Die Beispiele in der Tabelle beziehen sich auf die Pkw-Versicherung bzw. die Elektroauto- & Hybrid-Versicherung. Andere Versicherungen wie die Quad-Versicherung, die Motorradversicherung oder die Wohnmobilversicherung haben ihre eigenen Bedingungen und SF-Tabellen. So können zum Beispiel Motorräder unter bestimmten Voraussetzungen direkt in Schadenfreiheitsklasse 3 eingeordnet werden.
Schadenfreiheitsklasse übertragen & übernehmen
Mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse lässt sich beim Preis für die Autoversicherung einiges sparen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, SF-Klassen zu übertragen bzw. zu übernehmen, um somit von einer höheren Schadenfreiheitsklasse zu profitieren.
Schadenfreie Jahre von Familienangehörigen übernehmen
Sie können den Schadenfreiheitsrabatt eines Familienangehörigen übernehmen, wenn Sie das Fahrzeug bereits in der Vergangenheit überwiegend gefahren sind. Dies ist jedoch nur für den Zeitraum möglich, in dem Sie das Fahrzeug gefahren sind und somit auch die schadenfreien Jahre „erfahren“ konnten.
Das heißt, wenn die Enkelin seit sechs Jahren mit dem Auto der Oma fährt, können auch nur sechs schadenfreie Jahre übertragen werden – auch wenn die Oma z. B. bereits in SF-Klasse 20 ist.
Schadenfreiheitsklasse von Moped, Roller oder E-Roller übernehmen
Erfahrung sammeln lohnt sich: Bei der Württembergischen rechnen wir Ihnen bis zu zwei schadenfreie Jahre beim ersten Auto oder Motorrad an. Berücksichtigen können wir nur schadenfreie Jahre, die Sie mit einem Fahrzeug gesammelt haben, das mit unserer Mopedversicherung, Rollerversicherung oder E-Roller-Versicherung versichert war.
Schadenfreiheitsklasse von Old- oder Youngtimer übernehmen
Mit dem Old- oder Youngtimer kann ein Schadenfreiheitsrabatt für ein anderes Fahrzeug erfahren oder ein bestehender Rabatt von einer anderen Gesellschaft bei der Württembergischen weitergeführt werden. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit einem schwarzen Kennzeichen. Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt kann jederzeit auf ein Alltagsfahrzeug übertragen werden, ohne dass der Beitrag für die Oldtimer- oder Youngtimer-Versicherung teurer wird.
Schadenfreiheitsrabatt aufbauen, ohne eigenes Auto
Mit der Kfz-Familienfahrer-Versicherung der Württembergischen können sich Fahranfänger auch einen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen ohne ein eigenes Auto zu besitzen. Bis zu zehn schadenfreie Jahre können angerechnet werden, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird. Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF 10) in der Familienfahrerversicherung wird im Schadenfall nicht zurückgestuft. Eine Rückstufung erfolgt nur im PKW-Vertag des Unfallfahrzeugs.
Schadenfreiheitsklasse: Rückstufung
Wenn’s kracht, ist die Schadenfreiheit Vergangenheit. Das heißt: Wenn Sie einen Unfall verursachen und Ihre Versicherung für den Schaden aufkommt, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Das passiert nur bei Unfällen oder Schäden, die Sie selbst zu verantworten haben und für die Ihre Kfz-Versicherung in der Haftpflicht oder Vollkasko zahlt. Fremdverschuldete Schäden, die zum Beispiel von einem anderen Autofahrer bzw. dessen Versicherer übernommen werden, haben keine Auswirkungen auf Ihre Einstufung.
Wie viele Stufen Sie bei einem Unfall zurückgestuft werden, hängt von Ihrer vorherigen Einstufung, Ihrem Versicherer und der Zahl der regulierten Schäden ab.
Beispiele für die Rückstufung von Schadenfreiheitsklassen:
- Sie sind in SF 30 eingestuft und verursachen einen selbstverschuldeten Unfall. Ihr Versicherer übernimmt die Kosten. Im darauffolgenden Jahr werden Sie in SF 15 in Ihrer Haftpflichtversicherung bzw. SF 20 in Ihrer Vollkasko zurückgestuft.
- Sie sind in SF 19 eingestuft und verursachen zwei selbstverschuldete Schäden. Ihr Versicherer übernimmt bei beiden die Kosten. Im darauffolgenden Jahr werden Sie in SF 1 in Ihrer Haftpflichtversicherung bzw. SF 4 in Ihrer Vollkasko zurückgestuft.
SF-Klasse verbessern & Rückstufung vermeiden: Tipps
Sie hätten gerne eine höhere SF-Klasse, damit Ihre Beiträge zur Kfz-Versicherung niedriger ausfallen? Wir zeigen Ihnen, mit welchen Tipps, Sie Ihre SF-Klasse verbessern bzw. vor einer Rückstufung bewahren können.
Schaden selbst bezahlen
Sie sind beim Einparken an einem anderen Fahrzeug hängen geblieben und haben dabei einen kleinen Kratzer verursacht? Kleinere Schäden können Sie aus der eigenen Tasche bezahlen. Dadurch können Sie Ihre SF-Klasse erhalten und werden nicht zurückgestuft.
Den Schaden der Versicherung zurückzahlen
Auch nachdem der Versicherer den Schaden reguliert und beglichen hat, können Sie eine Zurückstufung verhindern, indem Sie den Schaden (bis max. 1.500 €) freiwillig zurückzahlen. Der Vorteil: Der Versicherer übernimmt die Schadensregulierung, Sie zahlen nur den fälligen Betrag zurück.
Rabattschutz - der Schutz für Ihren Geldbeutel
Sie können Ihre Kfz-Versicherung mit unserem Rabattschutz ergänzen. Dieser Baustein schützt Sie vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Haftpflicht- und/oder Vollkasko-Schaden pro Jahr wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt aufgrund eines Schadenfall nicht zurückgestuft.
Den Rabattschutz können Sie bei der Württembergischen für folgende Versicherungen abschließen: