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Kfz-Familienfahrer-Versicherung

Beitrag: Für 349 € im Jahr

Der Schlüssel zu allen Autos

Mit unserer Kfz-Familienfahrer-Versicherung können Sie alle Autos fahren, die bei der Württembergischen versichert sind. Wenn Sie später Ihr eigenes Auto bei der Württembergischen versichern, rechnen wir Ihnen bis zu zehn schadenfreie Jahre an.

Ihre Vorteile

Darum ist die Kfz-Familien­fahrer-Versicherung sinnvoll

Die beste Alternative für alle, die kein eigenes Fahrzeug haben: Mit der Familienfahrer-Versicherung können Fahranfänger die Pkws der Familie fahren, ohne dass Mama und Papa Sie in alle Kfz-Versicherungen als Fahrer eintragen müssen. Vorrausetzung dafür ist, dass die Autos bei der Württembergischen versichert sind. Auch das Auto von Freunden oder des Nachbarn kann unter diesen Voraussetzungen gefahren werden.

  • Günstige Versicherung für Fahranfänger

    Für 349 € im Jahr können Fahranfänger alle Autos fahren, die bei der Württembergischen versichert sind. Das ist bedeutend günstiger als die Eintragung als "berechtigter Fahrer" in allen Kfz-Versicherungen der relevanten Autos.

  • Schadenfreiheitsrabatt aufbauen - ohne eigenes Auto

    Bis zu zehn schadenfreie Jahre können angerechnet werden, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird. Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF10) wird im Schadenfall nicht zurückgestuft.

  • Fahrerschutzversicherung

    Der Fahrer ist gegen Personenschäden im Falle eines Unfalls bis zu einer Million Euro versichert. Darunter fallen Ersatzansprüche wie z.B. Verdienstausfall, Schmerzensgeld u.v.m.

Funktionsweise: Für wen und wofür ist die Kfz-Familien­fahrer-Versicherung gedacht?

Die Familienfahrer-Versicherung ist eine Absicherung für Personen, die selbst kein Auto besitzen und oft mit den Autos der Familie oder von Freunden fahren. Ohne sie müsste der Fahrer in jedem Pkw-Vertrag, der bei der Württembergischen versichert ist, berücksichtigt werden, was den Beitrag deutlich erhöhen würde.

Für wen ist die Kfz-Familien­fahrer-Versicherung sinnvoll?

Die Kfz-Familienfahrer-Versicherung ist vor allem für junge Leute, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, eine günstige Alternative.

  • Damit können alle Autos gefahren werden, die bei der Württembergischen versichert sind (nicht Oldtimer oder Exoten wie z.B. Lamborghini).
  • Zudem baut sich der Versicherungsnehmer einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf (bis max. SF10). Diesen rechnen wir an, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird.
  • So können sich Fahranfänger beispielsweise schon jetzt eine günstigere Einstufung in die Pkw-Versicherung sichern.

Wie funktioniert die Familienfahrer-Versicherung?

Das lässt sich am besten an einem Beispiel erklären:

  • Szenario: Sie sind mit dem Auto Ihrer Eltern unterwegs und ein Unfall geschieht. Ihre Eltern sind bei der Württembergischen versichert und Sie sind nicht im Fahrerkreis des Autos eingetragen.
  • Die Folge: Aufgrund dessen, dass Sie im Besitz der Kfz-Familienfahrer-Versicherung sind, hat dies keine Auswirkungen darauf, dass Sie nicht im Fahrerkreis eingetragen sind.
  • Keine Bange: Der Schaden am Auto wird über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung Ihrer Eltern abgedeckt. Erleiden Sie als Fahrer bei dem Unfall einen Personenschaden, erhalten Sie aus der Leistung „Fahrerschutz“ Ihrer Kfz-Familienfahrer-Versicherung z. B. Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu erforderlichen Rehamaßnahmen sowie Verdienstausfall.

Voraussetzungen für den Abschluss der Kfz-Familienfahrer-Versicherung

Für den Abschluss muss mindestens eine Person aus dem Verwandtenkreis (bis zum dritten Verwandtschaftsgrad1) einen Pkw bei der Württembergischen versichert haben. Der Abschluss der Kfz-Familienfahrer-Versicherung ist ab 17 Jahre bis zum 29 Lebensjahr möglich.

Sie haben gerade Ihren Führerschein gemacht und auch schon ein eigenes Auto? Dann ist unsere Kfz-Versicherung für Fahranfänger das Richtige für Sie.

Unsere Leistungen

Das deckt die Familienfahrer-Versicherung ab

Sie sind Fahranfänger oder besitzen selbst (noch) keinen Pkw, nutzen aber öfter die Autos von Eltern, Geschwistern oder Freunden? Dann ist die Kfz-Familienfahrer-Versicherung für nur 349 € im Jahr genau das Richtige für Sie.

  • Fahrberechtigung

  • Fahrerschutz-Versicherung

Familienfahrer-Versicherung oder Fahrerkreis erweitern?

Wäre es nicht besser, der Nachwuchs wird per Fahrer­kreis­erweiterung einfach in die Kfz-Versicherung aufgenommen? Auch für junge Gelegenheitsfahrer haben wir eine Lösung. Stellen wir die drei Optionen gegenüber.

