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Verlässlich, unkompliziert, mit Leistungen so viel - oder wenig - Sie wollen. Denken wir private Krankenversicherung modern und ganzheitlich.
Sie kaufen gesunde Lebensmittel, nicht den ganzen Supermarkt. Sie treiben Sport, so oft es gut tut und die Zeit erlaubt. Weshalb denken wir in der privaten Krankenversicherung nicht so? So viel Schutz Sie brauchen, so viel Leistung wie Sie wollen.
Unsere flexibel kombinierbaren Bausteine und Tarife lassen sich zu Ihrem persönlichen Versicherungsschutz zusammenstellen. Das bedeutet garantierte Leistungen bei individuell wählbarem Umfang.
Neueste Diagnose- und Behandlungsmethoden, umfangreiche Vorsorgebehandlungen, Leistungen für Sehhilfen, freie Arzt- und Krankenhauswahl und wichtige digitale Services stehen Ihnen zur Verfügung.
Ob digitale Sprechstunde, Gesundheits-App oder vergünstigter Zahnersatz-Service: Wir bieten eine Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen Ihre Gesundheit ist uns einfach mehr wert – überzeugen Sie sich selbst.
Egal ob Unterstützung beim Allgemeinmediziner, Zahnarzt oder im Krankenhaus nötig ist: Sie entscheiden über die abgesicherten Bereiche. Wenn Sie die private Krankenversicherung nicht brauchen, wird die Leistungsfreiheit mit Rückerstattungen belohnt.
Wir sorgen mit klugen Beitragsrückstellungen und Optionen zur Beitragsreduktion dafür, dass Ihre Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar bleibt.
Krankenversicherungen im Vergleich
Assekurata: „Sehr gute“ Unternehmensqualität – Spitzenplatz in der Dauer der Leistungsbearbeitung und „exzellente“ Sicherheit und Kundenorientierung.
Mit unserer privaten Krankenversicherung (PKV) genießen Sie großartigen Schutz zu einem individuellen Preis. Mit drei Leistungsbereichen und den flexibel wählbaren Modulen schneidern wir jede Krankenversicherung nach Maß.
Starke Leistungen bei Allgemein- und Fachmedizinern: Abgesichert sind Kosten für Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie, Reha und Kuren, Impfungen, Sehhilfen und Laser-OPs (LASIK), Osteopathie und Heilpraktiker. Darüber hinaus leisten wir für Fahrtkosten u.v.m.
Modul für ambulante Behandlungen
100 % der Arztkosten, je nach Modul über die Höchstsätze der GOÄ1 hinaus sowie 100 % der Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen, auch vor- und nachstationäre Heilbehandlungen. Sie genießen Krankenhauswahl, Komfortleistungen, Rooming-in bei Kindern bis 16 Jahren.
Modul für stationäre Behandlungen
Kostenübernahme beim Zahnarzt, je nach Modul über die Höchstsätze der GOZ2 hinaus. 100 % Kostenübernahme für Zahnbehandlung und -prophylaxe; je nach Modul 60 - 90 % der Kosten bei Zahnersatz und bis 500 € für Prophylaxe. Zusätzlich leisten wir für Kieferorthopädie, Schmerzausschaltung und mehr.
Modul für Zahngesundheit
Der Selbstbehalt bezeichnet Kosten, die Versicherte bereit sind, pro Jahr im Leistungsfall selbst zu tragen. Dieser bezieht sich nur auf den ambulanten Bereich, nicht auf Behandlungen im Krankenhaus oder beim Zahnarzt. Sie entscheiden frei über Ihren Selbstbehalt: 0 €, 480 €, 960 € oder 1440 €.
Nach Wahl im Modul ambulant
Hiermit wird immer zuerst die Meinung des Hausarztes eingeholt - so sinken Behandlungskosten und zeitlicher Aufwand. Für bestimmte Fachärzte, z.B. Kinder- oder Frauenärzte, ist keine Überweisung nötig. Bei Arzneimitteln werden Ihnen die Kosten für Generika vollumfänglich erstattet.
Nach Wahl im Modul ambulant
Passend zu Ihrer Krankenvollversicherung können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese schützt vor den finanziellen Risiken einer längeren Krankheit und sorgt dafür, dass aus gesundheitlichen Problemen keine finanziellen werden.
Unser Krankentagegeld für Vollversicherte
Sie entscheiden zwischen unseren drei vordefinierten Paketen Kompakt, Komfort und Premium oder gestalten Ihren Versicherungsschutz ganz nach Ihren Wünschen, indem Sie die Module der einzelnen Leistungsbereiche frei kombinieren.
