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Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.1
Lesedauer: 6 Minuten
Die Privathaftpflichtversicherung springt für Schäden ein, die Sie und mitversicherte Personen anderen zufügen. Das kann beispielsweise sein, wenn Sie aus Versehen das Handy Ihres Freundes fallen lassen und das dabei kaputt geht oder wenn Ihr Kind beim Fahrradfahren versehentlich ein Auto an der Straße verkratzt.
Die private Haftpflicht ist eine der wichtigsten Absicherungen die jeder haben sollte. Sie ist auch nicht teuer, kann Sie jedoch vor hohen Schadensersatzsummen bewahren. Außerdem kann der Versicherungsbeitrag zur Haftpflicht auch in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden – umgangssprachlich „von der Steuer abgesetzt werden“ genannt. Der Staat erkennt die private Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendung an. Als Sonderausgabe vermindern Vorsorgeaufwendungen Ihr steuerpflichtiges Einkommen, also den Betrag, von dem Ihre Steuern berechnet werden.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Voraussetzungen zum AbsetzenWelche Haftpflichtversicherungen?Wo eintragen?Für wen lohnt es sich?Häufige FragenUm Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen, ist eine Grundvoraussetzung zu erfüllen: Sie müssen im betreffenden Steuerjahr steuerpflichtige Einnahmen erzielt haben. Darüber hinaus können Sie Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einem bestimmten Betrag in der Steuererklärung geltend machen.
Gültige Höchstgrenzen
Nicht nur die private Haftpflicht kann steuerlich geltend gemacht werden, auch die folgenden Versicherungen gelten als sonstige Vorsorgeaufwendung und sind daher absetzbar:
Dem Thema Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen haben wir einen eigenen Beitrag gewidmet.
Um Ihre Haftpflichtversicherung in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, benötigen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand. Unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ können Sie dann die Summe Ihrer Haftpflichtversicherungen eintragen. Zahlen Sie beispielsweise für Ihre Privathaftpflicht einen Versicherungsbeitrag von 55 €, für Ihre Tierhalterhaftpflicht 40 € und für Ihre Kfz-Haftpflicht 200 €, dann können Sie insgesamt 295 € eintragen.
Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt?
Einen Nachweis für die gezahlten Beiträge müssen Sie für gewöhnlich erst einreichen, wenn Sie das Finanzamt darum bittet. Der jährliche Beitragsnachweis Ihres Versicherers oder eine Kopie des Versicherungsvertrags inklusive dem Kontoauszug müssten als Nachweis ausreichen.
Theoretisch lohnt es sich für jeden, der über steuerpflichtige Einkünfte verfügt. Allerdings haben Viele die Höchstbeträge der sonstigen Vorsorgeaufwendungen bereits mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht bzw. überschritten. Wenn die Höchstsätze bereits mit den abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft sind, werden keine weiteren Beiträge mehr berücksichtigt.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen aus verschiedenen Bereichen können steuerlich geltend gemacht werden:
Weitere Versicherungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Arbeitnehmer können beispielsweise den Arbeits- und Berufsrechtsschutz in der Steuererklärung angeben. Vermieter können ihren Beitrag für die Vermieterrechtsschutz als Werbungskosten ansetzen.
Sachversicherungen, wie zum Beispiel die Hausratversicherung, können grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Die Privathaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Sie können also selbst entscheiden, ob Sie diese Absicherung abschließen möchten oder nicht. Ohne Haftpflicht kann jedoch bereits eine kleine Unachtsamkeit zu großen finanziellen Forderungen führen. Eine Haftpflichtversicherung ist daher dringend empfohlen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?
Die Mitversicherung der Kinder in Ihrer Familienhaftpflichtversicherung wird beendet, wenn diese einen Beruf ergreifen oder heiraten.
Tipp: Vorübergehend mit im Haushalt lebende Personen wie Au-Pairs oder Austauschschüler sind in unserem Premiumschutz ebenfalls abgesichert, wenn sie keine eigene Haftpflichtversicherung haben. Dies gilt, bis die betreffenden Personen nicht mehr Teil der häuslichen Gemeinschaft sind.
Die private Haftpflichtversicherung der Württembergischen können Sie bereits ab monatlichen 4 € abschließen (Kompakt, Single, 250 € Selbstbeteiligung). Abhängig vom gewählten Tarif (Single, Alleinstehend, Paare, Familie), der gewünschten Produktlinie (Kompakt, Komfort, Premium) und zusätzlichen Leistungen verändert sich Ihr Beitrag.
In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Für Pferde hingegen ist eine solche Versicherung nirgendwo Pflicht. Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?
Bei der Kfz-Versicherung ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, Versicherungsbeiträge zur Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung nicht. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung Steuererklärung.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Ob Single, Paar oder Familie: Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle sinnvoll. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen gerade stehen müssen.
Private Haftpflichtversicherung