ebenfalls hilfreich und auf Nachfrage vorzuweisen

Geben Sie Ihre Steuererklärung per Post ab, füllen Sie die Formulare aus, unterschreiben sie und schicken sie mit den erforderlichen Anlagen und Belegen als Einschreiben ans Finanzamt. Wer das elektronische Steuerprogramm des Bundesamtes nutzt, "ELSTER", der schickt nur die dort verlangten und gesetzlich vorgeschriebenen Belege ein. Alle übrigen Quittungen und Nachweise sollten Sie auf Nachfrage vorlegen können, abheften und zehn Jahre aufheben.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Interesse an einer Kfz-Versicherung? Fordern Sie hier Ihr Angebot an.

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen: Fazit & Tipps

Es ist also möglich, die Kosten dieser Versicherung steuerlich geltend zu machen. Die Tatsache, dass andere steuerlich absetzbare Versicherungen die erlaubte Obergrenze für die meisten Menschen schon sprengen, verhindert dies jedoch häufig. Gutverdiener werden den Höchstbetrag von 1.900 € der Vorsorgeaufwendungen mit der Kranken- und Pflegeversicherung erreichen. Somit führt das Absetzen der Kfz-Versicherung zu keiner steuerlichen Entlastung.
Wer ein durchschnittliches Einkommen bezieht oder gar Geringverdiener ist, könnte durchaus von steuerlichen Entlastungen profitieren, wenn die Autoversicherung steuerlich abgesetzt wird. Wie hoch die Ersparnisse wirklich ausfallen, das verrät am Ende nur der Steuerbescheid.

So sparen Sie Kfz-Steuer

Mit diesen Tipps senken Sie Ihre Kfz-Steuerlast - und müssen sich keine Gedanken darüber machen, falls die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

  • Vollelektrische Fahrzeuge, die Sie zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 erstmalig zulassen, sind von der Kfz-Steuer befreit. Als Halter zahlen Sie bis zu zehn Jahre keine Steuern. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung bis maximal Ende 2030. Darüber hinaus können Stromer-Besitzer weitere Elektroauto-Förderungen in Anspruch nehmen. Hier erfahren Sie mehr über unsere Elektroauto- & Hybrid-Versicherung.
  • Vereinbaren Sie eine jährliche Zahlweise für Ihre Kfz-Steuer mit der Bundesfinanzverwaltung, wenn der Betrag 500 € übersteigt. Ansonsten fallen Aufschläge von drei Prozent des Teilbetrags bei halbjährlicher bzw. sechs Prozent des Teilbetrags bei vierteljährlicher Zahlung (ab 1.000 Euro Kfz-Steuerlast möglich) an.
  • Einige Automodelle lassen sich in niedrigere Schadstoffklassen umschlüsseln. Bescheinigt der Hersteller oder Händler Ihnen bessere Schadstoffgrenzwerte, ist eine Umschlüsselung per Emissionsschlüsselnummer in eine umweltfreundlichere Klasse möglich.
  • Eignet sich Ihr Fahrzeug nicht für eine Umschlüsselung, ist Umrüsten eine Alternative, um Steuern zu sparen. Besitzer von Hybridfahrzeugen erhalten eine komplette Steuerbefreiung, wenn sie sich auf den elektrischen Antrieb beschränken.
  • Bei Dieselfahrzeugen kann ein besserer Katalysator für geringere Kfz-Steuerbeträge sorgen.
  • Mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen sind Oldtimer und somit steuerlich begünstigt. Mit Pauschal­beträgen von 191,73 € für Pkw und 46,02 € für Motor­räder ist die Kfz-Steuer für Oldtimer meist deutlich günstiger als der reguläre Steuer­satz, der sich nach Hubraum und Schadstoff­klasse berechnet. Mit einer eigenen Oldtimer-Versicherung kann manchmal noch mehr gespart werden.

Häufige Fragen

Mehr zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung

Was möchten Sie wissen? Hier sammeln wir die häufigsten Fragen rund um die Themen Autoversicherung und Steuer.

  • Das kommt, wie auf dieser Seite beschrieben, auf Ihre berufliche Situation und die Fahrzeugnutzung an.

    • Fahren Sie das Auto rein privat, fallen die Kosten der Kfz-Versicherung als "Vorsorgeaufwand" an.
    • Nutzen Sie den Pkw rein beruflich, setzen Sie die Kfz-Versicherung als Werbungskosten ab.
    • Sind Sie selbstständig und nutzen das Kfz ausschließlich beruflich, können Sie neben Kfz-Haftpflicht auch Kfz-Vollkasko und Kfz-Teilkasko in der Steuererklärung geltend machen. Einzutragen sind die Aufwände in Anlage EÜR im Bereich Betriebsausgaben, Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten in Zeile 59.
  • Versicherungsnehmer können jede Haftpflichtversicherung absetzen, da sie zugunsten Dritter leistet - also ja. Meist ist die mehrfach zitierte Obergrenze aber schon vorher erreicht, sodass sich keine weiteren Steuererleichterungen ergeben.

  • Genau wie nicht selbstständige Arbeitnehmer tragen Rentner ihre Kosten für die Autoversicherung bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand ein. Auch hier ist zu beachten: Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung kann geltend gemacht und maximal 1.900 € Sonderausgaben können insgesamt angerechnet werden. Gleiches gilt für Pensionäre und Beamte.

  • Erfolg ist hier nicht garantiert, doch Sie können die Unterlagen auch nachreichen. Am erfolgreichsten ist das Nachreichen innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist. Sie steht jedem Steuerzahler zu und beginnt mit Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt. In dieser Zeit lässt sich der Steuerbescheid oft problemlos ändern.

Gut zu wissen

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