Eine PKV, so individuell wie Sie
Starke Pakete, flexible Module: große Fragezeichen?
Mit unseren drei Paketen finden wir Ihre individuelle Gesundheitsabsicherung.3
Passend zu unserer Krankenversicherung können Sie den Baustein der Krankentagegeldversicherung abschließen. Dieser hilft, Einkommenseinbußen nach dem Ende der Lohnfortzahlung abzuwenden. So schaffen wir Sicherheit für Privatversicherte, die keinen keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten.
Ihr Vorteil als Privatversicherter: Erhöht sich Ihr Einkommen, können Sie den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen. Und damit Sie auch künftig bestens abgesichert sind, können Sie alle 3 Jahre Ihre Leistung um max. 6 % erhöhen.
Beginn der Leistung für bei uns Vollversicherte:
Von Arzneimittel bis Auslandsreise: Wir denken Krankenversicherung ganzheitlich.
Diese Absicherung ist absolut sinnvoll, wenn Sie eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Absicherung wünschen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie in allen Lebenssituationen optimal versorgt sind. Wir geben einen Überblick, wer sich wann mit der Frage nach einer privaten Krankenvollversicherung auseinandersetzen könnte.
Die größte Stärke unserer privaten Krankenvollversicherung ist ihre Flexibilität. Sie allein entscheiden über den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Gemeinsam sorgen wir für Ihre optimale Krankenversicherung – zu einem individuellen Beitrag, der sich Ihrem Leben anpasst.
Für die Berechnung sind außerdem ein paar grundlegende Informationen ausschlaggebend. Darunter:
Sie macht absolut Sinn. Als Selbstständiger und Freiberufler können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich über die GKV oder die PKV absichern möchten. Bei der PKV kann Ihr Versicherungsschutz individuell an Sie und Ihre Bedürfnisse als Unternehmer angepasst werden. Diese sind unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Wichtig sind vielmehr das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, deshalb empfehlen wir, sich so früh wie möglich privat abzusichern.
Die Leistungen Ihrer PKV der Württembergischen gehen, je nach gewählter Ausgestaltung, weit über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
Ist der Ehepartner berufstätig, gelten für ihn dieselben Bedingungen für eine Aufnahme in die PKV wie auf dieser Seite beschrieben. Hausfrauen/Hausmänner sind nur versicherbar, wenn die Ehefrau bzw. der Ehemann bereits eine Vollversicherung bei uns im Bestand hat. Eine kostenfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Jede Person benötigt einen eigenen Vertrag.
Im Rahmen der Kindernachversicherung können Neugeborene ganz einfach im Vertrag ihrer Eltern ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten aufgenommen werden. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass ein Elternteil mindestens seit drei Monaten in dem Tarif versichert ist und die Versicherung für das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt beantragt wird. Das Kind kann maximal den gleichen Leistungsumfang wie die Eltern erhalten.
Studenten können sich mit Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Dies muss allerdings innerhalb der ersten drei Monate des Studiums erfolgen.
Ist mindestens ein Elternteil bereits privat versichert, kann eine private Krankenversicherung auch für Kinder abgeschlossen werden. Trifft dies auf beide Elternteile zu, so müssen die Kinder auch privat versichert sein. Neugeborene können in der Regel problemlos bei den Eltern mitversichert werden.
Im Alter steigt das Krankheits- und Verletzungsrisiko. Wir nutzen einen Teil Ihrer Beiträge, um wichtige Alterungsrückstellungen für Sie zu bilden. Damit federn wir die im Alter steigenden Kosten für die Krankenversorgung ab. Im Alter entfallen der vorgeschriebene gesetzliche Zuschlag sowie der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung. Das heißt: Ihr Beitrag reduziert sich automatisch. Noch besser: Mit unserer Beitragsentlastungskomponente lässt sich bewusst vorsorgen, damit die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben.
Meistens ist die Entscheidung für die private Krankenversicherung tatsächlich dauerhaft. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, beispielsweise wenn Ihr Gehalt als Arbeitnehmer unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Grundsätzlich tritt dann wieder Versicherungspflicht ein. Heißt: Sie müssen sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ihre private Krankenversicherung können Sie entweder pausieren (sog. Anwartschaft, z.B. wenn absehbar ist, dass die Versicherungspflicht nur vorübergehend ist) oder in den meisten Fällen in Zusatzversicherungen zur Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umwandeln.