  • Die Familienfahrer-Versicherung

    • Kosten: Bei mehreren Autos und jungen Fahrern ist diese Option deutlich günstiger als die individuelle Erweiterung jeder vorhandenen Police. Die hohen Aufschläge für Fahranfänger entfallen, da sie pauschal mitversichert sind. Die Familienfahrer-Versicherung der Württembergischen kostet für eine Person nur 349 € im Jahr.
    • Minimaler Aufwand: Es muss nur eine einzige Versicherung abgeschlossen werden.
    • Versicherungsschutz: Bietet eine unkomplizierte Lösung, um sicherzustellen, dass Sie hinter den Lenkrädern aller bei der Württembergischen versicherten Autos abgesichert sind. Zudem ist die Fahrerschutz-Versicherung als Leistung im Versicherungsumfang enthalten.
    Beratung anfordern
  • Fahrer­kreis­erweiterung in der Autoversicherung

    • Kosten: Die Kosten variieren je nach den Eigenschaften der hinzukommenden Fahrer, wie Alter und Fahrerfahrung. Ein junger Fahranfänger kann den Beitrag für ein einzelnes Fahrzeug um mehrere hundert Euro pro Jahr erhöhen.
    • Achtung: Die Kosten addieren sich für jedes Fahrzeug, bei dem der Fahrerkreis erweitert wird. Bei mehreren Fahrzeugen kann dies schnell sehr teuer werden.
    • Hoher Verwaltungsaufwand: Der Fahrerkreis muss für jedes Auto, das der junge Fahrer bei der Württembergischen nutzt, angepasst werden. Dies erfordert oft mehrere Anrufe oder Online-Anpassungen.
    • Meldepflicht: Jede Änderung im Fahrerkreis muss der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Bei Versäumnis kann es im Schadensfall zu Beitragsnachforderungen oder Vertragsstrafen kommen.
  • Kurzfristige Fahrerkreiserweiterung mit der Zusatzfahrer-Versicherung

    Mit der Zusatzfahrer-Versicherung können Sie Personen, die Ihr Fahrzeug nur gelegentlich nutzen, als zusätzlichen Fahrer in die Autoversicherung der Württembergischen miteinschließen. Und das bis zu 28 Tage zu einem günstigen Beitrag.

    • Kosten: Für den „Drittfahrerschutz“ zahlen Sie nur so viel, wie Sie brauchen. Beispielsweise schon ab 5,95 € für einen Tag.
    • Im Handumdrehen gebucht: Zusatzfahrer sind in unserem Kundenportal oder einfach bei Ihrer persönlichen Beraterin oder Ihrem persönlichen Berater hinzubuchbar.
    Zur Zusatzfahrer-Versicherung

Häufige Fragen

Das sollten Sie über die Kfz-Familienfahrer-Versicherung wissen

Sie haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

  • Der Versicherungsnehmer baut sich für jedes ununterbrochene Jahr der Vertragslaufzeit der Kfz-Familienfahrer-Versicherung einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF10) auf, der beim eigenen Pkw, der bei der Württembergischen versichert wird, angerechnet werden kann.

  • Es bedarf keiner Berücksichtigung des jungen Fahrers im Fahrerkreis der bei der Württembergischen versicherten Autos. Zudem ist die Fahrerschutz-Versicherung als Leistung im Versicherungsumfang enthalten.

  • Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Familienfahrer-Versicherung wird im Schadenfall nicht zurückgestuft. Eine Rückstufung erfolgt nur im PKW-Vertrag des Unfallfahrzeugs.

  • Im Versicherungsschutz inbegriffen sind Pkw, welche in Deutschland zugelassen und bei der Württembergischen versichert sind.

    Nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sind:

    • Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge
    • alle Fahrzeugen, die nicht als Personenkraftwagen zugelassen sind
    • Fahrzeuge, die bei der Württembergischen als Oldtimer, Youngtimer, Sammlerfahrzeuge oder Exoten (z.B. Lamborghini) versichert sind
  • Ja, es stehen Ihnen alle unterjährigen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, solange eine Einzugsermächtigung erteilt ist.

  • Beziehungspunkt ist der Versicherungsnehmer. Von ihm ausgehend sind die Verwandtschaftsgrade zu betrachten.

  • Versicherungsnehmer ist diejenige Person, welche die Familienfahrer-Versicherung für sich abschließt, um die bei der Württembergischen versicherten Autos der Familie oder von Freunden zu fahren.

  • Der Vertrag Kfz-Familienfahrer-Versicherung hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag kann zum Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Ab dem zweiten Versicherungsjahr kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

  • Der Versicherungsnehmer der Kfz-Familienfahrer-Versicherung ist als Fahrer ist bis zu einer Million Euro abgesichert, wenn er bei einem Unfall einen Personenschaden erleidet. Er erhält aus der Leistung „Fahrerschutz“ der Kfz-Familienfahrer-Versicherung z. B. Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu erforderlichen Rehamaßnahmen sowie Verdienstausfall.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Einstufung, Rückstufung und die Übertragung von SF-Rabatten.

  • Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.

  • Sie möchten dem Nachwuchs Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, damit er günstig losdüsen kann? Die gute Nachricht: Das geht - sollte aber wohlüberlegt sein.

  • Ein zweites Auto ist in vielen Fällen ein Segen. Sei es, weil die Familie ohne zweites Fahrzeug kaum zu managen ist, weil die Kinder selbst ein Auto haben möchten oder der Partner den Job wechselt und pendeln muss. Mehr dazu in diesem Artikel.

  • Die sogenannte Mallorca-Police übernimmt Haftpflichtschäden, die Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursachen. Wann und warum Sie diese Mietwagen-Police benötigen, erfahren Sie hier.

  • Die Kfz-Typklasse gibt die Unfall- und Schadenbilanz eines Fahrzeugmodells in Deutschland wieder und wird jährlich vom GdV festgelegt. Die Einstufung des Autos hat Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung.

  • Unfall- und Pannenhilfe für Ihr Fahrzeug: Ein Schutzbrief ergänzt Ihre Kfz-Versicherung um wichtige Leistungen, wenn es mal kracht oder Ihr Auto stehenbleibt.

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.

Sicher sein beginnt mit einem "Hallo"

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