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Beitrag: Für 349 € im Jahr
Mit unserer Kfz-Familienfahrer-Versicherung können Sie alle Autos fahren, die bei der Württembergischen versichert sind. Wenn Sie später Ihr eigenes Auto bei der Württembergischen versichern, rechnen wir Ihnen bis zu zehn schadenfreie Jahre an.
Die beste Alternative für alle, die kein eigenes Fahrzeug haben: Mit der Familienfahrer-Versicherung können Fahranfänger die Pkws der Familie fahren, ohne dass Mama und Papa Sie in alle Kfz-Versicherungen als Fahrer eintragen müssen. Vorrausetzung dafür ist, dass die Autos bei der Württembergischen versichert sind. Auch das Auto von Freunden oder des Nachbarn kann unter diesen Voraussetzungen gefahren werden.
Für 349 € im Jahr können Fahranfänger alle Autos fahren, die bei der Württembergischen versichert sind. Das ist bedeutend günstiger als die Eintragung als "berechtigter Fahrer" in allen Kfz-Versicherungen der relevanten Autos.
Bis zu zehn schadenfreie Jahre können angerechnet werden, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird. Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF10) wird im Schadenfall nicht zurückgestuft.
Der Fahrer ist gegen Personenschäden im Falle eines Unfalls bis zu einer Million Euro versichert. Darunter fallen Ersatzansprüche wie z.B. Verdienstausfall, Schmerzensgeld u.v.m.
Die Familienfahrer-Versicherung ist eine Absicherung für Personen, die selbst kein Auto besitzen und oft mit den Autos der Familie oder von Freunden fahren. Ohne sie müsste der Fahrer in jedem Pkw-Vertrag, der bei der Württembergischen versichert ist, berücksichtigt werden, was den Beitrag deutlich erhöhen würde.
Die Kfz-Familienfahrer-Versicherung ist vor allem für junge Leute, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, eine günstige Alternative.
Das lässt sich am besten an einem Beispiel erklären:
Für den Abschluss muss mindestens eine Person aus dem Verwandtenkreis (bis zum dritten Verwandtschaftsgrad1) einen Pkw bei der Württembergischen versichert haben. Der Abschluss der Kfz-Familienfahrer-Versicherung ist ab 17 Jahre bis zum 29 Lebensjahr möglich.
Sie haben gerade Ihren Führerschein gemacht und auch schon ein eigenes Auto? Dann ist unsere Kfz-Versicherung für Fahranfänger das Richtige für Sie.
Sie sind Fahranfänger oder besitzen selbst (noch) keinen Pkw, nutzen aber öfter die Autos von Eltern, Geschwistern oder Freunden? Dann ist die Kfz-Familienfahrer-Versicherung für nur 349 € im Jahr genau das Richtige für Sie.
Mit der Zusatzfahrer-Versicherung können Sie Personen, die Ihr Fahrzeug nur gelegentlich nutzen, als zusätzlichen Fahrer in die Autoversicherung der Württembergischen miteinschließen. Und das bis zu 28 Tage zu einem günstigen Beitrag.
Der Versicherungsnehmer baut sich für jedes ununterbrochene Jahr der Vertragslaufzeit der Kfz-Familienfahrer-Versicherung einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF10) auf, der beim eigenen Pkw, der bei der Württembergischen versichert wird, angerechnet werden kann.
Es bedarf keiner Berücksichtigung des jungen Fahrers im Fahrerkreis der bei der Württembergischen versicherten Autos. Zudem ist die Fahrerschutz-Versicherung als Leistung im Versicherungsumfang enthalten.
Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Familienfahrer-Versicherung wird im Schadenfall nicht zurückgestuft. Eine Rückstufung erfolgt nur im PKW-Vertrag des Unfallfahrzeugs.
Im Versicherungsschutz inbegriffen sind Pkw, welche in Deutschland zugelassen und bei der Württembergischen versichert sind.
Nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sind:
Ja, es stehen Ihnen alle unterjährigen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, solange eine Einzugsermächtigung erteilt ist.
Beziehungspunkt ist der Versicherungsnehmer. Von ihm ausgehend sind die Verwandtschaftsgrade zu betrachten.
Versicherungsnehmer ist diejenige Person, welche die Familienfahrer-Versicherung für sich abschließt, um die bei der Württembergischen versicherten Autos der Familie oder von Freunden zu fahren.
Der Vertrag Kfz-Familienfahrer-Versicherung hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag kann zum Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Ab dem zweiten Versicherungsjahr kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
Der Versicherungsnehmer der Kfz-Familienfahrer-Versicherung ist als Fahrer ist bis zu einer Million Euro abgesichert, wenn er bei einem Unfall einen Personenschaden erleidet. Er erhält aus der Leistung „Fahrerschutz“ der Kfz-Familienfahrer-Versicherung z. B. Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu erforderlichen Rehamaßnahmen sowie Verdienstausfall.
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