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Ob Brille, Heilpraktiker oder Naturheilverfahren: Gesetzlich Versicherte müssen solche Leistungen meist selbst zahlen und das ist meist nicht wenig. Unsere ambulante Ergänzungsversicherung NaturMedPlus übernimmt diese Kosten.
Die Kosten für Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen oder Osteopathie werden von den gesetzlichen Kassen meist nicht übernommen. Unser Tarif NaturMedPlus ist daher genau richtig für Sie, wenn Sie Wert auf eine ganzheitliche Gesundheitsvorsorge legen.
Unsere Zusatzversicherung NaturMedPlus zahlt Ihnen die Kosten für Leistungen, die über den gewöhnlichen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse, hinausgehen. So sind Sie auch als gesetzlich Versicherter gut abgesichert.
Heilpraktiker und Naturheilkunde inklusive: Mit den ambulanten Ergänzungsversicherungen der Württembergischen erhalten Sie Zugang zu einer Reihe an medizinischen Leistungen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht übernommen werden.
Viele wünschen sich bei einer ärztlichen Behandlung, dass auch "sanfte" natürliche Heilmittel einbezogen werden und eine ganzheitliche Betrachtung von Körper, Geist und Seele erfolgt. Unser Tarif NaturMedPlus bietet Ihnen diese Möglichkeit.
Ob digitale Sprechstunde, Gesundheits-App oder vergünstigter Zahnersatz-Service: Wir bieten eine Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen für unsere Krankenversicherten. Ihre Gesundheit ist uns einfach mehr wert – überzeugen Sie sich selbst.
Unsere ambulante Ergänzungsversicherung NaturMedPlus, auch Heilpraktikerversicherung genannt, unterstützt Sie finanziell bei Naturheilkunde, Osteopathie, Vorsorgeuntersuchungen und Sehhilfen.
Als eine Art „Heilpraktiker-Zusatzversicherung“ übernimmt unser Tarif 80 % der Kosten für die Heilpraktikerbehandlung und bis zu 100 % bei Vorleistung durch die GKV (max. 1.000 €/Jahr).
Bis zu 100 %
Wir finanzieren bis zu 100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Vorleistung geht (max. 1.000 €/Jahr).
Bis zu 100 %
Eine Zusatzversicherung für Osteopathie: Unser Tarif NaturMedPlus erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr (maximal 60 € Erstattungsbetrag je Sitzung).
Bis zu 100 %
Als gesetzlich Versicherter müssen Sie die Differenzkosten bei freier Krankenhauswahl selbst bezahlen. Unsere Ergänzungsversicherung deckt bei Regelleistungen 100 % der Mehrkosten ab.
100 %
Alle zwei Kalenderjahre übernimmt unsere Krankenzusatzversicherung die Kosten für Sehhilfen bis zu 125 €. Dazu gehören sowohl Brillen als auch Kontaktlinsen.
Bis 125 €
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht alle Kosten für wichtige Vorsorgeuntersuchungen. Wir finden: Vorsorge ist essentiell. Daher übernehmen wir 100 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bis max. 150 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
100 %
Ambulante Ergänzungsversicherung:
Entdecken Sie die Leistungen unseres Tarifs NaturMedPlus im Detail.
In fast allen Bereichen müssen gesetzlich Versicherte zuzahlen – teilweise in erheblichem Umfang. Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht. Für Hilfsmittel übernimmt sie oftmals nur einen geringen Teil der Kosten.
Wir bieten Ihnen mit unserer ambulanten Ergänzungsversicherung die Möglichkeit, Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufzustocken.
Immer mehr Menschen vertrauen heute auf alternative Heilmethoden wie die Osteopathie. Sie umfasst die manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, an den inneren Organen und am Nervensystem. Als sanfte, ganzheitliche Heilmethode verzichtet die Osteopathie auf Apparate, Spritzen und Medikamente. Wer beispielsweise seit vielen Jahren unter Migräne leidet, kann beim Osteopathen auf sanfte Weise kuriert werden. Obwohl inzwischen zahlreiche Kassen für Osteopathie als besonders schonende und wirksame Therapiemethode aufkommen, gibt es bei der Höhe der Zuschüsse große Unterschiede. Wir übernehmen jährlich bis zu sechs Sitzungen mit einem maximalen Erstattungsbetrag von 60 € je Sitzung. Daher können Sie unseren Tarif NaturMedPlus auch als Osteopathie-Zusatzversicherung betrachten.
Unsere ambulante Ergänzungsversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker und kann daher auch als Heilpraktikerversicherungen bezeichnet werden.
Jeder möchte im Falle einer Krankheit möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Deshalb greifen einige Menschen sofort zu „starken“ Medikamenten, die jedoch auch mit beträchtlichen Nebenwirkungen verbunden sein können. Es geht aber auch anders – mittlerweile wünscht sich ein Großteil der Bevölkerung, dass bei einer ärztlichen Behandlung auch „sanfte“, natürliche Heilmittel einbezogen werden. Allerdings werden die Kosten für Behandlungen nach Naturheilverfahren von den Gesetzlichen Krankenkassen meist nicht übernommen. Wer auf „sanfte“ Medizin mit einer ganzheitlichen Betrachtung von Körper, Seele und Geist nicht verzichten möchte, kann mit mit dem Tarif NaturMedPlus der Württembergischen auf natürliche Art und Weise gesund bleiben.
Unser Tarif NaturMedPlus übernimmt zum Beispiel:
Die Behandlung muss von einem Arzt durchgeführt werden. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den aktuellen Versicherungsbedingungen.
Unsere ambulante Ergänzungsversicherung NaturMedPlus, die als Heilpraktiker-Versicherung bezeichnet werden kann, ist zum Schutz der Gemeinschaft einer Krankenversicherung in den ersten Jahren wie folgt gestaffelt:
Erstattungsgrenzen bei NaturMedPlus
Unser Tarif NaturMedPlus übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen. Ein Beispiel: Jeder fünfte Deutsche erkrankt im Lauf seines Lebens an Hautkrebs. Aus diesem Grund übernehmen nun auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Untersuchung. Allerdings haben Kassenpatienten erst ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. In der Regel müssen Kassenpatienten für eine Krebsvorsorge per Dermatoskop eine Zuzahlung zwischen 60 und 80 € leisten. NaturMedPlus zahlt ohne Alterseinschränkung für solche wichtigen Vorsorgeuntersuchungen 150 € alle zwei Jahre. Wer noch mehr Wert auf Vorsorge legt, kann sich auch mit unserer Vorsorgeversicherung absichern.
Nein, diese Leistung ist durch unsere Tarife nicht abgedeckt. Bei einem Antikörper-Test handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Ebenso wenig handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung, da der Antikörper-Test nicht auf die Entdeckung und anschließende Behandlung einer Krankheit abzielt. Ziel des Tests ist vielmehr, eine bereits überstandene Krankheit nachzuweisen. Ein Antikörper-Test ist somit nicht erstattungspflichtig, da er weder der Krankheitsdiagnostik noch der Krankheitsbehandlung dient.
Wie können Betroffene im Fall von Rückenschmerzen vorgehen? Welche Behandlungen helfen gegen die Schmerzen und wie kann vorgebeugt werden? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Kooperation
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Zur vivida BKKUnd macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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