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Mit unserem Tarif Ambulant Privatpatient Premium erhalten Sie als gesetzlich Versicherter umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen und genießen bei schweren Erkrankungen im ambulanten Bereich alle Vorteile eines Privatpatienten.
Wer schwer erkrankt, möchte sich nicht mit langen Wartezeiten beim Arzt quälen oder sich in finanzielle Not stürzen, nur weil er nach dem neuesten medizinischen Stand behandelt werden will.
Bei einer schweren Erkrankung machen Sie diese Leistungen zum Privatpatient. Und noch besser: Auch nach Ihrer Genesung bleiben Sie weiterhin Privatpatient und profitieren von Topleistungen.
Auch Ärzte für Naturheilverfahren.
Abrechnung nach GOÄ Gebührenordung für Ärzte
Auch für homöopathische Präparate.
Zu 100 Prozent
Nach Preis- und Leistungsverzeichnis.
Zu 100 Prozent
Sofern medizinisch notwendig und ohne Sehhilfen.
Zu 100 Prozent
Zur Krisentintervention bis zu 30 Sitzungen.
Bis zu 30 Sitzungen
Bei Notfall, Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapie.
Zu 100 Prozent
Zum Beispiel Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen.
Auch ohne Eintreten einer schweren Krankheit können Sie jederzeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Jederzeit, auch ohne schwere Erkrankung
Wenn Sie sofort bei ambulanten Arztbesuchen zum Privatpatienten werden möchten – auch wenn Sie nicht schwer erkrankt sind –, empfehlen wir Ihnen unseren Tarif Ambulant Privatpatient PremiumPlus Mit ihm haben Sie sofort die Sicherheit, bestmöglich und nach dem neuesten Stand der Medizin behandelt zu werden.
Sie haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.
Verschenken Sie keine wertvolle Zeit
Wenn eine schwere Krankheit plötzlich zur Realität wird, wünscht man sich nur eins: schnell die bestmögliche Behandlung zu bekommen. Mit dem Tarif Ambulant Privatpatient Premium (AGU) der Württembergischen werden Sie bei ambulanten Arztbesuchen zum Privatpatienten und sichern sich eine optimale medizinische Versorgung. Gut, im Ernstfall einen Plan B zu haben.
Nur das Beste für Sie
Keine Budgetierungen der Krankenkassen und keine langen Wartezeiten, dafür freie Arztwahl und Übernahme aller Kosten für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Weiterer Vorteil: Einholung einer sofortigen ärztlichen Zweitmeinung bei einer Verdachtsdiagnose zu einer der versicherten schweren Erkrankungen.
Auch nach Ihrer Genesung bleiben Sie weiterhin Privatpatient und profitieren von Topleistungen.
Sorgen Sie für ein gesundes Leben vor
Auch ohne das Eintreten einer schweren Krankheit können Sie jederzeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Generell sind alle Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters- und Diagnosebeschränkung sowie ohne zeitliche Einschränkung, für die auch die GKV nur begrenzt leistet, erstattungsfähig - etwa bei der Krebsvorsorge (zum Beispiel große Krebsvorsorge für Männer, Brustkrebsvorsorge mit Mammographie), beim kleinen und großen Gesundheitscheck und bei der Schlaganfallvorsorge.
Lassen Sie sich wie ein Privatpatient behandeln
Wenn Sie als Privatpatient auftreten, sind Sie der Vertragspartner des Arztes und nicht Ihre Krankenkasse. Sie bestimmen und haben die Kontrolle. Ihr Arzt wird nun – unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen – direkt mit Ihnen die optimale Behandlung besprechen.
So werden Sie ambulant zum Privatpatienten. Durch das Prinzip der Kostenerstattung entsteht bei Ihnen im Ernstfall keine Deckungslücke. Als „Kostenerstatter“ erhalten Sie die Rechnung Ihres Arztes und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein – den Rest übernehmen wir. Somit sind Ihre Kosten von Anfang an gedeckt.
Nein, diese Leistung ist durch unsere Tarife nicht abgedeckt. Bei einem Antikörper-Test handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Ebenso wenig handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung, da der Antikörper-Test nicht auf die Entdeckung und anschließende Behandlung einer Krankheit abzielt. Ziel des Tests ist vielmehr, eine bereits überstandene Krankheit nachzuweisen. Ein Antikörper-Test ist somit nicht erstattungspflichtig, da er weder der Krankheitsdiagnostik noch der Krankheitsbehandlung dient.
Kooperation
Ein starkes Team für ganzheitlichen Schutz: Ihre Württembergische und die vivida bkk. Profitieren Sie von bis zu 150 € Bonus/Jahr bei Abschluss einer Zusatzversicherung.
Mehr erfahrenUnd macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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