Allerdings gibt es zu dieser Regel auch einige Ausnahmen. Beispielsweise ist eine Rückkehr in die GKV für Personen, die älter als 55 Jahre sind, in der Regel nicht möglich. Umgekehrt können Sie sich unter Umständen auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, z.B. wenn Ihr Einkommen unverändert geblieben ist, die Versicherungspflichtgrenze aber über dieses gestiegen ist. Eine solche Befreiung ist jedoch dauerhaft und unwiderruflich. Im Einzelfall ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
Eine Vollversicherung kann man nicht parallel zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Als gesetzlich Versicherter können Sie für sich und Ihre Familie bei einem privaten Krankenversicherer zur Leistungsverbesserung Zusatz-/Ergänzungsversicherungen im ambulanten und stationären Bereich abschließen.
Generika (Nachahmerpräparate) sind Arzneimittel, die die gleichen Wirkstoffe, Zusammensetzungen und Sicherheit in der Nutzung aufweisen, wie bereits auf dem Markt etablierte Produkte. Diese sind in der Regel kostengünstiger als die Arzneimittel des Erstanbieters, müssen diesen aber in der Wirksamkeit entsprechen.
Die Gesundheitsfragen sind das Kernstück der Antragsprüfung. Aus diesem Grund müssen sie sowohl bei Neuaufnahme als auch bei Vertragsänderungen sorgfältig und vollständig beantwortet werden. Sie dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft, da die Leistungen nur dauerhaft erbracht werden können, wenn jeder einen Beitrag bezahlt, der seinem Gesundheitszustand entspricht.
Die Bundesregierung hat Anfang Januar 2021 angekündigt, dass Eltern länger Kinderkrankengeld beziehen können, wenn beispielsweise Schulen oder Kitas geschlossen sind.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn sowohl das Elternteil, das aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, als auch das Kind selbst gesetzlich versichert sind. Privatversicherte haben somit grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch nicht im Rahmen der Ausweitung der Bundesregierung.
Allerdings gibt es noch eine andere gesetzliche Regelung, die eine Entschädigungszahlung möglich macht: § 56 des Infektionsschutzgesetzes. Nach diesem steht Eltern eine Entschädigung zu, wenn sie einen Verdienstausfall wegen der Kinderbetreuung hatten. Dies gilt z.B., wenn Schulen oder Kitas geschlossen wurden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Versicherungsstatus, also auch für Privatversicherte. Weitere Informationen – unter anderem die genauen Bedingungen für den Erhalt der Entschädigung – finden Sie auf www.ifsg-online.de.
Nein, diese Leistung ist durch unsere Tarife nicht abgedeckt. Bei einem Antikörper-Test handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Ebenso wenig handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung, da der Antikörper-Test nicht auf die Entdeckung und anschließende Behandlung einer Krankheit abzielt. Ziel des Tests ist vielmehr, eine bereits überstandene Krankheit nachzuweisen. Ein Antikörper-Test ist somit nicht erstattungspflichtig, da er weder der Krankheitsdiagnostik noch der Krankheitsbehandlung dient.
Wenn sich der Verdacht auf eine Corona-Infektion bestätigt, sind alle stationären und ambulanten Behandlungsmaßnamen grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherung umfasst. Sind privat Krankenversicherte erkrankt und deswegen arbeitsunfähig, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn die weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen vorliegen. Werden privat Krankenversicherte im Rahmen einer stationär notwendigen Heilbehandlung (und nicht als bloße Quarantänemaßnahme) ins Krankenhaus aufgenommen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld ihrer privaten Krankenversicherung.
Das kommt auf die Konstellation an. Der Corona-Test bei begründeten Verdachtsfällen ist grundsätzlich eine diagnostische Maßnahme, die unabhängig vom Testergebnis als medizinisch notwendige Heilbehandlung und nicht als Vorsorgeuntersuchung zu qualifizieren ist. Folglich fallen alle notwendigen Nachweis- und Behandlungskosten in die Leistungspflicht der Privaten Krankenversicherung und werden von der Württembergischen übernommen. Testungen, die ein Arzt als indiziert ansieht und die durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden, werden im tariflichen Rahmen erstattet.
Erstattungsfähige Corona-Tests:
Nicht erstattungsfähige Corona-Tests, insbesondere bei Zuständigkeit anderer Kostenträger:
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Ausgebrannt sein und sich dabei leer fühlen: Das Burnout-Syndrom beschreibt einen Zustand der emotionalen, seelischen und körperlichen Erschöpfung. Seit 2022 ist Burnout auch als Krankheit von der WHO anerkannt.
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Wo liegen die wirklichen Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und unserer privaten Krankenvollversicherung?
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